23 Apr. 2025 Achtung: Die Rückzahlung einer billigen Entschädigung kann tatsächlich verlangt werden

Das Berufungsgericht in Den Haag hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob eine Arbeitnehmerin 155.000 € an billiger Entschädigung sowie Anwaltskosten an ihren Arbeitgeber zurückzahlen muss. Was war das Ergebnis?

Der Fall

Ein aktuelles Urteil des Berufungsgerichts Den Haag erinnert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer daran, dass gerichtliche Verfahren über die Frage, ob ein Verhalten als grob schuldhaft zu bewerten ist und ob eine billige Entschädigung geschuldet wird, unerwartete Wendungen nehmen können. In diesem Fall hob das Gericht ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts vollständig auf, in dem der Arbeitnehmerin eine Entschädigung zugesprochen worden war. Das hatte weitreichende Folgen für die betroffene Arbeitnehmerin.

Der Streit betraf eine Führungskraft, gegen die anonyme Beschwerden beim Vertrauensbeauftragten eingereicht wurden. Der Arbeitgeber leitete daraufhin ein Verbesserungsverfahren ein, während die Arbeitnehmerin krankgeschrieben war.

Laut der Arbeitnehmerin wurde sie beschuldigt, ein unsicheres Arbeitsumfeld geschaffen zu haben, ohne dass ihr mitgeteilt wurde, worum es in den Beschwerden ging oder von wem sie stammten. Sie habe zudem keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Ihrer Meinung nach handelte der Arbeitgeber daher grob schuldhaft.

Was entschied das Arbeitsgericht?

Das Arbeitsgericht folgte der Argumentation der Arbeitnehmerin und sprach ihr eine billige Entschädigung in Höhe von 155.000 € sowie 10.000 € an Anwaltskosten zu.

Stimmte das Berufungsgericht dem zu?

Ganz und gar nicht. In der Berufung kam das Gericht zu dem Schluss, dass vielmehr die Arbeitnehmerin selbst grob schuldhaft gehandelt habe. Anstatt ungerecht behandelt worden zu sein, habe sie ihre Rolle als Führungskraft nicht kritisch genug reflektiert und den Umständen nicht angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus sah das Gericht das Vorgehen des Arbeitgebers als sorgfältig an.

Das Ergebnis? Die Arbeitnehmerin muss sowohl die billige Entschädigung als auch die zugesprochenen Anwaltskosten zurückzahlen. Ein finanzieller Rückschlag in Höhe von 165.000 €.

Lesen Sie das vollständige Urteil hier.

Fazit

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, insbesondere bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, etwa über die Zahlung einer billigen Entschädigung. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht von SPEE advocaten & mediation beraten Sie in solchen Fällen gerne.

SPEE advocaten & mediation Maastricht