16 Apr. 2025 Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten: Was bedeutet das für Sie?

Das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten (Wet opheffing verpandingsverboden) wurde am 4. März 2025 von der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments verabschiedet und tritt voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft. Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmer, Finanzinstitute und Vertragspartner. In diesem Beitrag erläutern wir den Inhalt des Gesetzes, die Gründe für seine Einführung und die praktischen Konsequenzen.

Was ist ein Pfandrecht?

Ein Pfandrecht ist ein beschränktes dingliches Sicherungsrecht, mit dem eine Forderung oder eine bewegliche Sache zur Sicherung eines Darlehens oder einer Kreditfazilität belastet werden kann. Ziel der Bestellung eines Pfandrechts ist es, dem Gläubiger ein Vorzugsrecht gegenüber anderen Gläubigern an dem verpfändeten Gegenstand bzw. der Forderung des Schuldners einzuräumen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten kann der Finanzierer auf die verpfändeten Forderungen zugreifen. Dies reduziert das Finanzierungsrisiko und verbessert den Zugang zu Fremdkapital. Allerdings gibt es einen wesentlichen Hinderungsgrund: vertragliche Verpfändungsverbote stellten bislang ein wesentliches Hindernis für die Bestellung von Pfandrechten dar.

Was ist ein Verpfändungsverbot?

Ein Verpfändungsverbot ist eine vertragliche Klausel, die es einer Vertragspartei untersagt, einen bestimmten Gegenstand oder eine Forderung zu verpfänden. Ziel einer solchen Klausel ist es, zu verhindern, dass der Schuldner den Vermögensgegenstand als Sicherheit für Kredite oder sonstige Verpflichtungen einsetzt. In der Praxis werden solche Verbote häufig von der jeweiligen Vertragspartei bei Abschluss eines Kreditvertrags oder Kaufvertrags auferlegt. Diese Verpfändungsverbote erschweren es Unternehmen, Fremdkapital aufzunehmen. Mangels verwertbarer Sicherheiten ist es für Kreditgeber oft unattraktiv, Finanzierungen zu gewähren. Das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten will genau hier ansetzen: Es soll Unternehmern einen besseren Zugang zu Krediten ermöglichen und unnötige Liquiditätsprobleme vermeiden.

Was regelt das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten?

Das Gesetz bringt folgende wesentliche Änderungen mit sich:

  • Vertragliche Abtretungs- und Verpfändungsverbote können gegenüber Dritten nicht mehr geltend gemacht werden, wenn es sich um Forderungen handelt, die aus der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes entstanden sind. Eine entsprechende Klausel ist nichtig. Das bedeutet, dass ein Unternehmer eine gewerbliche Forderung auch dann verpfänden kann, wenn im Vertrag mit dem Schuldner ein Verpfändungsverbot vorgesehen ist.
  • „Negative Pledge“- und „Pari-passu“-Klauseln zwischen dem Schuldner und einem Dritten bleiben zulässig, da es sich hierbei nicht um Vereinbarungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner der Forderung handelt. Eine Negative Pledge ist eine Klausel, die die Bestellung von Sicherheiten zugunsten anderer Gläubiger untersagt. Eine Pari-passu-Klausel stellt sicher, dass mehrere Kreditgeber im gleichen Rang stehen und gleichberechtigt aus bestimmten Sicherheiten befriedigt werden.
  • Schriftformerfordernis bei Anzeige: Sofern für die Abtretung oder Verpfändung einer Forderung eine Anzeige an den Schuldner erforderlich ist, muss diese künftig schriftlich erfolgen.
  • Bestehende Verpfändungsverbote werden nach Ablauf von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch nichtig.
  • Bestimmte Forderungen sind vom Gesetz ausgenommen, insbesondere: Forderungen aus Zahlungs- oder Sparkonten; Forderungen aus Kredit- oder Darlehensverträgen mit mehreren Geldgebern (sogenannte Konsortialdarlehen); Forderungen gegenüber bzw. von Clearingstellen, Zentralbanken, Kontrahenten, Abwicklungs- oder Verrechnungsinstituten und Forderungen aus bestimmten gesperrten Konten zur Abführung von Steuern oder Sozialabgaben (sogenannte G-Konten).
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Auswirkungen auf Unternehmer und Unternehmen

Das neue Gesetz bringt für Unternehmen unter anderem folgende Vorteile:

  • Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten: Unternehmer können künftig leichter Kredite erhalten, indem sie Forderungen, Geschäftsanteile oder andere betriebliche Vermögenswerte verpfänden. Das erhöht die finanzielle Flexibilität und unterstützt Wachstum.
  • Mehr Sicherheit für Kreditgeber: Die Abschaffung der Verpfändungsverbote ermöglicht es Kreditgebern, einfacher Sicherheiten zu erhalten, was deren Risiko verringert und zu günstigeren Kreditkonditionen führen kann.
  • Höherer Sorgfaltsaufwand bei Vertragsgestaltung: Unternehmer sollten sich der neuen Gesetzeslage bewusst sein. Die neue Freiheit bedeutet auch, dass Verträge sorgfältig gestaltet werden müssen, um unerwünschte Konflikte über Pfandrechte zu vermeiden.
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Auswirkungen auf Gläubiger und sonstige Parteien

Das Gesetz betrifft nicht nur Unternehmer, sondern auch Gläubiger und Finanzinstitutionen:

  • Stärkere Gläubigerrechte: Gläubiger können nun einfacher Pfandrechte bestellen und ihre Rechtsposition im Insolvenz- oder Moratoriumsfall stärken. Dies reduziert das Verlustrisiko.
  • Erhöhte Transparenz: Die Neuregelungen schaffen Klarheit darüber, wann bestimmte Vermögenswerte als Sicherheiten verwendet werden können. Das fördert die Transparenz auf dem Finanzierungsmarkt.
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Fazit

Das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten schafft Erleichterungen für Unternehmer und Gläubiger auf dem Finanzierungsmarkt. Durch den Wegfall bisheriger Hindernisse können Unternehmen einfacher an Kapital gelangen – ein Anreiz für Wachstum und Innovation. Gleichzeitig wird die Position der Gläubiger gestärkt, was zu einem dynamischeren und verlässlicheren wirtschaftlichen Umfeld führt. Dennoch ist Vorsicht geboten: Unternehmer müssen sich der neuen Chancen und Pflichten bewusst sein. Eine sorgfältige Prüfung von Verträgen und der Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb ist unerlässlich.

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