Unsere treuen Leser wissen, dass wir oft zum Thema Grenzarbeit beraten. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer, die in den Niederlanden arbeiten und erkranken, während sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen oder sich dort aufhalten. In diesem Fall gelten neben dem niederländischen Arbeitsrecht eine Reihe von EU-Vorschriften. Gute Kenntnisse dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerlässlich, insbesondere in der Euregio. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einige konkrete Tipps.
Anwendbares Recht
Erkrankt ein Arbeitnehmer und befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder wohnt er in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gelten die Regeln der Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (Verordnung 883/2004 und 987/2009). Die Bestimmungen gelten für Arbeitnehmer, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befinden, unabhängig vom Grund ihres Aufenthalts, wie Urlaub oder Geschäftsreise. Einige relevante Bestimmungen aus den Koordinierungsverordnungen sind:
- Artikel 21 Verordnung 883/2004: Ein Arbeitnehmer, der sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält oder dort wohnt, hat Anspruch auf Leistungen des zuständigen Trägers (in den Niederlanden bei der Lohnfortzahlung der Arbeitgeber) gemäß der anwendbaren Rechtsvorschriften;
- Artikel 27 Absatz 1 Verordnung 987/2009: Falls ein Krankheitsnachweis erforderlich ist, muss der Arbeitnehmer einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei dem Arzt seines Wohn- oder Aufenthaltsorts einholen;
- Artikel 27 Absatz 5 Verordnung 987/2009: Der Arbeitgeber kann den Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts bitten, administrative Kontrollen oder ärztliche Untersuchungen durchzuführen.
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Rolle des niederländischen Arbeitsrechts
Obwohl die EU-Vorschriften eine wichtige Rolle spielen, bleibt das niederländische Arbeitsrecht relevant. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die in den Niederlanden arbeiten und im Ausland erkranken, in der Regel auch unter die niederländischen Vorschriften zur Lohnfortzahlung fallen, solange diese nicht mit den EU-Vorschriften kollidieren. Dies umfasst auch die Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, die sich auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beziehen.
Empfehlungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten auf einige Punkte achten, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt und sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet:
- Arbeitgeber sollten klare Richtlinien in ihrem Abwesenheitsprotokoll für den Fall ausstellen, wenn der Arbeitnehmer sich im Ausland befindet. Dies kann helfen, administrative Fehler und Kommunikationsprobleme zu minimieren.
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über die Richtlinien zur rechtzeitigen Krankmeldung und den erforderlichen Nachweis im Krankheitsfall gut informieren. Arbeitgeber sollten beispielsweise klarstellen, wann und wie sich ein Arbeitnehmer bei einem Arzt oder einer Behörde melden muss, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen kann.
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Empfehlungen für Arbeitnehmer
Auch für erkrankte Arbeitnehmer, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befinden, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie ihre Krankmeldung rechtzeitig und auf die richtige Weise vornehmen, insbesondere wenn sie sich im Ausland befinden. Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber muss klar und rechtzeitig erfolgen, um Probleme zu vermeiden.
- Arbeitnehmern wird empfohlen, sich bei ihrem Arbeitgeber oder Betriebsarzt zu erkundigen, welche spezifischen Verfahren für die Krankmeldung und Kontrolle gelten, wenn sie sich im Ausland befinden. So können Missverständnisse vermieden werden.
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Schlussfolgerung
Die komplexe Interaktion zwischen EU-Vorschriften und niederländischem Arbeitsrecht hinsichtlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Ausland erfordert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine sorgfältige Vorgehensweise. Klarheit in der Kommunikation, gut definierte Protokolle und ein tiefgehendes Verständnis der Vorschriften sind entscheidend für eine effektive Zusammenarbeit und die Vermeidung rechtlicher Probleme. Durch den Austausch der richtigen Informationen und das Treffen klarer Vereinbarungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für einen reibungslosen Ablauf bei Krankmeldungen im Ausland sorgen.
Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Komplikationen im Falle der Erkrankung eines Arbeitnehmers, der im Ausland wohnt oder sich dort aufhält? SPEE advocaten & mediation steht bereit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen der Grenzarbeit zu beraten!