In einem Testament kann ein Erblasser bestimmen, wer genau was erbt, aber es ist auch möglich, jemandem ein Vermächtnis zuzuweisen. Ein Vermächtnis wird in Artikel 4:117 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert als eine Vermögensverfügung von Todes wegen, mit der der Erblasser einem Erben oder einem Dritten (auch Vermächtnisnehmer genannt) ein Handlungsrecht einräumt. Ein Beispiel für ein Vermächtnis ist das Recht, eine Wohnung zu nutzen und zu bewohnen. Das bedeutet, dass der Erblasser in seinem Testament festlegen kann, dass eine bestimmte Person das Recht erhält, eine Wohnung zu nutzen und darin zu wohnen, ohne dass diese Person Eigentümer der Wohnun wird. Die Erteilung eines Vermächtnisses ist für die Testamentsvollstreckung erforderlich. In diesem Artikel werden die Frage des Vermächtnisses und die Möglichkeiten der Geltendmachung des Vermächtnisses erörtert.
Nützlichkeit eines Vermächtnisses
Ein Vermächtnis in einem Testament ermöglicht es, einer oder mehreren Personen bestimmte Güter oder Rechte zukommen zu lassen, ohne sie als Erben zu benennen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert wie eine Kunstsammlung handeln. Ein Vermächtnis bietet Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verteilung des Nachlasses. Der Erblasser behält die Kontrolle darüber, wer genau was erhält. Auf diese Weise kann der Erblasser Güter oder Rechte, möglicherweise außerhalb der Erbengemeinschaft, an Dritte wie Freunde oder eine Wohltätigkeitsorganisation verteilen. Darüber hinaus kann ein Vermächtnis dazu dienen, die Erben von bestimmten Verpflichtungen zu befreien, zum Beispiel von der Instandhaltung einer Immobilie, indem einer anderen Person das Nutzungsrecht übertragen wird. Dies ermöglicht eine detailliertere und strategischere Aufteilung des Nachlasses, die auf die persönlichen Wünsche und Beziehungen des Erblassers zugeschnitten ist.
Einforderbarkeit eines Vermächtnisses
Das Klagerecht des Vermächtnisnehmers entsteht mit dem Tod des Erblassers. Die Annahme eines Vermächtnisses ist für das Entstehen des Klagerechts nicht erforderlich, da dies von Rechts wegen geschieht. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Vermächtnis ausschlagen, muss dies aber in eindeutiger Weise tun.
Das Vermächtnis wird grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers fällig, sofern im Testament nichts anderes bestimmt ist. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, nachdem die Erben ihre Stellung angenommen haben und der Nachlass ausreicht, um die Vermächtnisse und etwaige Schulden des Erblassers zu decken. Ist der Nachlass unzureichend, haben die Gläubiger des Erblassers Vorrang vor den Vermächtnisnehmern. Erst wenn die Schulden beglichen sind, können Vermächtnisse gemacht werden.
Darüber hinaus kann das Testament eine oder mehrere Bedingungen und/oder Fristen enthalten, die den Vollzug des Vermächtnisses aufschieben, zum Beispiel einen bestimmten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Ereignis. Die Erben sollten die testamentarischen Bestimmungen sorgfältig beachten und diese Bedingungen einhalten.
Folgen und Möglichkeiten im Falle der Nichterfüllung des Vermächtnisses
Erben sind gesetzlich verpflichtet, ein Vermächtnis zu errichten. Denn als Erben sind sie an den letzten Willen des Erblassers gebunden. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, können sie persönlich für den Schaden haftbar gemacht werden, der einem Vermächtnisnehmer durch die Nichterfüllung des Vermächtnisses entsteht. Dieser Schaden kann sowohl materielle als auch immaterielle Folgen haben, zum Beispiel das Ausbleiben eines Geldbetrages oder das Ausbleiben einer bestimmten Sache.
Wenn die Erben ein Vermächtnis nicht freiwillig ausschlagen, kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung des Vermächtnisses verlangen. Dies kann zunächst durch ein Mahnschreiben geschehen, in dem die Erben schriftlich aufgefordert werden, das Vermächtnis innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben. Diese Mahnung gibt den Erben eine letzte Chance, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
Im gerichtlichen Verfahren kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung der Herausgabe durch das Gericht verlangen. Das Gericht kann die Erben zwingen, das Vermächtnis dennoch herauszugeben. Wenn durch das Verschulden der Erben ein erheblicher Schaden entstanden ist, kann der Vermächtnisnehmer in manchen Fällen neben der Herausgabe des Vermächtnisses auch Schadensersatz verlangen.
Bei Geldvermächtnissen kann der Vermächtnisnehmer auch Zinszahlung für den Zeitraum verlangen, in dem die Herausgabe rechtswidrig verzögert wurde. Das heißt, wenn die Erben die Auszahlung des Geldvermächtnisses verzögert haben, können sie Zinsen auf den fällige Betrag schulden.
Verweigern die Erben trotz gerichtlicher Anordnung die Herausgabe des Vermächtnisses, kann der Vermächtnisnehmer Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dies kann dazu führen, dass das Nachlassvermögen oder, wenn die Erben persönlich haften, sogar ihr persönliches Vermögen beschlagnahmt wird. Auf diese Weise kann der Vermächtnisnehmer sein Recht auf das Vermächtnis durchsetzen und möglicherweise durch den Verkauf der gepfändeten Gegenstände einen Schadensersatz erhalten.
Verjährung des Klagerechts
Für Vermächtnisnehmer ist es wichtig, die Verjährungsfristen zu kennen, die für die Geltendmachung der Herausgabe eines Vermächtnisses gelten. Eine Klage zur Durchsetzung eines Vermächtnisses verjährt grundsätzlich nach 20 Jahren, nachdem die Forderung fällig geworden ist. Die Verjährungsfrist hat einen objektiven und im Prinzip absoluten Charakter, das heißt sie zielt im Prinzip auf kurzfristige Rechtssicherheit ab und muss strikt eingehalten werden. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass sie in Ausnahmefällen nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit gemäß Artikel 6:2 des Bürgerlichen Gesetzbuches unzulässig sein kann.
Das Urteil können Sie hier lesen.
Schlussfolgerung
Erben sind gesetzlich verpflichtet, Vermächtnisse zu machen, und können haftbar gemacht werden, wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Ein Vermächtnisnehmer hat mehrere rechtliche Möglichkeiten, die Erfüllung des Vermächtnisses zu erzwingen, von der Mahnung bis zum Gerichtsverfahren und, falls erforderlich, zur Pfändung. Diese Rechtsbehelfe stellen sicher, dass der Vermächtnisnehmer am Ende das erhält, was ihm nach dem Willen des Erblassers zusteht.
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