Es gibt nur wenige rechtliche Themen, die die Gemüter so sehr beschäftigen wie das Thema Selbstständigkeit/Scheinselbstständigkeit. Im Internet findet man viel dazu, doch leider können Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen stark variieren. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Auge. Die neuesten Nachrichten rund um den bestehenden Bewertungsrahmen für Arbeitsverhältnisse finden Sie hier:
Selbstständiger oder Arbeitnehmer – wie war das noch mal?
Sowohl aus arbeitsrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht werden die Maßstäbe für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (Arbeitnehmer oder Selbstständiger?) stark von der bestehenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs geprägt. Die bekannten Urteile zu Deliveroo und Uber sind hier richtungsweisend. Im Deliveroo-Urteil (2023) nennt der Oberste Gerichtshof neun Gesichtspunkte, die bei der Beantwortung der Frage, ob jemand als Selbstständiger oder doch als Arbeitnehmer tätig ist, von Bedeutung sein können. Dabei handelt es sich um:
- Die Art und Dauer der Arbeit
- Wie werden die Arbeit und die Arbeitszeiten festgelegt?
- In wieweit sind die Aktivitäten und der Auftragnehmer Teil der Organisation des Auftraggebers und somit „eingebettet“?
- Besteht die Verpflichtung, die Arbeiten persönlich auszuführen, oder kann der Auftragnehmer ersetzt werden?
- Wie wurden die Vereinbarungen getroffen?
- Auf welche Weise wird die Belohnung bestimmt?
- Wie hoch ist die Vergütung (auch im Vergleich zu Angestellten)?
- In welchem Umfang ist der Auftragnehmer einem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt?
- Inwieweit verhält sich derjenige, der die Tätigkeiten ausführt, im wirtschaftlichen Verkehr wie ein Unternehmer oder kann er sich wie ein Unternehmer verhalten?
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Aus dem Uber-Urteil geht unter anderem hervor, dass zwischen diesen Gesichtspunkten keine Rangfolge besteht. Was den 9. Gesichtspunkt betrifft, müssen auch unternehmerische Merkmale des Arbeitnehmers außerhalb des zu prüfenden Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Wenn ein Arbeitnehmer mit unternehmerischen Merkmalen dieselbe Arbeit für denselben Auftraggeber verrichtet wie ein Arbeitnehmer ohne unternehmerische Merkmale, kann es sein, dass die erste Person keinen Arbeitsvertrag hat, die zweite Person hingegen schon.
Prüfungsrahmen der Steuerbehörde und des Ministeriums für Soziales und Arbeit
Unter anderem auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat die Steuerbehörde einen Prüfungsrahmen entwickelt. Auch das Ministerium für Soziales und Arbeit hat im Juli 2026 einen Prüfungsrahmen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine gekürzte Fassung des Dokuments der Steuerbehörde.
Allerdings: Dieser jüngste Prüfungsrahmen des Ministeriums für Soziales und Arbeit wird bereits wieder angepasst. Denn Arbeitsrechtler haben festgestellt, dass die Formulierungen im Prüfungsrahmen von den zuvor genannten Urteilen des Obersten Gerichtshofs abweichen und somit nicht ganz korrekt sind. Der Sprecher des Ministers für Soziales und Arbeit hat daher bereits mitgeteilt, dass der Prüfungsrahmen angepasst wird, wie zzpnieuws.nl berichtet.
Fazit
Kurz und bündig: Die Regeln für den Einsatz von Selbstständigen haben sich nicht plötzlich geändert. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass der Prüfungsrahmen des Ministeriums für Soziales und Arbeit (SZW) nicht korrekt formuliert ist. Aus diesem Grund wird dieses Dokument Berichten zufolge angepasst.
Derzeit ist jedoch eine neue Gesetzgebung für Selbstständige in Vorbereitung. Die bestehende Rechtsprechung wird dabei voraussichtlich eine Rolle spielen. Sobald mehr darüber bekannt ist, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren. In der Zwischenzeit können Sie sich bei Fragen zu Arbeit und Unternehmertum jederzeit an uns wenden. Unser erfahrenes Team aus Arbeitsrechtsspezialisten und Anwälten für Unternehmensrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung!
mr.dr. Martine E.V. van Krieken – Boersma, rechtsanwalt