Vielleicht nicht das schönste Thema in diesem weihnachtlichen Dezembermonat, aber ein sehr wichtiges, das Sie bedenken sollten, wenn Sie vorhaben zu heiraten (oder bereits verheiratet sind). Wenn Sie bei der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen, tun Sie dies in der Regel, um Missverständnisse und Unsicherheiten in der Zukunft, während und nach dem Ende der Ehe aufgrund von Scheidung oder Tod zu vermeiden. Dennoch kommt es regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten über die in Eheverträgen enthaltenen Bestimmungen, wenn die Ehe endet und der Ehevertrag geregelt werden muss.
In diesem Artikel bespreche ich ein kürzlich ergangenes Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts (29. Oktober 2024, ECLI:NL:GHAMS:2024:2990) über die Auslegung von Eheverträgen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig klare Vereinbarungen sind und welche Folgen es haben kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet oder verstanden werden.
Was sind Eheverträge?
Eheverträge sind Vereinbarungen, die Ehegatten während und nach ihrer Ehe über ihr Vermögen treffen Seit dem 1. Januar 2018 gilt standardmäßig die gesetzliche beschränkte Gütergemeinschaft. Das bedeutet in etwa, dass vor der Ehe angesammeltes Vermögen privat bleibt, sofern nichts anderes vereinbart wird. In Eheverträgen können die Ehegatten hiervon abweichen, indem sie sich beispielsweise für die allgemeine Gütergemeinschaft entscheiden, die bis zum 1. Januar 2018 der Standard war Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft fallen grundsätzlich alle vor und während der Ehe erworbenen Vermögenswerte und Schulden in die Gütergemeinschaft.
Der Fall: eine Erweiterung oder der Standard?
Im vorliegenden Fall waren die Parteien im Jahr 2020 miteinander verheiratet. Zu diesem Zeitpunkt galt daher der Standard der „begrenzten Gütergemeinschaft“. Die Parteien hatten einen Ehevertrag geschlossen, der eine Bestimmung enthielt, die lautete: „Zwischen den Partnern besteht die gesetzliche Gütergemeinschaft. Über diese Bestimmung gerieten die Parteien bei der Scheidung in Streit. Denn was war mit „gesetzlicher Gütergemeinschaft“ gemeint? Die Ehefrau vertritt den Standpunkt, dass die Parteien die „Gütergemeinschaft“, den gesetzlichen Standard vor dem 1. Januar 2018, gemeint haben. Der Ehemann hingegen vertritt den Standpunkt, dass sie die „beschränkte Gütergemeinschaft“, den neuen Standard seit dem 1. Januar 2018, gemeint haben. Wichtig in diesem Fall war, dass das Haus, das der Ehemann kurz vor der Eheschließung gekauft hatte, in die Gütergemeinschaft fallen würde, wenn man dem Standpunkt der Ehefrau folgen würde. Der Ehemann argumentierte, dass er dies nicht beabsichtigt habe und dass der Ehevertrag von der Ehefrau falsch ausgelegt worden sei. Das Gericht musste sich daher mit der Frage befassen, ob die Parteien mit ihrem Ehevertrag beabsichtigten, den Standard der beschränkten Gütergemeinschaft auf eine vollständige Gütergemeinschaft auszuweiten.
Das Gericht wandte den so genannten Haviltex-Standard an, bei dem die Absichten der Parteien berücksichtigt werden, wie sie aus den getroffenen Vereinbarungen vernünftigerweise ersichtlich sind. Dabei spielt nicht nur der wörtliche Wortlaut eine Rolle, sondern auch die Umstände des Falles und etwaige Erklärungen des Notars.
Wichtige Aspekte für den Gerichtshof
- Linguistische und kontextuelle Erklärungen: Der Wortlaut des Ehevertrags ist zwar wichtig, aber das Gericht wog auch stark ab, was die Parteien zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigten. Die Verhandlung zeigte, dass die Ehefrau ausdrücklich von der Standardvereinbarung abweichen wollte, um finanzielle Sicherheit zu schaffen.
- Kommunikation mit dem Notar:Entscheidend war die Erklärung des Notars über die Folgen des Ehevertrags. Aus einer Mitteilung des Notars an die Parteien war ersichtlich, dass die gewählte Formulierung eine vollständige Gütergemeinschaft vorsah.
- Rechtlicher Kontext:Ohne einen Ehevertrag wäre das Haus ein Privatvermögen des Ehemannes geblieben. Die Tatsache, dass die Parteien bewusst einen Ehevertrag aufgesetzt haben, deutet nach Ansicht des Gerichts auf die Absicht hin, von der üblichen beschränkten Gütergemeinschaft abzuweichen.
.
Urteil: Ausweitung auf die volle Gütergemeinschaft
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass mit dem Ehevertrag die normale beschränkte Gütergemeinschaft zu einer vollständigen Gütergemeinschaft erweitert werden sollte. Dies bedeutete, dass alle vorehelichen Vermögenswerte und Schulden in die Gemeinschaft fielen und bei der Scheidung aufgeteilt werden mussten.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil unterstreicht, dass bei Eheverträgen nicht nur der Text, sondern auch der Kontext und die Absichten der Parteien wichtig sind Es zeigt, wie komplex die Auslegung von Eheverträgen sein kann, und unterstreicht die Rolle eines sorgfältigen Notars, aber auch die eines aufmerksamen künftigen Ehepartners.
Tipps für zukünftige Ehegatten
- Machen Sie Ihre Absichten deutlich:Besprechen und dokumentieren Sie Ihre Absichten bei der Erstellung von Eheverträgen.
- Gut informiert sein:Bitten Sie den Notar um eine ausführliche Erklärung und bewahren Sie diese Unterlagen auf. Lassen Sie sich vor allem von einem spezialisierten Familienanwalt beraten. Dieser verfügt nämlich über umfangreiche Erfahrungen, wenn es um die Folgen von in Eheverträgen getroffenen Vereinbarungen im Falle einer Scheidung geht.
- Den Wortlaut genau festlegen:Achten Sie darauf, dass der Wortlaut der Bedingungen Ihren Anforderungen entspricht, um Missverständnisse zu vermeiden.
.
Nicht nur im Falle einer Scheidung, sondern auch vor und während der Erstellung von Eheverträgen ist es ratsam, einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Die Fachanwälte für Familienrecht von SPEE advocaten & mediation stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu wahren, aber vor allem, um Sie zu beraten, damit Sie Streitigkeiten in Zukunft vermeiden können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.