Wenn sich Eltern trennen, ist es wichtig, gute Vereinbarungen über die Betreuung der Kinder zu treffen. In manchen Fällen gelingt es den Eltern nicht, gemeinsam eine Entscheidung über die Betreuungsregelung oder die elterliche Sorge zu treffen. Wenn ein Konflikt auftaucht, den die Eltern nicht selbst lösen können, und sie deswegen ein Gerichtsverfahren einleiten, kann der Richter den Kinderschutzbund anrufen, um eine unabhängige Stellungnahme abzugeben. In diesem Artikel wird Schritt für Schritt erklärt, wie eine solche Untersuchung durch den Rat abläuft, damit Sie als Eltern wissen, was auf Sie zukommt. Außerdem wird erläutert, wie ein Rechtsanwalt Sie in diesem Verfahren unterstützen kann.
Schritt 1: Grund für die Untersuchung
Der Richter kann den Kinderschutzrat einschalten, wenn ein Gerichtsverfahren über die Betreuungsregelung oder die elterliche Sorge anhängig ist und der Richter weitere Informationen benötigt, um eine Entscheidung zu treffen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- Die Eltern können sich nicht einigen, wie sie die Betreuung ihrer Kinder aufteilen wollen (Betreuungsregelung).
- Ein Elternteil beantragt beim Gericht die alleinige elterliche Sorge.
- Ein Elternteil ist der Meinung, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht dem Wohl des Kindes entspricht.
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Der Richter bittet den Rat, zu untersuchen, was dem Wohl des Kindes entspricht, und darüber zu beraten.
Die Rolle des Anwalts: Bevor der Richter den Rat einberuft, haben Sie in der Regel bereits Kontakt zu einem Anwalt. Der Anwalt hilft Ihnen, Ihren Standpunkt klar darzulegen und die Anträge in Ihrem Namen beim Richter einzureichen. Sobald der Rat den Antrag auf Untersuchung gestellt hat, kann Ihr Anwalt Sie auch darüber beraten, was Sie erwartet und wie Sie sich auf die Untersuchung vorbereiten können.
Schritt 2: Der Beginn der Ermittlungen
Wenn der Kinderschutzrat ein Ersuchen des Richters erhält, wird eine Untersuchung eingeleitet. Der erste Schritt besteht darin, dass ein Mitarbeiter des Rates mit beiden Elternteilen Kontakt aufnimmt. Dabei werden die Eltern über den Zweck der Untersuchung und den Ablauf des Verfahrens aufgeklärt.
Der mit der Untersuchung beauftragte Beamte des Rates erklärt den Eltern den Ablauf der Untersuchung.
Rolle des Anwalts: Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen zu verstehen, was der Untersuchungsplan der Gemeinde bedeutet und welche Aspekte für Sie wichtig sind. Darüber hinaus kann Ihr Anwalt sicherstellen, dass Ihre Interessen während der Untersuchung angemessen vertreten werden, indem er beispielsweise dafür sorgt, dass alle wichtigen Informationen in die Untersuchung aufgenommen werden. All dies tut der Anwalt im Hintergrund. Er nimmt nicht an den Sitzungen mit dem Rat teil und ist während der Untersuchung kein Kommunikationspartner für den Rat. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Anwalt über den Fortgang der Ermittlungen auf dem Laufenden halten, damit er Sie zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Folgen Ihrer Auskunftserteilung an den Rat beraten kann.
Schritt 3: Besprechungen mit den Eltern
Ein wichtiger Teil der Untersuchung sind die Gespräche, die der Untersuchungsbeauftragte des Rates mit beiden Elternteilen führt. In diesen Gesprächen haben beide Elternteile die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie können ihre Bedenken und Wünsche bezüglich der Betreuungsregelung oder der elterlichen Sorge äußern und erklären, was ihrer Meinung nach das Beste für ihr(e) Kind(er) wäre.
Der Ermittler erkundigt sich häufig auch nach der Geschichte der Beziehung, wie die Eltern miteinander kommunizieren und ob es Spannungen oder Konflikte zwischen den Eltern gibt.
Die Rolle des Anwalts: Obwohl die Gespräche mit dem Untersuchungsbeauftragten des Rates ohne einen Anwalt stattfinden, können Sie im Voraus mit Ihrem Anwalt besprechen, was Sie besonders hervorheben möchten. Ihr Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Gedanken gut zu strukturieren und mögliche Fallstricke im Gespräch zu vermeiden. Auch nach dem Gespräch kann Ihr Anwalt helfen, etwaige Unklarheiten zu beseitigen.
Schritt 4: Gespräche mit den Kindern
In vielen Fällen spricht der Untersuchungsbeauftragte auch mit den Kindern. Dies geschieht in der Regel mit Kindern ab einem Alter von etwa 6 Jahren, je nach ihrem Entwicklungsstand. Ziel dieser Gespräche ist es, herauszufinden, wie das Kind die Situation empfindet und welche Wünsche und Bedürfnisse es hat. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt der Studie, so dass die Meinung des Kindes immer in die Beratung einbezogen wird.
Der Untersuchungsbeauftragte tut dies in einer kindgerechten Art und Weise, in der sich das Kind sicher fühlt und frei sprechen kann, ohne das Gefühl zu haben, dass es sich zwischen den Eltern entscheiden muss.
Die Rolle des Anwalts: Der Anwalt hat keine direkte Rolle bei den Gesprächen mit den Kindern, kann Sie aber darauf vorbereiten, wie diese Gespräche ablaufen werden. Ihr Anwalt kann Ihnen auch Tipps geben, wie Sie als Elternteil mit Ihrem Kind über die Untersuchung sprechen können, ohne es unter Druck zu setzen oder zu beeinflussen.
