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20 Jun 2024 Auflösungsantrag abgelehnt: Das Gericht in Rotterdam unterstreicht Bedeutung der Wiedereinstellung bei langfristiger Beschäftigung

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Rotterdam wurde ein Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsvertrags abgelehnt. Der Fall, der einen Arbeitnehmer mit mehr als 30 Dienstjahren betraf, bietet wichtige Perspektiven für Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der Personalumsetzung. Der Arbeitnehmer, ein Werklehrer, stand vor der Herausforderung, seinen Arbeitsplatz zu behalten, nachdem seine Stelle aufgrund der Schließung des Unternehmens gestrichen worden war. Der Arbeitgeber argumentierte, dass es keine anderen Möglichkeiten innerhalb der Organisation gab, und beantragte daher beim Amtsgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags.

Der Fall in Kürze

Der Arbeitnehmer, der seit dem 1. September 1991 als Praktikant bei der Enver-Stiftung beschäftigt war, wurde mit einem Antrag auf Beendigung seines Arbeitsvertrags konfrontiert. Enver argumentierte, dass sein Arbeitsverhältnis durch die Beendigung der Aktivitäten bei "De Loods", einer Schweiß- und Konstruktionswerkstatt für junge Menschen, hinfällig geworden sei. Trotz der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und der anfänglichen Ablehnung durch das UWV aus betriebswirtschaftlichen Gründen beschloss Enver, beim Amtsgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags zu beantragen. Der Arbeitnehmer lehnte diesen Auflösungsantrag mit dem Argument ab, dass ein Verbot der krankheitsbedingten Kündigung bestehe und dass es bei Enver andere geeignete Stellen gebe.

Was hat das Gericht entschieden?

  1. Kein Verbot der Kündigung wegen Krankheit

Das Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass zum Zeitpunkt des Entlassungsantrags keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Es stützte sich dabei auf die Feststellungen des Betriebsarztes, die als maßgeblich anzusehen waren.

  1. Unzureichende Umschichtungsbemühungen

Das Amtsgericht entschied jedoch, dass Enver seinen Wiedereinstellungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, was eine Voraussetzung für die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist (Abschnitt 7:671b (2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber zu wenig Initiative ergriffen hatte, um alternative geeignete Stellen für den Arbeitnehmer zu finden, insbesondere angesichts seiner langen Betriebszugehörigkeit von mehr als 30 Jahren.

  1. Mangelnde Fortbildung.

Das Gericht kritisierte außerdem, dass Enver es versäumt hatte, dem Mitarbeiter eine Fortbildung zukommen zu lassen. Nach neuen Vorschriften ist seit 2015 für alle Enver-Mitarbeiter, die mit Jugendlichen arbeiten, eine SKJ-Registrierung erforderlich, aber für die Mitarbeiter von "De Loods" wurde eine Ausnahme gemacht. Nach Ansicht des Bezirksgerichts hätte Enver den Mitarbeiter rechtzeitig umschulen müssen, um seine Beschäftigungsfähigkeit für andere Positionen innerhalb des Unternehmens zu verbessern. Dadurch, dass Enver es versäumt hat, den Arbeitnehmer während seiner mehr als 30-jährigen Beschäftigung umzuschulen, hat das Unternehmen gegen seine Pflicht verstoßen, als guter Arbeitgeber zu handeln. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer nach langer Betriebszugehörigkeit nicht in einer anderen Position eingesetzt werden konnte, weil er noch keine SKJ-Registrierung hatte, lag nach Ansicht des Bezirksgerichts daher in der Verantwortung und auf dem Risiko von Enver.

Schlussfolgerung

Das Urteil des Amtsgerichts Rotterdam unterstreicht, wie wichtig es ist, ein guter Arbeitgeber zu sein, insbesondere bei langfristigen Arbeitsverhältnissen. Die Nichteinhaltung von Wiedereinstellungsverpflichtungen und mangelnde Weiterbildungsmaßnahmen können rechtliche und finanzielle Folgen für den Arbeitgeber haben. Dieser Fall ist eine wichtige Mahnung für Arbeitgeber, ihre Personalpolitik ständig zu überprüfen und sie an sich ändernde Umstände und Vorschriften anzupassen.

Es ist daher wichtig, die Mitarbeiter regelmäßig weiterzubilden, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Dies kann dazu beitragen, sowohl die organisatorische Kontinuität als auch die Arbeitsplatzsicherheit für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Haben Sie Fragen zur Umschulungs- und Wiedereinstellungsverpflichtung im Rahmen der Verpflichtung, ein guter Arbeitgeber zu sein? Das Arbeitsrechtsteam von SPEE advocaten & mediation beantwortet sie gerne.

SPEE advocaten & mediation Maastricht