5 Nov. 2024 Aufhebung der fristlosen Entlassung durch den Arbeitgeber: Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Eine fristlose Entlassung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine sehr drastische Maßnahme. In einem kürzlich ergangenen Urteil des Unteramtsgerichts Rotterdam wurde dies deutlich. In dem Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die ihre Arbeit von der Türkei aus verrichtete und schließlich fristlos entlassen wurde. Aber war diese Kündigung rechtsgültig? Das Amtsgericht bejahte dies und hob die Kündigung auf.

Der Fall: Arbeit von der Türkei aus und Kommunikationsprobleme

Die Arbeitnehmerin trat am 1. Februar 2023 in das Callcenter „Flair & Quality Rotterdam B.V.“ ein. Ihr Vertrag wurde im Dezember 2023 verlängert, wobei der Arbeitgeber zustimmte, dass sie von der Türkei aus arbeiten konnte. Im März 2024 wurde der Arbeitnehmerin jedoch mitgeteilt, dass ihr Gehalt gekürzt würde, wenn sie weiterhin von der Türkei aus arbeiten würde, und dass sie in das türkische Callcenter wechseln sollte. Daraufhin wurde ihr am 22. März 2024 fristlos gekündigt mit der Begründung, sie halte sich unerlaubt in der Türkei auf und würde ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Die Gründe für die fristlose Entlassung

Der Arbeitgeber gab drei Gründe für die fristlose Entlassung an: 1) die Arbeitnehmerin würde sich hartnäckig weigern, vernünftige Anweisungen und Weisungen zu befolgen, 2) sie hätte ihre Pflichten grob vernachlässigt und 3) sie hätte den Arbeitgeber über die wahren Gründe für ihren Aufenthalt in der Türkei getäuscht. Der Arbeitgeber argumentierte in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitnehmerin tatsächlich wegen ihrer Heirat und nicht wegen einer Herzoperation in die Türkei gereist sei, wie sie zuvor angegeben hatte.

Beurteilung des Amtsgerichts: ultimum remedium und schriftliche Begründung

Das Amtsgericht betonte, dass die fristlose Entlassung ein ultimum remedium ist und angesichts der weitreichenden Folgen für den Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen angewendet werden sollte. In diesem Fall entschied der Richter, dass der Arbeitgeber nicht beweisen konnte, dass sich der Arbeitnehmer entgegen den Vereinbarungen in der Türkei aufhielt, da nichts schriftlich festgehalten worden war. Außerdem hatte der Arbeitgeber es versäumt, im Voraus klare Vereinbarungen über den Zeitraum zu treffen, in dem der Arbeitnehmer wieder in den Niederlanden sein musste.

Das Gericht entschied ferner, dass der Vorwurf des Betrugs nicht mehr zu der fristlosen Kündigung hinzugefügt werden kann, da diese bereits im März ausgesprochen worden war und der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt war.

Was bedeutet dieses Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Dieses Urteil unterstreicht, dass Arbeitgeber beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung Vorsicht walten lassen sollten. Spezifische Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und klar kommuniziert werden, insbesondere in Ausnahmesituationen wie der langfristigen Heimarbeit aus dem Ausland. Eine fristlose Entlassung sollte in jedem Fall gut begründet sein, und es ist nicht zulässig, nachträglich weitere Gründe hinzuzufügen.

Haben Sie Fragen zur fristlosen Entlassung und was sie für Ihre Situation bedeuten könnte? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte bei SPEE Rechtsanwälte & Mediation.

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