Ein Arbeitgeber, der sich in einer Aufhebungsvereinbarung verpflichtet, positive Referenzen auszustellen, muss sich auch tatsächlich daran halten. Tut der Arbeitgeber dies nicht und verpasst der Arbeitnehmer dadurch eine neue Stelle, kann dies zu einer Haftung für den dadurch entstandenen Schaden führen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsrichters am Gericht Midden-Nederland vom 8. April 2026 hervor.
Was war der Sachverhalt?
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war zuvor die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung geregelt worden. In dieser Vereinbarung war festgelegt, dass der Arbeitgeber positive Referenzen über den Arbeitnehmer ausstellen würde.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewarb sich der Arbeitnehmer bei der Provinz Overijssel. Dieses Bewerbungsverfahren verlief erfolgreich. Der Arbeitnehmer hatte das Gespräch über die Arbeitsbedingungen inzwischen erfolgreich abgeschlossen und ging davon aus, dass die Einstellung nur noch eine Formalität sei.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens forderte die Provinz Overijssel daraufhin ein Zeugnis beim ehemaligen Arbeitgeber an.
Der ehemalige Arbeitgeber gab daraufhin jedoch ein Zeugnis ab, in dem unter anderem angegeben wurde, dass es nicht die Stärke des Arbeitnehmers sei, proaktiv und selbstständig zu handeln, und dass der Arbeitnehmer viel Anleitung benötige.
Kurz darauf beschloss die Provinz Overijssel, den Arbeitnehmer doch nicht einzustellen.
Arbeitgeber verstößt gegen Vereinbarungen aus der Feststellungsvereinbarung
Der Amtsrichter stellt zunächst fest, dass die Parteien in der Feststellungsvereinbarung ausdrücklich vereinbart hatten, dass der Arbeitgeber positive Referenzen ausstellen würde. Nach Ansicht des Arbeitgebers bedeutete dies nicht, dass ausschließlich positive Informationen weitergegeben werden dürften, und es bestehe Spielraum, auch kritische Anmerkungen zu machen.
Der Amtsrichter folgt dieser Auffassung nicht.
Nach Ansicht des Amtsrichters konnten die Äußerungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer vernünftigerweise als Zusage verstanden werden, dass der Arbeitgeber sich gegenüber potenziellen neuen Arbeitgebern positiv über ihn äußern würde. Die vom Arbeitgeber abgegebene Referenz entsprach diesem Anspruch eindeutig nicht.
Der Amtsrichter führt dabei an, dass Bemerkungen, wonach die Arbeitnehmerin nicht proaktiv und selbstständig genug sei und viel Betreuung benötige, kaum als positiv zu werten seien.
Von Bedeutung ist zudem, dass der Arbeitgeber die Aufhebungsvereinbarung selbst verfasst hatte. Soweit Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung der Bestimmung über Referenzen bestehen sollten, gehen diese Unklarheiten daher zu Lasten und auf Risiko des Arbeitgebers.
Damit schließt sich der Amtsrichter den bekannten Regeln der Vertragsauslegung an, wonach Unklarheiten in von einer Partei verfassten Bestimmungen unter Umständen gegen diese Partei wirken können.
Kausalzusammenhang zwischen Referenz und Ablehnung
Anschließend musste der Amtsrichter beurteilen, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der negativen Referenz und dem Verpassen der Stelle bei der Provinz Overijssel bestand.
Auch diese Frage beantwortet der Amtsrichter bejahend.
Dabei hält der Amtsrichter es für relevant, dass sich das Bewerbungsverfahren bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befand. Das Gespräch über die Arbeitsbedingungen war bereits erfolgreich abgeschlossen worden, und erst nach Erhalt des Zeugnisses beschloss die Provinz Overijssel, das Verfahren mit dem Arbeitnehmer nicht fortzusetzen.
Nach Ansicht des Amtsrichters ist damit hinreichend glaubhaft, dass die negative Referenz eine entscheidende Rolle bei der Ablehnung gespielt hat.
Schadensersatz in einem späteren Verfahren festzusetzen
Der Amtsrichter verurteilt den Arbeitgeber zur Erstattung des Schadens, den der Arbeitnehmer dadurch erlitten hat. Die Höhe dieses Schadens muss noch in einem gesonderten Schadensersatzverfahren festgestellt werden.
Eine solche Verweisung auf das Schadensersatzverfahren erfolgt, wenn hinreichend feststeht, dass ein Schaden entstanden ist, dessen genauer Umfang jedoch noch nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann.
Der Schaden kann in einem Fall wie diesem beträchtlich sein. Zu nennen sind beispielsweise entgangene Löhne, der Aufbau von Rentenansprüchen und andere Arbeitsbedingungen, die der Arbeitnehmer bei der Provinz Overijssel erhalten hätte.
Das Urteil können Sie hier lesen.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil zeigt erneut, dass Arbeitgeber mit Referenzen über ehemalige Arbeitnehmer sorgfältig umgehen müssen, insbesondere wenn diesbezüglich ausdrückliche Vereinbarungen in einer Vergleichsvereinbarung getroffen wurden.
Arbeitgeber sind sich manchmal nicht ausreichend bewusst, dass ein Zeugnis erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn eines ehemaligen Arbeitnehmers haben kann. Wurde ein positives Zeugnis zugesagt, kann ein kritisches oder negatives Feedback zu einer Haftung für den daraus resultierenden Schaden führen.
Für Arbeitnehmer ist dieses Urteil relevant, da sie sich darauf stützen können, wenn ein ehemaliger Arbeitgeber getroffene Vereinbarungen über Referenzen nicht einhält.
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