Schritt 5: Informationen von anderen Beteiligten
Neben den Eltern und dem Kind kann der Untersuchungsbeauftragte auch Informationen von anderen Beteiligten einholen, z. B. von Lehrern, Sozialarbeitern oder anderen Fachleuten, die das Kind gut kennen. Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Hausarzt oder ein Psychologe sein. Ziel ist es, sich ein möglichst vollständiges Bild von der Situation des Kindes und seinem Umfeld zu machen.
Die Rolle des Anwalts: Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Personen, die im Leben Ihres Kindes eine Rolle spielen, dem Rat relevante Informationen liefern könnten. Wenn bestimmte wichtige Aspekte oder Personen vom Rat nicht in die Untersuchung einbezogen werden, kann Ihr Anwalt dies dem Richter später mitteilen.
Schritt 6: Analyse der Informationen
Nach allen Gesprächen und der Sammlung von Informationen analysiert der Ermittler des Rates die Situation. Dabei wird geprüft, was dem Wohl des Kindes dient. Wichtige Aspekte, die der Rat dabei berücksichtigt, sind:
- Die emotionale Bindung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen.
- Die Stabilität und Kontinuität im Leben des Kindes.
- Die Sicherheit des Kindes.
- Die Kommunikation zwischen den Eltern und ihre Fähigkeit, gemeinsam Entscheidungen zu treffen.
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Schritt 7: Der Beratungsbericht
Auf der Grundlage der Analyse verfasst der Untersuchungsbeauftragte des Rates einen Beratungsbericht. In diesem Bericht wird beschrieben, was der Rat als wichtig für das Kind erachtet und was seiner Meinung nach die beste Betreuungsregelung ist oder wer die elterliche Sorge erhalten sollte. Der Bericht enthält auch eine Erläuterung der Gründe für diese Empfehlung.
Sie erhalten zunächst einen Berichtsentwurf, zu dem Sie schriftlich Stellung nehmen können. Anschließend erhalten sowohl der Richter als auch die Eltern und ihre Anwälte einen Abschlussbericht. Diese Beratung ist ein wichtiger Teil des Verfahrens, aber der Richter muss ihr nicht immer folgen. Letztendlich ist es der Richter, der die endgültige Entscheidung trifft.
Die Rolle des Anwalts: Nur die Eltern erhalten eine Kopie des Berichtsentwurfs. Sie haben dann die Möglichkeit, schriftlich auf den Berichtsentwurf zu reagieren. Die Frist dafür ist außerordentlich kurz, in der Regel nur eine Woche. Ihr Anwalt kann Ihnen bei dieser Reaktion helfen. Teilen Sie Ihrem Anwalt den Berichtsentwurf mit, sobald Sie ihn erhalten haben, und besprechen Sie mit ihm, ob und wie Sie reagieren werden. Ihr Anwalt erhält eine Kopie des endgültigen Gutachtens. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können Sie den endgültigen Bericht besprechen und feststellen, ob Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Wenn Sie mit den Schlussfolgerungen des Rates nicht einverstanden sind, kann Ihr Anwalt Gegenargumente formulieren, die Sie dem Gericht schriftlich vorlegen und/oder bei der Anhörung vortragen können.
Schritt 8: Gerichtsverhandlung
Nach Vorlage des Gutachtens folgt in den meisten Fällen eine Gerichtsverhandlung. Hier erhalten beide Elternteile eine weitere Gelegenheit, zum Beratungsbericht Stellung zu nehmen. Der Richter kann zusätzliche Fragen an die Eltern oder den Untersuchungsbeauftragten des Rates stellen. Auf der Grundlage des Gutachtens des Rates und der während der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse trifft der Richter eine vorläufige oder endgültige Entscheidung über die Betreuungsregelung oder die elterliche Sorge.
Die Rolle des Anwalts: Ihr Anwalt vertritt Sie bei der Anhörung und sorgt dafür, dass Ihr Standpunkt klar und überzeugend dargelegt wird. Der Anwalt kann auch auf Fragen des Richters eingehen oder für Sie wichtige Punkte klären. Ein guter Anwalt wird Ihnen helfen, Ihrer Stimme vor Gericht Nachdruck zu verleihen.
Schritt 9: Die Entscheidung des Richters
Der letzte Schritt im Verfahren ist die Entscheidung des Richters. Der Richter wägt alle Informationen sorgfältig ab und entscheidet, was dem Wohl des Kindes dient. Die Entscheidung kann bedeuten, dass eine neue Betreuungsregelung getroffen wird oder dass einer der Elternteile die elterliche Sorge erhält. Der Richter kann auch entscheiden, dass das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wird.
Rolle des Anwalts: Ihr Anwalt hilft Ihnen, das Urteil zu verstehen und kann Sie über mögliche nächste Schritte beraten. Wenn Sie beispielsweise mit dem Urteil nicht einverstanden sind, kann Ihr Anwalt mit Ihnen besprechen, ob es sinnvoll ist, Berufung einzulegen, oder ob andere Schritte unternommen werden können.
Fazit
Die Untersuchung durch den Kinderschutzbund kann ein spannender und emotionaler Prozess für Eltern und Kinder sein. Ihr Anwalt kann in diesem Prozess eine wichtige unterstützende Rolle spielen, indem er Sie anleitet, Ihre Interessen vertritt und Ihnen hilft, das beste Ergebnis für Sie und Ihr Kind zu erzielen. Ein spezialisierter Familienanwalt ist die richtige Wahl, um Ihnen zu helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre Interessen zu schützen.
Wenden Sie sich an Frau Angelique van den Eshoff, erfahrene Familienanwältin bei SPEE Rechtsanwälte & Mediation, um fachkundige Beratung und Unterstützung zu erhalten.