Darf der Arbeitgeber Urlaubstage bei der Endabrechnung dennoch verrechnen?
Urlaubstage sowie deren Aufbau und Inanspruchnahme stellen einen wichtigen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses dar. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer mehr Urlaubstage genommen hat, als ihm bis zu diesem Zeitpunkt anteilig zustehen. Dies wirft die Frage auf: Darf ein Arbeitgeber ein solches negatives Urlaubssaldo bei der Endabrechnung verrechnen? Das Berufungsgericht Amsterdam hat hierzu kürzlich ein Urteil gefällt. In diesem Artikel erfahren Sie, was dieses Urteil für Sie bedeutet.
Sachverhalt
Ein Lehrer an einer Sekundarschule ging zum 1. September 2022 vorzeitig in den Ruhestand. In den Wochen zuvor nahm er Urlaub, und zwar während der Sommerferien, die in der Region Nord im Jahr 2022 für den Zeitraum vom 16. Juli bis zum 28. August festgelegt waren. Auf das Arbeitsverhältnis des Lehrers fand der Tarifvertrag ‘Voortgezet Onderwijs‘ Anwendung. Gemäß Artikel 14.1 dieses Tarifvertrag erwerben Lehrkräfte, die nicht während des gesamten Schuljahres (vom 1. August bis zum 1. August) beschäftigt sind, Urlaubstage anteilig für die Monate, in denen sie im jeweiligen Schuljahr tätig sind. Da der Lehrer im Schuljahr 2022/2023 nur einen Monat beschäftigt war, entstand durch die Urlaubsnahme im August ein negatives Urlaubssaldo.
Der Arbeitgeber zog dieses negative Urlaubssaldo – im Wert von 3.980,44 € brutto – von der Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses ab. Der Lehrer war mit dieser Verrechnung nicht einverstanden und reichte Klage ein. Letztlich landete der Fall in der Berufung beim Berufungsgericht.
Urteil des Gerichts
Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber das negative Urlaubssaldo zu Recht bei der Endabrechnung verrechnet habe. Da der Lehrer mehr Urlaub genommen hatte, als er bis zu diesem Zeitpunkt aufgebaut hatte, habe es sich faktisch um einen Vorschuss auf das Gehalt für den Monat August gehandelt. Dieser Vorschuss sei mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Unrecht gezahlt worden, sodass der Arbeitgeber diesen Betrag zu Recht verrechnen durfte.
Nach Auffassung des Gerichts verstieß die Verrechnung nicht gegen das Gebot des guten Arbeitgebers im Sinne von Artikel 7:611 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch noch gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß Artikel 6:248 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch. Dies galt auch, obwohl der Arbeitgeber den Lehrer nicht über die Folgen seiner Kündigung zum 1. September 2022 für das Urlaubssaldo informiert hatte. Das Gericht stellte zudem fest, dass keine Situation im Sinne von Artikel 7:628 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch vorlag (d.h. die Arbeitsleistung wurde aufgrund eines Umstands nicht erbracht, der nach Treu und Glauben dem Arbeitgeber zuzurechnen wäre). Die Klage des Lehrers wurde daher abgewiesen.
Lesen Sie das vollständige Urteil hier.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Vereinbarungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf den Aufbau und die Inanspruchnahme von Urlaubstagen sowie die Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeber im Sekundarbereich bedeutet dies, dass sie gemäß dem Tarifvertrag ‘Voortgezet Onderwijs‘ und dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch negative Urlaubssalden verrechnen dürfen, sofern dies korrekt berechnet und im Einklang mit dem Tarifvertrag und geltendem Recht erfolgt. Arbeitnehmer sollten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Urlaubsansprüche sorgfältig prüfen und sich der Möglichkeit einer Verrechnung bewusst sein.
Fazit
Das Urteil des Gericht Amsterdam bestätigt, dass die Verrechnung eines negativen Urlaubssaldos bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtsgültig ist, sofern diese im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Vorschriften erfolgt. Dies verschafft Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Rückforderung zu viel gezahlten Arbeitsentgelts und bietet Arbeitnehmern Klarheit über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Urlaubstage. Eine klare Kommunikation sowie ein gutes Verständnis der tariflichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften bleiben entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur Verrechnung von Urlaubstagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen? Das Team von SPEE advocaten & mediation steht Ihnen gerne mit fachkundiger Beratung zur Seite.