EUREGIO DESK

SPEE advocaten & mediation Maastricht

Angesichts der zunehmenden Internationalisierung kommt es immer häufiger vor, dass Rechtsstreitigkeiten oder rechtliche Fragen einen grenzüberschreitenden Charakter haben. Dies gilt selbstverständlich im Besonderen in der Euregio, in der grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland auf der Tagesordnung stehen. Deutsche und belgische Unternehmen, die in den Niederlanden – nach niederländischem Recht – tätig sind (oder sein wollen), können sich an uns wenden, wenn sie juristische Beratung benötigen oder ein Gerichtsverfahren führen wollen, aber wir stehen ihnen auch für Konfliktvermittlung und Mediation sowie für die Erstellung oder Beurteilung von (internationalen) Verträgen zur Verfügung.

 

Darüber hinaus sind auch die rechtlichen Aspekte rund um Grenzgänger ein wichtiges Thema. Immer mehr Arbeitnehmer wohnen in Belgien oder Deutschland, arbeiten aber in den Niederlanden, was regelmäßig zu Komplikationen führt. Niederländische Arbeitsgeber können zum Beispiel grundsätzlich nicht einfach Arbeitsverhältnisse mit im Ausland lebenden Arbeitnehmern beenden, da das niederländische Amtsgericht in diesem Fall nicht zuständig ist. Der niederländische Arbeitgeber muss daher im Ausland ein Kündigungsverfahren einleiten und das ausländische Gericht muss nach niederländischem Recht beurteilen, ob der Arbeitnehmer gekündigt werden darf. In einem solchen Fall können Ihnen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte weiterhelfen.

 

In der Praxis ergeben sich auch häufig Fragen etwa bei Krankheit von Grenzgängern. Sie können unter anderem nicht grundsätzlich dazu verpflichtet werden, in die Sprechstunde des Betriebsarztes in den Niederlanden zu kommen, und das ist nicht der einzige Unterschied zu anderen Arbeitnehmern. Unsere Arbeitsrechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in diesem Bereich und helfen Ihnen bei Bedarf gerne weiter. Unsere Rechtsanwälte verfügen übrigens über sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse und stehen Ihnen auch in diesen Sprachen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Wir beraten Sie natürlich auch gerne auf anderen (Rechts-)Gebieten im In- und Ausland. Auch Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Euregio haben, aber in den Niederlanden tätig sind oder eine Niederlassung in den Niederlanden haben, helfen wir gerne weiter.

 

Darüber hinaus können Sie zum Beispiel auch bei Fragen auf dem Gebiet des Personen- und Familienrechts (Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Umgangsregelung etc.) zu uns kommen. In diesem Fall helfen Ihnen unsere spezialisierte Rechtsanwälte für Scheidungsrecht gerne weiter. Auch im Bereich der Prozessführung und der Erbschafts- und Nachlassberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch wenn Sie Fragen auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts haben (etwa das Schließen einer Aktionärsvereinbarung, Fragen über die Haftung von Geschäftsführern bzw. Aktionären oder bei Streitigkeiten in einem Unternehmen), sind Sie bei uns richtig. In diesem Fall helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht gerne weiter. Aber wir unterstützen Sie auch gerne bei der Erstellung und Beurteilung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Inkassoverfahren bei Geldforderungen.

 

Gilt niederländisches Recht oder muss das Verfahren in Belgien, Deutschland oder einem anderen Land geführt werden? Für uns alles kein Problem, denn wir verfügen auch in diesem Bereich über Erfahrung. Bei Bedarf arbeiten wir in diesem Fall mit Rechtsanwälten in Belgien, Deutschland oder einem anderen Land zusammen. Auch in anderen Ländern wie Frankreich verfügen wir über ein gutes Netzwerk. So bündeln wir unser Know-how und unsere Erfahrung, um Ihre Interessen möglichst optimal vertreten zu können.

 

SPEE advocaten & mediation ist Mitglied der Deutsch-Niederländischen Handelskammer.