2 Dez. 2024 Einlösen eines gefundenen Pfandbons kann schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitnehmer haben

Selbst ein scheinbar kleiner Verstoß kann erhebliche Folgen haben, wie eine jüngste Entscheidung des Gerichts Midden-Nederland zeigt. Eine Kassiererin, die einen gefundenen Pfandbon im Wert von €7,80 für ihre eigenen Einkäufe einlöste, wurde fristlos entlassen. Bestand diese Kündigung vor Gericht?

Sachverhalt

Die Situation begann, als der Arbeitgeber entdeckte, dass die Arbeitnehmerin einen Pfandbon eingelöst hatte, den sie nicht selbst abgegeben hatte. Die Kassiererin nutzte diesen Bon im Wert von €7,80 beim Bezahlen ihrer eigenen Einkäufe. Der Arbeitgeber leitete daraufhin eine Untersuchung ein und konfrontierte die Arbeitnehmerin mit ihrem Verhalten. Dies führte zu einer fristlosen Kündigung, gegen die die Kassiererin Einspruch einlegte. Sie beantragte beim Gericht die Aufhebung der Kündigung.

Zero-Tolerance-Politik des Arbeitgebers

Das Gericht gab jedoch dem Arbeitgeber Recht. Das Unternehmen verfolgte eine klare Zero-Tolerance-Politik im Umgang mit gefundenen Pfandbons. Diese Richtlinie, die in der Betriebsordnung festgelegt war, sah vor, dass solche Bons immer abgegeben werden müssen. Der geringe Wert des Bons war laut Gericht dabei nicht entscheidend.

Der Arbeitgeber konnte nachweisen, dass die Mitarbeiter regelmäßig über diese Politik informiert wurden. Für eine Kassiererin, die täglich mit Geldströmen und Wertgutscheinen arbeitet, ist Integrität von entscheidender Bedeutung. Durch das Einlösen des Bons hatte die Arbeitnehmerin das Vertrauen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt.

Gerichtliche Beurteilung

Das Gericht stellte fest, dass:.

  1. Das Verhalten der Arbeitnehmerin schwerwiegend genug war, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen: Das Einlösen von Eigentum, das ihr nicht gehörte, stellte ein Fehlverhalten dar.
  2. Die Arbeitnehmerin über die Richtlinien informiert sein musste: Die Betriebsordnung und die regelmäßigen Erinnerungen machten deutlich, dass die Arbeitnehmerin wusste oder wissen musste, dass ihr Handeln unzulässig war.
  3. Die Kündigung unverzüglich ausgesprochen wurde: Der Arbeitgeber hatte die fristlose Kündigung innerhalb eines Tages nach Abschluss der Untersuchung ausgesprochen.

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Angesichts des Interesses des Arbeitgebers, Diebstahl vorzubeugen, und der sensiblen Position einer Kassiererin mit Zugang zu Geldströmen wurde die fristlose Kündigung als verhältnismäßig und rechtmäßig beurteilt.

Lesen Sie hier das vollständige Urteil.

Fazit

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung klarer Verhaltensrichtlinien und eines sorgfältigen Umgangs mit arbeitsrechtlichen Fragen.

Haben Sie Fragen zu einer fristlosen Kündigung, zur Erstellung oder Überprüfung von Verhaltensrichtlinien oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen? Die Arbeitsrechtsexperten von SPEE advocaten & mediation stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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