Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, endet die Anstellung normalerweise. Die Abwicklung des Arbeitsvertrages erfolgt in der Regel reibungslos. Aber manchmal bedauert der Arbeitnehmer später seine Entscheidung, und kommt darauf zurück und bittet dann um Lohnfortzahlung.
Das ging weiter in einem Fall, in dem eine Arbeitnehmerin, die kämpfte mit einen burn-out, kündigte. Später bedauerte die Arbeitnehmerin ihre Kündigung. Der Anwalt der Arbeitnehmerin forderte daraufhin die Aufhebung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verlangte die Zahlung des Lohnes. Dies wird dann in Erster Instanz vor dem Amtsgericht und später in der Berufung beim Berufs Gericht Arnhem-Leeuwarden verhandelt.
Das die Arbeitnehmerin gekündigt hat, da ist keine Zweifel über möglich. Aber das Argument von der Arbeitnehmerin bestand darin, dass sie zu dem Zeitpunkt, das sie gekündigt hat, nicht in der Lage war, ihren Willen zu bestimmen, weil sie unter dem Einfluss einer vorübergehenden psychischen Störung gehandelt hatte.
Symptome die mit einem burn-out oder einer Depression verbunden sein können, sind beispielweise ein Interessenverlust, eine verminderte Denkfähigkeit usw. Bei dieser Kombination von Symptomen können Entscheidungen genommen werden, deren Konsequenzen nicht übersehen werden können. Darüber hinaus kann der Interessenverlust zu einer Gleichgültigkeit bei der Entscheidungsfindung führen.
In dem Ausmass, in dem Ihr Arbeitgeber zu der Zeit die Aussagen der Arbeitnehmerin verstanden hat und dies auch als Kündigung ansehen könnte, darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin letztlich nicht entlassen. In diesem Fall würde nicht nachgewiesen, dass der Arbeitgeber infolge der Kündigung durch die Arbeitnehmerin einen erheblichen Nachteil erlitten hat.
Der Richter muss dann beurteilen, ob es plausibel ist, dass die geistigen Fähigkeiten der Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich gestört wahren; und ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Störung und der Kündigung gibt. Ein solcher Kausalzusammenhang liegt nach dem Gesetz dann vor, wenn der Rechtsakt der sich auf die Störung beziehenden Person, in diesem Fall die Arbeitnehmerin, schadet. Der Richter entschied, dass die Kündigung in diesem Fall von der Arbeitnehmerin nachteilig ist, da sie aufgrund des Ausscheidens keine Kranken- oder Arbeitslosengeld erhält.
Die Frage bleibt daher, ob die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung eine psychische Störung erlitten hat. Das Gericht beantwortet diese Frage auf der Grundlage der folgenden Tatsachen und Umstände.
Die Verfahren Dokumente zeigen, dass die Arbeitnehmerin seit einiger Zeit unter Stress- und Stressbeschwerden litt. Zwar gibt es keine (harte) medizinische Diagnose hinsichtlich des Gesundheitszustands der Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung, aber für die Beurteilung, ob zu diesem Zeitpunkt eine psychische Störung vorlag, ist dies nicht unbedingt erforderlich. Es geht darum, ob unter Berücksichtigung alle Umstandes plausibel ist, dass die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens an einer psychischen Störung litt, die der Fähigkeit Rechenschaft zu geben von der Tragweite und Konsequenzen der Kündigung beschränkt. Auf der Grundlage der verfügbaren medizinische Informationen, die zeigen, dass die Arbeitnehmerin kurz nach ihrer Kündigung einen burn-out erlitt, zumindest eine Depression, urteilt der Richter, dass die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung an einer psychischen Störung litt. Dies macht es hinreisend plausibel, dass Sie Ihre Kündigung unter dem Einfluss dieser Störung vorgenommen hat und dass es nach dem Maßstab der Angemessenheit und Fairness nicht akzeptabel ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin auf Ihrer Kündigung hinweist. Die Arbeitnehmerin hat sich daher zu Recht auf die Aufhebung ihrer Kündigung beruft. Dies bedeutet, dass der Arbeitsvertrag fortgeführt wird und dass die Lohnforderung der Arbeitnehmerin zugewiesen wird.
In unserer Praxis erhalten wir regelmässig Fragen von oder über Arbeitnehmer, die kämpften mit einem burn-out oder einer Depression, die gekündigt haben. Der Fall, der das Berufs Gericht Arnhem-Leeuwarden zu beurteilen hatte, ist sicherlich nicht an sich.
Wohlgemerkt: Die Vernichtung einer Kündigung kann nicht einfach so erfolgen, sondern hängt immer von den Umständen des Falls ab. Darüber hinaus muss ein Arbeitnehmer seine Position immer mit medizinischen Dokumenten untermauern.
Tipp für Arbeitnehmer:
Haben Sie während eines Burn-outs oder einer Depression gekündigt? Und bedauern Sie Ihre Kündigung? Sie müssen wissen, dass es Möglichkeiten gibt, Ihre Kündigung rückgängig zu machen. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Sie über Ihre Möglichkeiten zu beraten, die Kündigung auf zu heben.
Tipp für Arbeitsgeber:
Wenn Ihr Arbeitnehmer kündigt, während der Arbeitnehmer an einem burn-out oder einer Depression leidet, ist es ratsam zu untersuchen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich kundigen wollte. Wie Sie das am besten machen können, wird von Fall zu Fall variieren. In jedem Fall ist es oft ratsam, dem Arbeitnehmer schriftlich zu bestätigen, dass er gekündigt hat und dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und das der Arbeitnehmer auch auf möglichen Risiken in bezug auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit hinweist. Kontaktieren Sie immer Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht, um zu besprechen, ob zusätzliche massnahmen notwendig ist und wie Sie am besten handeln kann.
Haben Sie Fragen? Oder brauchen Sie eine Beratung? Nehmen Sie dann, ohne Verpflichtung, Kontakt auf mit unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wir helfen Sie gerne!
Hier können Sie das vollständige Urteil lesen.