Auch im Jahr 2025 stehen erneut verschiedene Änderungen im Arbeitsrecht auf der (Regierungs-)Agenda. SPEE advocaten & mediation gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesentwürfe und deren potenzielle Auswirkungen.
1. Verbesserung der Sicherheit für flexible Arbeitskräfte
Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, den Arbeitnehmern mehr Sicherheit zu bieten und den Arbeitgebern mehr Flexibilität zu verschaffen:
- Abschaffung von Nullstundenverträgen und Mindest-/Höchststundenverträgen.
- Ersatz von Abrufverträgen durch Basisverträge mit garantierter Mindeststundenanzahl.
- Zeitarbeitskräfte erhalten schneller unbefristete Verträge (Verkürzung der Phasen A und B).
- Nach drei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen kann erst nach einer Pause von fünf Jahren ein neuer Vertrag angeboten werden.
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2. Klarstellung von Arbeitsverhältnissen und rechtlicher Vermutungen
Mit diesem Vorschlag soll die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen (Freiberuflern) klarer definiert werden:.
- Das Kriterium „im Dienst von“ (Artikel 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird verschärft.
- Arbeiten, die gegen eine Vergütung von weniger als €32,24 pro Stunde erbracht werden, werden als Arbeitsverhältnis vermutet, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
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3. Modernisierung des Wettbewerbsverbots
Die Regelungen zum Wettbewerbsverbot werden strenger gestaltet:.
- Maximaldauer von einem Jahr.
- Verpflichtende geografische Begrenzung und Begründung des legitimen Unternehmensinteresses.
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung in Höhe von 50 % des zuletzt verdienten Gehalts zahlen.
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4. Änderungen der Wiedereingliederungsverpflichtungen im zweiten Krankheitsjahr
Kleine und mittelständische Arbeitgeber erhalten unter bestimmten Bedingungen mehr Flexibilität im zweiten Krankheitsjahr eines Mitarbeiters:.
- Möglichkeit, die Wiedereingliederung im eigenen Unternehmen nach dem ersten Jahr abzuschließen.
- Ein neuer Kündigungsgrund (j-Grund) für Fälle, in denen die Wiedereingliederung im ersten Weg abgeschlossen wird.
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5. Vereinfachung der Urlaubsregelungen
Es wird an einer Vereinfachung des Urlaubssystems gearbeitet, indem die Regelungen in folgende Kategorien zusammengefasst werden:.
- Betreuung von Kindern.
- Pflege von Angehörigen.
- Persönlicher Urlaub.
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6. Einführung eines Trauerurlaubs
Arbeitnehmer in Familien mit minderjährigen Kindern haben Anspruch auf mindestens fünf Tage bezahlten Trauerurlaub im Falle des Todes eines Partners oder Kindes.
7. Neues Zulassungssystem für Zeitarbeitsfirmen
Die Regierung führt strengere Anforderungen für Zeitarbeitsfirmen ein, einschließlich:.
- Einer verpflichtenden Kaution in Höhe von €100.000.
- Einhaltung der Lohn- und Steuerzahlungsvorschriften.
- Aufsicht und regelmäßige Überprüfungen durch die Behörden.
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Schlussfolgerung
Viele dieser Gesetzesentwürfe werden voraussichtlich 2025 zur Prüfung eingereicht, wobei die meisten auf eine Umsetzung bis zum 1. Januar 2026 abzielen. Wenn Sie Fragen zu diesen Entwicklungen oder zum aktuellen Stand des Arbeitsrechts haben, wenden Sie sich gerne an die erfahrenen Arbeitsrechtsexperten von SPEE advocaten & mediation. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.