14 Jan. 2021 Ausweitung der Vereinbarungen über Heimarbeit/Grenzgänger zu Hause

Der Lockdown in den Niederlanden wurde diese Woche verlängert. Arbeiten von zu Hause aus ist und bleibt das Zauberwort. Was bedeutet das für Grenzgänger, die zwar für einen niederländischen Arbeitgeber arbeiten, aber in ihrem Wohnsitzland trotzdem von zu Hause aus arbeiten müssen, oder die bezahlt zu Hause sitzen, weil sie nicht arbeiten können (man denke an Gaststätten- oder Ladenarbeiter)?

Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht könnte dies problematisch sein. Denn auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung können nur die Sozialversicherungsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sein. Ein Einwohner aus Belgien oder Deutschland, der in den Niederlanden für einen niederländischen Arbeitgeber arbeitet, unterliegt der niederländischen Sozialversicherung. Wenn er oder sie von zu Hause aus arbeitet, wird die Arbeit (auch) in Belgien oder Deutschland ausgeführt. Grenzgänger, die zu 25 % oder mehr von zu Hause aus arbeiten, sind in ihrem Wohnsitzland sozialversichert und nicht in ihrem Arbeitsland.

Viel Heimarbeit (oder Telearbeit auf Flämisch) kann also dazu führen, dass das Sozialversicherungssystem von (in diesem Fall) den Niederlanden nach Belgien oder Deutschland wechselt. Die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind erheblich, z. B. Krankenversicherung, Rente, Krankengeld und die Zahlung von Sozialbeiträgen auf das Gehalt. Dies kann zu komplexen Situationen führen.

Erfreulicherweise haben die Niederlande im Zusammenhang mit der Corona-Krise bereits 2020 mit Belgien und Deutschland Vereinbarungen über die steuerliche Behandlung von Heimarbeitstagen getroffen. Die Vereinbarungen sehen vor, dass Heimarbeitstage als Arbeitstage in dem Land behandelt werden können, in dem der Arbeitnehmer normalerweise gearbeitet hätte, unter der Bedingung, dass diese Heimarbeitstage dann in dem anderen Land besteuert werden.

Für den so genannten "Home-Sitter", d.h. Arbeitnehmer, die normalerweise in den Niederlanden arbeiten würden, jetzt aber aufgrund der Corona-Krise gezwungen sind, "bezahlt zu Hause" in Belgien oder Deutschland zu arbeiten, gilt Folgendes. Während dieser Zeit wird das Gehalt der Home-Sitter weiterhin in dem Land besteuert, in dem sie normalerweise gearbeitet hätten. Daher ändert sich für diese Mitarbeiter in dieser Hinsicht nichts. Wenn sie normalerweise in den Niederlanden gearbeitet hätten, würde der niederländische Arbeitgeber weiterhin Lohnsteuer von ihrem Gehalt abziehen.

Die Vereinbarungen zwischen den Niederlanden und Belgien sowie den Niederlanden und Deutschland gelten mindestens bis zum 31. März 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie sicher.

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