Und wenn ja, wer entscheidet, ob er tatsächlich arbeitsunfähig ist?
Krankmeldungen können für Arbeitgeber frustrierend sein. Ein Mitarbeiter meldet sich krank, aber die Frage ist: Ist er das auch wirklich? Und noch wichtiger: Wer entscheidet das eigentlich? Ist das der Mitarbeiter selbst, der Hausarzt, der Arbeitgeber oder doch der Betriebsarzt?
Die Grundregel: Nur der Betriebsarzt ist befugt
Grundsätzlich gilt, dass – sofern es sich um einen in den Niederlanden wohnhaften Arbeitnehmer handelt – nur ein Betriebsarzt beurteilen darf, ob ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist.
Ein Arbeitnehmer kann sich natürlich krank melden, aber das ist keine medizinische Beurteilung. Auch ein Hausarzt hat hier keine formelle Rolle. Nur ein Betriebsarzt kann feststellen, ob eine Krankheit im Sinne einer Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In der Praxis sehen wir, dass dies oft zu Verwirrung und sogar zu Diskussionen führt.
Ein Arbeitnehmer, der sagt: Aber mein Hausarzt sagt, ich habe ein Burnout. Ein Arbeitgeber, der sagt: Ich glaube, das ist nicht der Fall.
Wie lautet die Rechtsprechung?
In mehreren aktuellen Gerichtsurteilen wurde bestätigt, dass nur der Betriebsarzt befugt ist, über Arbeitsunfähigkeit zu entscheiden.
Nachfolgend finden Sie vier einschlägige Urteilen:
• ECLI:NL:RBZWB:2024:4521
• ECLI:NL:RBGEL:2024:615
• ECLI:NL:GHARL:2022:9231
• ECLI:NL:RBNHO:2021:4433
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber entscheidet also nicht, ob jemand krank ist, kann aber sehr wohl Maßnahmen ergreifen, wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet und beispielsweise nicht an einer Untersuchung durch den Betriebsarzt mitwirkt oder wenn er mit dem Urteil des Betriebsarztes nicht einverstanden ist. Beispiele hierfür sind: .
- Beantragung eines Sachverständigen Gutachten des UWV (wenn er mit der Beurteilung des Betriebsarztes nicht einverstanden ist)
- Aussetzung oder Einstellung der Lohnzahlung (wenn der Arbeitnehmer sich weigert, seine Arbeitsunfähigkeit durch den Betriebsarzt beurteilen zu lassen).
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Fazit
Weder der Arbeitnehmer, noch der Hausarzt, noch der Arbeitgeber entscheidet über eine Arbeitsunfähigkeit; dies ist dem Betriebsarzt vorbehalten. Daher ist es unerlässlich, dass Arbeitnehmer an einer Beurteilung durch den Betriebsarzt mitwirken. Tun sie dies nicht, kann dies unter anderem Auswirkungen auf ihren Lohnanspruch haben. Haben Sie Fragen zu Fehlzeiten, Lohnfortzahlung oder Wiedereingliederung? Die Arbeitsrechtsanwälte von SPEE advocaten & mediation beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer täglich zu diesen Themen.