In einem Urteil des Gerichts Den Haag vom 20. Januar 2026 (ECLI:NL:RBDHA:2026:3312) wurde ein Antrag auf Unterhalt abgelehnt, da der Richter befand, dass die Schicksalsgemeinschaft zwischen den ehemaligen Ehegatten zerbrochen sei. Ausschlaggebend war das als glaubhaft angesehene, strukturell grenzüberschreitende Verhalten der Frau gegenüber dem Mann.
Sachverhalt und Verfahrensverlauf
Der Fall spielte sich im Rahmen eines Eilverfahrens ab. Die Frau beantragte die Festsetzung von Unterhalt in Höhe von 290 € pro Monat. Der Mann legte Widerspruch ein und machte geltend, dass aufgrund des schwerwiegenden verletzenden Verhaltens der Frau während der Ehe keine gemeinsame Schicksalsgemeinschaft mehr bestehe.
Nach Angaben des Mannes handelte es sich um strukturelle psychische und physische Misshandlung. Er beschrieb ein Muster aus Schreien, Demütigung, Einschüchterung und körperlicher Gewalt. Die Situation sei so unsicher gewesen, dass er schließlich in ein Pflegeheim aufgenommen worden sei. Zur Untermauerung legte er unter anderem Erklärungen seiner Töchter vor, in denen diese seine Angst und seine prekäre Lage bestätigten. Auch Unterlagen der ambulanten Pflege wurden vorgelegt, aus denen Bedenken hinsichtlich der häuslichen Situation hervorgehen, darunter Anzeichen von Unterernährung und körperlichen Verletzungen.
Die Frau bestritt diese Vorwürfe und behauptete, es handele sich um eine gute Ehe. Sie untermauerte dies mit Fotos, auf denen die Parteien gemeinsam zu sehen sind, sowie einem vom Mann unterzeichneten Brief, in dem er sich positiv über sie äußerte.
Beurteilung durch das Gericht
Das Gericht maß den von der Frau vorgelegten Fotos wenig Bedeutung bei und stufte diese als Momentaufnahmen ein, die keinen Einblick in die tatsächliche Beziehung gewähren. Auch der Brief wurde kritisch bewertet. Der Mann gab an, diesen nicht selbst verfasst zu haben und nicht gewusst zu haben, was er unterschrieb. Das Gericht hielt dies, auch unter Berücksichtigung des Sprachgebrauchs, für plausibel.
Demgegenüber hielt das Gericht die Aussagen des Mannes, gestützt durch Aussagen Dritter sowie medizinische und pflegebezogene Unterlagen, für ausreichend überzeugend. Das Gericht wog ab, dass das Verhalten der Frau nicht nur schwerwiegend war, sondern auch weiterhin Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Mannes hatte. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Frau kein Verständnis für die Folgen ihres Handelns zeigte.
Das Gericht kam zu dem Urteil, dass es sich um ein schwerwiegendes Verhalten handelte, das die Schicksalsgemeinschaft durchbrochen hat. Unter diesen Umständen konnte vom Mann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass er zum Lebensunterhalt der Frau beiträgt. Der Antrag auf Unterhalt für den Partner wurde daher abgelehnt.
Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil bestätigt, dass ein Bruch der Schicksalsgemeinschaft nur in Ausnahmefällen angenommen wird, dass hierfür jedoch durchaus Raum besteht, wenn schwerwiegendes und strukturelles grenzüberschreitendes Verhalten vorliegt. Die Messlatte liegt hoch und der Richter prüft zurückhaltend, doch wenn die Tatsachen ausreichend begründet sind, kann dies zu einer vollständigen Ablehnung des Partnerunterhalts führen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beweislage. Nicht nur Aussagen der Parteien selbst, sondern auch unterstützende Unterlagen von Dritten, wie Familienangehörigen und Betreuungsstellen, können ausschlaggebend sein.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beweislage. Nicht nur Aussagen der Parteien selbst, sondern auch unterstützende Unterlagen von Dritten, wie Familienangehörigen und Betreuungsstellen, können ausschlaggebend sein.
Fazit
Dieses Urteil unterstreicht, dass Unterhalt für den Partner keine Selbstverständlichkeit ist. In Ausnahmefällen kann der Anspruch darauf vollständig entfallen. Dies erfordert eine sorgfältige rechtliche Beurteilung und eine solide Begründung der Sachverhalte.
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