Ein Geschäftsführer eines internationalen Unternehmens schaltet während einer Teambesprechung versehentlich seine Kamera ein. Man sieht ihn, wie er sich einen Joint anzündet. Sein Arbeitgeber beruft sich auf die Null-Toleranz-Politik in den Unternehmensregeln und entlässt ihn fristlos. Wie wird der Richter in diesem Fall entscheiden?
Was waren die Fakten?
In diesem Fall geht es um einen Geschäftsführer von Pentagon, einem Gütertransportunternehmen. Der betreffende Mitarbeiter ist seit dem 1. Mai 2023 auf unbestimmte Zeit für das Unternehmen tätig.
Das Personalstatut von Pentagon enthält eine Hausordnung. Diese besagt eindeutig, dass es eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Alkohol und/oder Drogen gibt. Dies brachte den Geschäftsführer während einer Online-Teambesprechung zwischen ihm und etwa vier Kollegen in erhebliche Schwierigkeiten. Die Sitzung begann um 16.28 Uhr und endete gegen 17.08 Uhr. Der Geschäftsführer nahm zunächst von seinem Auto aus an der Sitzung teil, da er sich auf dem Heimweg vom Flughafen Schiphol befand. Auf dem Heimweg schaltete er im Schuppen seines Hauses versehentlich die Kamera seines Telefons ein (mit dem er - noch - an der Sitzung teilnahm). Dadurch konnten die anderen Sitzungsteilnehmer sehen, wie sich der Geschäftsführer in seinem Schuppen einen Joint anzündete. Zwei Kollegen riefen ihm daraufhin zu, er solle die Kamera ausschalten. Das tat der Geschäftsführer dann auch. Kurz darauf wurde die Sitzung beendet.
Der Geschäftsführer wurde daraufhin auf sein Verhalten angesprochen. Obwohl er zunächst versucht, zu behaupten, es handele sich nicht um einen Joint, sondern um eine Zigarre, gibt er zu, dass es sich tatsächlich um eine „Spaßzigarette“ handelt. Daraufhin wurde dem Geschäftsführer fristlos gekündigt.
Der Geschäftsführer zog vor Gericht und beantragte die Aufhebung der fristlosen Entlassung. Dabei berief er sich darauf, dass es sich um den medizinischen Gebrauch von Cannabis handelte, sein Arbeitgeber dies wusste und außerdem seine Arbeitszeit bereits abgelaufen war.
Wie lautet das Urteil des Gerichts?
Nach Ansicht des Amtsgerichts war die Kündigung rechtsgültig: Es lag ein dringender Grund für eine fristlose Kündigung vor. Schließlich war die Teamsitzung noch nicht beendet, als sich der Geschäftsführer einen Joint anzündete, und der Arbeitgeber verfolgt eine Null-Toleranz-Politik, die dem Geschäftsführer bekannt war. Es gab auch keine Beweise dafür, dass das Cannabis von einem Arzt verschrieben wurde oder dass Pentagon vom medizinischen Cannabiskonsum wusste.
Darüber hinaus berücksichtigte das Amtsgericht, dass der Arbeitnehmer Geschäftsführer ist und dass es sich um eine internationale, interne Teambesprechung mit mehreren Schlüsselfiguren der Organisation handelte, bei der ein wichtiges Thema besprochen wurde. Der Mitarbeiter war sich seiner leitenden Position bei Pentagon und damit seiner Vorbildfunktion innerhalb der Organisation nicht ausreichend bewusst und zeigte auch nicht genügend Respekt gegenüber den Kollegen, die ebenfalls an der Sitzung teilnahmen.
Dieses Urteil können Sie hier nachlesen.
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