29 Juli 2024 Die Probezeit in einem Arbeitsvertrag, was ist damit?

Die Probezeit ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der Anfangsphase der Zusammenarbeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags herauszufinden, ob sie zueinander passen oder nicht. Schließlich gibt die Bewerbungsphase oft schon Anhaltspunkte dafür, aber wie das bekannte Sprichwort sagt: “the proof of the pudding is in the eating”. In diesem Beitrag werden drei aktuelle Urteile besprochen, die wieder einmal den Rahmen vorgeben.

Ist eine mündliche Probezeitkündigung rechtsgültig?

Eine Probezeit ist nur dann rechtsgültig, wenn sie schriftlich vereinbart wird. Die Probezeit ist normalerweise im Arbeitsvertrag enthalten. Kann eine Probezeitkündigung auch mündlich ausgesprochen werden? Dies hat das Gericht kürzlich entschieden. Ein Arbeitnehmer hatte am 13. November 2023 einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem Monat Probezeit unterzeichnet. Am 12. Dezember 2023 wurde er vom Arbeitgeber während eines Gesprächs gekündigt. Der Richter sagte: „Es ist nicht erforderlich, dass eine Kündigung während der Probezeit dem Arbeitnehmer während der Probezeit schriftlich mitgeteilt wurde”.

Die Beweislast dafür, dass die Kündigung mündlich ausgesprochen worden war, lag beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber konnte anhand einer Whatsapp-Nachricht beweisen, dass die Kündigung tatsächlich mündlich ausgesprochen worden war, da der Arbeitnehmer als Reaktion auf die mündliche Kündigung folgende Whatsapp-Nachricht an den Arbeitgeber geschickt hatte: “I hold no grudges and genuine wish you all the best”. Die Kündigung in der Probezeit blieb daher bestehen. Eine mündliche Kündigung während der Probezeit ist also möglich, muss aber nachweisbar sein.

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Dauer der Probezeit

Ein Malerunternehmen vereinbarte mit einem Maler eine dreimonatige Probezeit. Nach zwei Monaten hat der Arbeitgeber eine Probezeitkündigung beantragt. Das Gericht stellte dazu Folgendes fest: Bei einem Arbeitsvertrag von mehr als sechs Monaten und weniger als zwei Jahren gilt eine Probezeit von höchstens einem Monat (Artikel 7:652 Absatz 4 Buchstabe a des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Hier wurde eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Dies bedeutet, dass eine unwirksame Probezeitklausel vorliegt”.

Der Maler wollte jedoch nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Daher erhielt er sein Gehalt bis zum Ende des Arbeitsvertrags, ein Übergangsgeld und eine angemessene Entschädigung von 100 €.

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Zweite Probezeit möglich oder nicht

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Frage, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Vertragsverlängerung eine zweite Probezeit vereinbart werden kann. Im Prinzip lautet die Antwort auf diese Frage: Nein, es sei denn, es handelt sich um eine neue Stelle mit neuen Aufgaben.

Im vorliegenden Urteil ging es um eine Arbeitnehmerin, die in der Kinderbetreuung tätig war. Sie hatte einen befristeten Arbeitsvertrag als BBL-Student. Anschließend erhielt sie einen neuen Vertrag für die Stelle einer pädagogischen Assistentin der Stufe 4. Der betreffende Arbeitsvertrag sah eine Probezeit vor, auf die sich der Arbeitgeber dann auch berief.

Der Arbeitnehmer ging vor Gericht. Dieser sagte: „Als pädagogischer Angestellter der Stufe 4 waren eindeutig andere Fähigkeiten oder Verantwortlichkeiten erforderlich als bei der Stelle als BBL-Student. Damals wurde der Mitarbeiter beaufsichtigt und trug nicht die letzte Verantwortung für die Kinder/Gruppe. Das ist jetzt derFall”. Die Entlassung auf Probe hatte daher Bestand.

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Fazit

Es ist wichtig, dass eine Probezeit schriftlich vereinbart wird und dass die Dauer der Probezeit den gesetzlichen Vorschriften für die Probezeit entspricht. Außerdem ist es wichtig, dass - wenn von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, den Arbeitsvertrag während der Probezeit zu kündigen - dies schriftlich geschieht, oder, wenn es mündlich geschieht, sicherzustellen, dass die Probezeitkündigung nachweisbar ist. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine zweite Probezeit nur dann vereinbart werden darf, wenn es sich um eine wesentlich andere Stelle mit wesentlich anderen Aufgaben handelt.

Natürlich gibt es noch weitere Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Beginn einer Probezeit und/oder einer Entlassung auf Probe wichtig sind. Wenn Sie diesbezüglich Beratung benötigen, können Sie sich selbstverständlich an die Arbeitsrechtler von SPEE advocaten & mediation wenden.

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