9 Jan. 2026 Ungesundes Arbeitsklima im Fitnessstudio: Anspruch auf angemessene Entschädigung?

Im vergangenen Jahr war das luxuriöse Amsterdamer Fitnessstudio Saints & Stars aufgrund von Beschwerden ausländischer Arbeitnehmer in den Schlagzeilen. Dies führte zu einem arbeitsrechtlichen Verfahren, in dem diese Arbeitnehmer (unter anderem) eine angemessene Entschädigung wegen schwerwiegenden schuldhaften Verhaltens des Fitnessstudios forderten. Wie das Verfahren ausgegangen ist, lesen Sie hier:

Worum ging es in dem Fall?

Eine Reihe philippinischer Arbeitnehmer eines High-End-Fitnessstudios in Amsterdam hat im Jahr 2025 mehrere Wochen lang Reinigungsarbeiten in verschiedenen Filialen durchgeführt. Bei einer Kontrolle durch die Arbeitsaufsichtsbehörde stellte sich heraus, dass eine Arbeitserlaubnis für die Niederlande fehlte. Dies war für die Staatsanwaltschaft Anlass, eine strafrechtliche Untersuchung einzuleiten.

Fünf Arbeitnehmer beschreiten auch den zivilrechtlichen Weg und leiten ein Verfahren vor dem Amtsgericht Amsterdam ein. Kurz gesagt lauten die Vorwürfe der Arbeitnehmer, dass sie von ihrem Arbeitgeber ausgebeutet worden seien und dass moderne Sklaverei und ein giftiges Arbeitsklima geherrscht hätten. Nach einigen Wochen seien sie plötzlich entlassen worden, ohne dass ihnen ihr volles Gehalt ausgezahlt worden sei. Außerdem seien sie für ihre Unterkunft von ihrem Arbeitgeber abhängig gewesen, sodass sie mit ihrem Arbeitsplatz auch ihre Wohnung verloren hätten.

Die Arbeitnehmer beantragen beim Amtsgericht, Saints & Stars zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Endabrechnung mit den angesammelten, aber nicht ausgezahlten Urlaubstagen und zur Zahlung der ausstehenden Löhne und Urlaubsgeld zuzüglich der gesetzlichen Erhöhung sowie zur Zahlung der Übergangsentschädigung, die festgesetzte Entschädigung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, eine Entschädigung gemäß Artikel 7:611 BW und/oder eine angemessene Entschädigung in Höhe von 60.000 € pro Antragsteller sowie die Prozesskosten.

Das Fitnessstudio verteidigt sich und macht unter anderem geltend, dass die Arbeitnehmer falsche und unvollständige Tatsachen und Umstände vorgetragen haben, was gegen die Pflicht zur Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit gemäß Artikel 21 Rv verstößt. Ferner macht Saints & Stars geltend, dass keine unrechtmäßige Kündigung der Arbeitsverträge vorliegt. Die Arbeitsverträge mit diesen Arbeitnehmern seien beendet worden, weil sie selbst gekündigt hätten, zumindest weil Saints & Stars darauf vernünftigerweise vertrauen durfte, so das Fitnessstudio.

Wie lautete das Urteil des Gerichts?

Der Amtsrichter war der Ansicht, dass die Arbeitsverträge mit diesen Arbeitnehmern nicht rechtsgültig gekündigt wurden und dass das Gehalt nicht vollständig ausgezahlt wurde. Der Richter ist der Meinung, dass Saints & Stars die betreffenden Arbeitnehmer getäuscht hat, indem es vorgab, Arbeitsgenehmigungen zu beantragen. Außerdem ist es nach Ansicht des Richters hinreichend plausibel, dass die Arbeitnehmer von ihrem Vorgesetzten systematisch unter Druck gesetzt, hart angegangen und mit Lohnkürzungen oder Entlassung bedroht wurden, wenn die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt wurden. Damit wurden nach Ansicht des Richters „die Grenzen einer sorgfältigen Arbeitgeberpflicht weit überschritten”. Die vom Manager versendeten WhatsApp-Nachrichten zeugen von einem toxischen Arbeitsklima.

Nicht alle von den Arbeitnehmern vorgebrachten Argumente wurden als plausibel angesehen. So gibt es beispielsweise keine ausreichenden Beweise für die Behauptung, dass es sich um Zwangsarbeit oder erbärmliche Unterkünfte gehandelt habe. Kurz gesagt: Saints & Stars hat sich schwerwiegend schuldhaft verhalten, aber nicht alle Vorwürfe wurden als plausibel angesehen.

Darüber hinaus wird festgestellt, dass Saints & Stars die Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer gekündigt hat. Die Arbeitnehmer haben also nicht selbst gekündigt. Diese Kündigungen waren nicht rechtswirksam, da die Arbeitnehmer ihnen nicht zugestimmt haben, keine Genehmigung der Arbeitsagentur (UWV) vorlag und auch kein dringender Grund für eine fristlose Kündigung vorlag.

Fazit: Saints & Stars muss diesen Arbeitnehmern die Übergangsentschädigungen, Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Kündigung sowie das Urlaubsgeld und die ausstehenden Urlaubstage zahlen. Da der Arbeitgeber schwerwiegend schuldhaft gehandelt hat, gewährt der Richter darüber hinaus eine angemessene Entschädigung. Diese wird auf 15.000 € brutto pro Arbeitnehmer festgesetzt. Außerdem wird Saints & Stars zur Tragung der Prozesskosten verurteilt.

Die vollständige Entscheidung können Sie hier. nachlesen.

Fazit

Dieser Fall zeigt, dass schwerwiegendes schuldhaftes Handeln einen Arbeitgeber teuer zu stehen kommen kann: Neben der Übergangsentschädigung ist auch eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung steht im Gegensatz zur Übergangsentschädigung nicht im Voraus fest. Gleichzeitig ist nicht jeder Fall eindeutig: Die Antwort auf die Frage, ob sich ein Arbeitgeber schwerwiegend (und somit nicht „nur” leicht) zurechtweisbar verhalten hat, ist nicht schwarz-weiß. Sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und haben Sie Fragen zur korrekten Beendigung eines Arbeitsvertrags? Oder haben Sie andere arbeitsrechtliche Fragen? Das Arbeitsrechtsteam von SPEE advocaten & mediation steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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