8 Apr. 2025 Höheres Gehalt aufgrund eines Berichts über ein Mitarbeitergespräch?

Mitarbeitergespräche spielen eine zentrale Rolle im Arbeitsverhältnis. Sie bieten die Gelegenheit, die erbrachten Leistungen zu bewerten, Feedback zu geben und Erwartungen für die Zukunft festzulegen. Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg konstant gute Leistungen erbringt und dies in Mitarbeitergespräche dokumentiert wird, kann die Frage entstehen, ob hieraus ein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung folgt. In diesem Artikel beleuchten wir diese Thematik und geben praktische Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung

Ein aktuelles Urteil des Gerichtshof ’s-Hertogenbosch zeigt, dass eine positive Mitarbeitergespräch nicht automatisch zu einem Anspruch auf Gehaltserhöhung führt. In dem Fall ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer aufgrund mehrerer positiver Mitarbeitergespräche ein höheres Gehalt verlangen könne. Der betreffende Arbeitnehmer hatte über mehrere Jahre hinweg gute Bewertungen erhalten und war der Ansicht, dass ihm deshalb eine Gehaltserhöhung zustehe. Er legte einen Leistungsbeurteilungsbericht als Beweismittel vor und argumentierte, dass diesem Bericht ein besonderer Beweiswert zukomme, der seinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung begründe.

Entscheidung des Gerichthofs

Der Gerichtshof ’s-Hertogenbosch teilte diese Auffassung jedoch nicht. Der Gerichtshof stellte fest, dass eine positive Leistungsbeurteilung – so wertvoll sie auch für die Anerkennung der Arbeitsleistung sein mag – für sich allein genommen nicht ausreicht, um einen Anspruch auf Gehaltserhöhung zu begründen. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass zwischen der Mitarbeitergespräch eines Arbeitnehmers und einer Gehaltserhöhung kein automatischer Zusammenhang besteht, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.

Der Gerichtshof betonte, dass Mitarbeitergespräche in erster Linie dem Austausch über Leistungen und Feedback dienen, jedoch keine rechtlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber hinsichtlich der Vergütung begründen. Fehlen konkrete Vereinbarungen zur Gehaltserhöhung, so besteht für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf ein höheres Gehalt. Einem bericht über ein Mitarbeitergespräch kommt in diesem Zusammenhang kein besonderer Beweiswert zu.

Ein wesentlicher Aspekt der Entscheidung war, dass Der Gerichtshof die Verantwortung beim Arbeitgeber sah, klar über Erwartungen und Bedingungen im Hinblick auf Gehaltserhöhungen zu kommunizieren. Arbeitgeber seien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer ausreichend über die Voraussetzungen für eine Gehaltserhöhung informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Lesen Sie das vollständige Urteil hier.

Fazit

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer bedeutet es, dass positive Mitarbeitergespräche keine automatische Garantie für eine Gehaltserhöhung darstellen. Sie sollten sich bewusst sein, dass Gehaltserhöhungen von konkreten vertraglichen oder tariflichen Regelungen abhängig sind. Es ist wichtig, die geltenden Kriterien für Gehaltserhöhungen zu kennen und diese im Vorfeld klar zu vereinbaren.

Für Arbeitgeber ist das Urteil ein deutlicher Hinweis, klare Vereinbarungen zur Vergütungspolitik und Leistungsbewertung zu treffen. Es empfiehlt sich, die Bedingungen für Gehaltserhöhungen ausdrücklich festzuhalten, damit Arbeitnehmer wissen, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Dies trägt nicht nur zur Vermeidung von Missverständnissen bei, sondern auch zu einem transparenten und fairen Arbeitsverhältnis.

Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Folgen von Mitarbeitergespräche oder wünschen Sie Unterstützung bei der Ausarbeitung klarer Regelungen zu Gehaltserhöhungen? Die Arbeitsrechtanwalten bei SPEE advocaten & mediation stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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