23 Juni 2026 Kindesunterhalt in Patchwork-Familien: Wie wird er berechnet?

In der Praxis führt die Berechnung des Kindesunterhalts in Patchwork-Familien häufig zu Streitigkeiten. Eine Patchwork-Familie ist eine Familie, in der mindestens ein Elternteil auch Kinder aus einer früheren Beziehung hat. In einem aktuellen Urteil des Gerichts Den Haag vom 14. April 2026 (ECLI:NL:RBDHA:2026:11777) wird die sogenannte „Verhältnismethode“ angewendet, um die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gerechter auf die Kinder zu verteilen.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Zunächst wird der Bedarf des Kindes ermittelt. Das sind die monatlichen Kosten für das Kind. Dabei wird das Familieneinkommen zu dem Zeitpunkt herangezogen, als die Eltern noch in einer Beziehung lebten. Denn dies ist das finanzielle Niveau, an das das Kind gewöhnt ist.

Anschließend wird die Leistungsfähigkeit aller Unterhaltspflichtigen berechnet. Dies ist der Betrag, den sie an Kindesunterhalt zahlen können, und wird auf der Grundlage ihres aktuellen Einkommens ermittelt. Die Leistungsfähigkeit aller Unterhaltspflichtigen wird dann anteilig auf den Bedarf des Kindes verteilt.

Verfügen die Unterhaltspflichtigen gemeinsam über ausreichende Zahlungsfähigkeit, um den Bedarf des Kindes zu decken, darf derjenige, der Kindesunterhalt zahlen muss, noch einen Betreuungsabzug von dem von ihm zu zahlenden Betrag abziehen.

Was war der Sachverhalt in diesem Fall?

Die Parteien hatten eine Liebesbeziehung und haben gemeinsam ein Kind, das 2017 geboren wurde. Das Kind lebt bei der Frau. Im Jahr 2019 hat das Gericht über die Höhe des Kindesunterhalts entschieden, den der Mann für das Kind an die Frau zahlen muss. Nach der Trennung der Beziehung hat der Mann im Jahr 2024 mit einer anderen Frau ein Kind bekommen.

Ein gerichtlich festgelegter Unterhalt für das Kind kann geändert werden, wenn sich die Umstände geändert haben, sodass der Unterhalt nicht mehr den gesetzlichen Maßstäben entspricht. Das Gericht ist in diesem Fall der Ansicht, dass geänderte Umstände vorliegen, da sich das Einkommen des Mannes – ohne sein Verschulden – geändert hat. Der Kindesunterhalt muss neu berechnet werden.

Wie wird der Kindesunterhalt in Patchwork-Familien berechnet?

Bei der Neuberechnung des Kindesunterhalts für das erste Kind muss berücksichtigt werden, dass der Mann nun auch für das zweite Kind unterhaltspflichtig ist.

Der Bedarf beider Kinder muss separat berechnet werden. Denn der Zeitraum, für den der Bedarf – unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Einkommens der Eltern – berechnet wird, ist für beide Kinder unterschiedlich. Gleiches gilt für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, da die Mütter der Kinder ein unterschiedliches Einkommen haben.

In diesem Fall verfügt der Mann nicht über ausreichende Leistungsfähigkeit, um – gemeinsam mit den Müttern beider Kinder – den gesamten Bedarf der Kinder zu decken. Wie wird dann die Leistungsfähigkeit des Mannes auf die Kinder aufgeteilt?

In der Vergangenheit haben Richter die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen häufig auf die Kinder aufgeteilt (gleichmäßig oder entsprechend dem Bedarf der Kinder). Dabei wurde pro Familie ein Leistungsfähigkeitsvergleich mit dem anderen Elternteil angestellt. Wenn die Eltern nicht über ausreichende Leistungsfähigkeit verfügten, um den Bedarf ihres Kindes zu decken, wurde dieser Fehlbetrag proportional auf die Eltern in dieser Familie aufgeteilt.

In diesem Fall hat der Richter die „Verhältnismethode“ angewandt. Dabei wird so gerechnet, als gäbe es nur eine Familie. Die gesamte Unterhaltsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen (also auch des Mannes) wird in jeder Familie separat berechnet. Anschließend wird ein Vergleich der Unterhaltsfähigkeit vorgenommen. Dies geschieht auch für die andere Familie. Damit steht fest, welchen Unterhalt der Unterhaltspflichtige für jedes Kind zahlen müsste. In diesem Fall verfügt der Mann nicht über ausreichende Leistungsfähigkeit, um seinen Anteil für beide Kinder zu decken. Wenn der Unterhaltspflichtige eine Leistungslücke aufweist, wird diese proportional auf beide Familien verteilt.

Diese Methode soll zu einer gerechteren Verteilung der finanziellen Lasten auf alle Unterhaltspflichtigen in Patchwork-Familien führen.

Fazit

Das Urteil des Amtsgerichts Den Haag vom 14. April 2026 zeigt, wie der Kindesunterhalt in Patchwork-Familien berechnet werden kann. Richter wenden zunehmend eine Variante der Verhältnismethode an, um in komplexen Patchwork-Familien maßgeschneiderte Lösungen zu finden und unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden. Da die Anwendung dieser Verhältnismethode recht kompliziert ist, empfiehlt es sich daher, diesbezüglich rechtlichen Rat bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt einzuholen.

Bei SPEE advocaten & mediation verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Familienrecht. Wir begleiten Mandanten in Maastricht und darüber hinaus mit kompetenter und engagierter Beratung. Haben Sie Fragen zur Berechnung von Unterhalt oder möchten Sie wissen, was dieses Urteil für Ihre Situation bedeuten könnte, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

SPEE advocaten & mediation Maastricht