Bei einer Scheidung werden häufig in einer Scheidungsvereinbarung Absprachen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens getroffen, darunter auch die eheliche Wohnung. Doch was ist, wenn die Umsetzung dieser Vereinbarungen jahrelang hinausgezögert wird und einer der ehemaligen Partner sich letztendlich weigert, mitzuwirken? In der Praxis führt dies zu komplexen rechtlichen Verfahren. Ein aktuelles Urteil des Gerichts Den Haag vom 10. März 2026 (ECLI:NL:RBDHA:2026:5070) zeigt, wie der Richter in einer solchen Situation vorgeht.
Was stand in diesem Fall auf dem Spiel?
Die Parteien waren in allgemeiner Gütergemeinschaft verheiratet. Im Jahr 2011 wurde die Scheidung ausgesprochen. In der von beiden Parteien unterzeichneten Scheidungsvereinbarung vereinbarten die Parteien unter anderem, dass die Wohnung dem Mann zugewiesen wurde, unter der Bedingung, dass er die Hypothek auf seinen Namen übernehmen könne und die Frau von der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Hypothekengläubiger befreit werde. Solange dies noch nicht geregelt war, wohnten die Frau und die Kinder weiterhin in der Wohnung. Diese Situation dauerte schließlich fast fünfzehn Jahre.
Ende 2025 forderte der Mann die Frau auf, bei der Übertragung der Wohnung mitzuwirken. Dazu musste sie Formulare für den Finanzierungsantrag und die notarielle Übertragungsurkunde unterzeichnen und die Wohnung verlassen. Die Frau weigerte sich, woraufhin der Mann ein Eilverfahren einleitete.
Was ist eine Scheidungsvereinbarung?
Eine Scheidungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen ehemaligen Ehegatten, in der sie die Folgen der Scheidung regeln, wie beispielsweise die Aufteilung des ehelichen Vermögens, Unterhaltszahlungen und die Nutzung der ehelichen Wohnung. Die Vereinbarung ist rechtsverbindlich: Beide Parteien sind verpflichtet, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Die Vereinbarung wird in der Regel dem Scheidungsurteil beigefügt und ist dessen Bestandteil.
Typische Situationen, in denen eine Vereinbarung später zu Problemen führt, sind unter anderem:
• Die Wohnung wird in der Vereinbarung einer der Parteien zugewiesen, aber die tatsächliche Übertragung wird um Jahre hinausgezögert.
• Eine der Parteien weigert sich im Nachhinein, bei der notariellen Übertragung oder der Übernahme der Hypothek mitzuwirken.
• Es kommt zu Uneinigkeit über die Auslegung von (vorläufigen) Vereinbarungen, die in der Vereinbarung enthalten sind.
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Das Gesetz und die Erfüllung der Vereinbarung
Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei sich scheidenden Ehegatten. Auf der Grundlage des allgemeinen Vertragsrechts, das für alle Verträge gilt, kann eine Partei, die den Vertrag nicht erfüllt, gerichtlich zur Erfüllung gezwungen werden.
Das Urteil des Gerichts Den Haag
Der Richter für einstweilige Verfügungen am Gericht Den Haag entschied im Eilverfahren, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 2011 für beide Parteien unvermindert bindend sei, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Verhandlung vor fast fünfzehn Jahren geschlossen worden war. Die Frau hatte nach Ansicht des Gerichts keine stichhaltigen Argumente vorgebracht, aufgrund derer die Vereinbarungen nicht mehr gelten sollten.
In vier Punkten gab der Richter den Forderungen des Mannes statt:
1. Unterzeichnung der Finanzierungsformulare: Die Frau wurde verurteilt, die Formulare für die Übernahme der Hypothek zu unterzeichnen. Tut sie dies nicht, tritt das Urteil gemäß Artikel 3:300 Absatz 2 BW an die Stelle ihrer Willenserklärung.
2. Mitwirkung bei der notariellen Übertragung: Die Frau wurde verurteilt, an der notariellen Übertragung der Wohnung auf den Mann mitzuwirken, unter der Bedingung, dass die Hypothek tatsächlich auf den Namen des Mannes übernommen werden konnte und die Frau von der gesamtschuldnerischen Haftung befreit wurde.
3. Räumung der Wohnung: Der Richter befand, dass die Vereinbarung, wonach die Frau „vorläufig“ in der Wohnung wohnen bleiben durfte, nach fünfzehn Jahren ihre Gültigkeit verloren habe. Nach Billigkeit und Gerechtigkeit musste die Frau die Wohnung verlassen. Angesichts der Umstände wurde ihr eine großzügigere Frist eingeräumt: Sie muss die Wohnung nicht vor dem 1. November 2026 verlassen, und zwar erst, nachdem der Mann schriftlich bestätigt hat, dass die Übernahme der Hypothek erfolgreich war.
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Praktische Hinweise.
- Zögern Sie die Umsetzung einer Vereinbarung nicht unnötig hinaus: Sorgen Sie nach der Scheidung so schnell wie möglich für die tatsächliche Umsetzung der in der Vereinbarung getroffenen Absprachen bezüglich der Wohnung. Je länger gewartet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen, wie veränderte finanzielle Verhältnisse oder mangelnde Kooperationsbereitschaft.
- Halten Sie Vereinbarungen so präzise wie möglich fest: Beschreiben Sie in der Vereinbarung so konkret wie möglich, was beispielsweise „vorläufig“ bedeutet, einschließlich einer maximalen Frist oder eines spezifischen Kündigungsgrundes. Vage Formulierungen führen später zu Auslegungsstreitigkeiten.
- Fordern Sie rechtzeitig die Mitwirkung ein: Senden Sie der anderen Partei eine schriftliche, per Einschreiben zugestellte Aufforderung mit einer angemessenen Frist, sobald die Erfüllung gewünscht wird. Dies legt den Grundstein für ein eventuelles Gerichtsverfahren.
- Ziehen Sie rechtzeitig einen Anwalt hinzu: Bei Verweigerung der Mitwirkung kann ein Eilverfahren der geeignete Weg sein. Hierfür ist ein dringendes Interesse erforderlich, das in solchen Fällen oft vorliegt, wenn ein Finanzierungsangebot abzulaufen droht oder sich die Situation bereits seit langem hinzieht.
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Fazit
Das Urteil des Gerichts Den Haag vom 10. März 2026 bestätigt, dass eine Scheidungsvereinbarung ein verbindlicher Vertrag ist, der auch nach vielen Jahren vom Gericht durchgesetzt wird. Eine erfolgreiche Weigerung, an der Umsetzung mitzuwirken, ist schwieriger, wenn die Vereinbarung klar und rechtsgültig zustande gekommen ist. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass „vorläufige“ Vereinbarungen nicht ewig gelten. Grundsätzlich hält es das Gericht für angemessen, dass ein vorübergehendes Nutzungsrecht nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren endet. Wie viel Zeit genau vergehen muss, hängt von allen Fakten und Umständen des Einzelfalls ab. Es ist daher sehr wichtig, Vereinbarungen in einer Vereinbarung präzise zu formulieren und deren Umsetzung nicht unnötig lange hinauszuzögern. Bei Zweifeln oder Konflikten ist rechtzeitige Rechtsberatung unverzichtbar.
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