Suche
Close this search box.
19 Jan 2016 Kranke Arbeitnehmer: Nicht gebunden an Aufhebungsvertrag

Regelmäßig werden Arbeitnehmer entlassen und im Rahmen dessen wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Manchmal entstehen dann im Nachhinein Probleme mit dem Arbeitsamt (in den Niederlanden das so genannte Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, “UWV”) und der Arbeitnehmer erhält kein Arbeitslosen- oder Krankengeld. Um genau diese Problematik ging es in einer Rechtssache vor dem niederländischem Gericht in Overijssel (Rechtbank Overijssel 23 december 2015, ECLI:NL:RBOVE:2015:5771).

In dieser Rechtssache ging es um einen Arbeitnehmer der sich krank gemeldet hatte und bereits seit über einem Jahr nicht zur Arbeit erschienen war. Zudem befand sich das Unternehmen zu dieser Zeit in einer Umstrukturierung, weswegen vielen der Arbeitnehmer gekündigt wurde. Der Arbeitgeber überreichte dem krankgemeldeten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag. Der (kranke) Arbeitnehmer war mit diesem Aufhebungsvertrag einverstanden und deswegen endete das Dienstverhältnis. Daraufhin lehnte das Arbeitsamt (“UWV”) den Antrag auf Arbeitslosen- und Krankengeld ab. Denn da der Arbeitnehmer zur Zeit der Vertragsunterzeichung krankgemeldet war, war das Arbeitsamt der Meinung dass der Arbeitnehmer der Kündigung nicht hätte zustimmen dürfen und strich dem Arbeitnehmer darum das Arbeitslosen- und Krankengeld. Daraufhin forderte der Arbeitnehmer Zahlung des Gehalts von seinem Arbeitgeber.

Das Gericht entschied, – zusammengefasst - dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht (ausreichend) über die Konsequenzen der Kündigung informiert hatte. Der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer darauf hinweisen sollen, dass der Arbeitnehmer, auf Grund seiner Krankmeldung, das Risiko einging vom Arbeitsamt kein Arbeitslosen- und Krankengeld zu erhalten. Gemäß der Verpflichtungen eines guten Arbeitgebers sollte dieser in einem solchen Fall den Arbeitnehmer ‘ordnungsgemäß und vollständig informieren’. Wenn der Arbeitnehmer nämlich gewusst hätte, dass er das Risiko auf sich nimmt kein Arbeitslosen- und Krankengeld zu erhalten, dann wäre dieser sicher nicht mit der Kündigung einverstanden gewesen. Der Aufhebungsvertrag wurde deswegen aufgehoben (womit die Kündigung praktisch nicht mehr existierte) und dem Arbeitgeber wurde auferlegt seinem Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt zu zahlen.

Kurzum, es ist wichtig dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ordnungsgemäß und vollständig über die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages informiert. Versäumt der Arbeitgeber dieses, dann kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag später aufheben lassen und weiterhin sein Gehalt von seinem Arbeitgeber einfordern.

Vielleicht haben Sie Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Fragen bezüglich einer Kündigung oder insbesondere um das Schließen eines Aufhebungsvertrages handeln, oder auch um die Konsequenzen für Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Vielleicht haben Sie auch Fragen zu krankgemeldeten Arbeitnehmern und die Bezahlung derer Gehälter? Dann sind Sie bei uns richtig. Sie können sich gerne mit einem unserer Rechtsanwälte in Verbindung setzen. Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht, Manon Pieters, steht Ihnen gerne zur Verfügung und steht Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite!

SPEE advocaten & mediation Maastricht