Wenn man in allgemeiner oder beschränkter Gütergemeinschaft verheiratet ist, gilt bei einer Scheidung der Grundsatz, dass die aufgelöste Gemeinschaft zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Das Gericht in Den Haag hat am 8. Januar 2026 (ECLI:NL:RBDHA:2026:2196) ein Urteil über die Unterhaltspflicht in Bezug auf gemeinsame Schulden gefällt.
Der Fall
In diesem Urteil haben die Parteien vor 2018 geheiratet und keinen Ehevertrag geschlossen, was bedeutet, dass zwischen ihnen eine allgemeine Gütergemeinschaft besteht. Die Parteien haben sowohl Vermögenswerte als auch Schulden.
Die Frau macht in diesem Verfahren geltend, dass der Mann eine Wohnung in Ägypten besitzt, die er vermietet und aus der er Einnahmen erzielt. Die Frau hat außerdem angegeben, dass die Gelder aus den Darlehen, die zur Gütergemeinschaft gehören, nicht für den Haushalt ausgegeben wurden und ihr nicht zur Verfügung standen. Darüber hinaus hat die Frau geltend gemacht, dass die Schuldentragpflicht nicht ihr obliegen sollte, da der Mann diese Gelder für den Kauf der Wohnung in Ägypten verwendet habe, während er diese Wohnung mit der Absicht verschwiegen habe, sie aus der Aufteilung herauszuhalten.
Der Mann bestreitet, dass er in Ägypten eine Wohnung gekauft hat und daraus Mieteinnahmen erzielt. Der Mann bestreitet auch, dass die Gelder aus den Darlehen nicht für den Haushalt ausgegeben wurden und dass die Frau nicht über diese Gelder verfügen konnte. Der Mann hat beantragt, festzustellen, dass die Parteien jeweils zur Hälfte für die Darlehen und Schulden haften.
Zur Untermauerung ihrer Behauptung, dass die Parteien Eigentümer einer Wohnung in Ägypten sind, hat die Frau Fotos und WhatsApp-Nachrichten vorgelegt. Aus diesen Nachrichten geht hervor, dass kürzlich noch Einkünfte aus einer Wohnung in Ägypten erzielt wurden.
Urteil des Gerichts
Das Gericht ist der Ansicht, dass aus diesem Umstand abgeleitet werden kann, dass die Parteien tatsächlich Eigentümer einer Wohnung in Ägypten sind. Der Mann hat keine glaubwürdige Erklärung für den Inhalt der WhatsApp-Nachrichten abgegeben. Der Mann hat das Eigentum an der Wohnung nicht ausreichend begründet widerlegt, sodass in diesem Verfahren von der Eigentümerschaft auszugehen ist.
Die Frau hat eine Anzeige für eine Wohnung vorgelegt, die mit der vom Mann gekauften Wohnung vergleichbar ist. Daraus geht laut der Frau hervor, dass der Wert der Wohnung 198.733,00 € beträgt. Der angegebene Wert wurde vom Mann nicht bestritten. Das Gericht geht daher von diesem Wert aus.
Da der Mann die Wohnung verschwiegen hat, verliert er grundsätzlich seinen Anspruch auf die Hälfte ihres Wertes. Dieser Teil steht dann der Frau zu. Die Frau möchte diesen zusätzlichen Anteil auf clevere Weise nutzen: Anstatt Geld zu erhalten, schlägt sie vor, dem Mann die Wohnung zuzuteilen, jedoch unter der Bedingung, dass er alle gemeinsamen Schulden vollständig übernimmt. Auf diese Weise wird der ihr zustehende Wert mit den Schulden verrechnet, die sie sonst hätte mitbezahlen müssen.
Da der Mann die Existenz der Wohnung verschwiegen hat, sieht der Richter Anlass, über den Wert dieser Wohnung und die Höhe der Schulden wie von der Frau beantragt zu entscheiden. Die Wohnung in Ägypten wird dem Mann zugeteilt, und auf der Grundlage von Angemessenheit und Billigkeit wird eine abweichende Verpflichtung zwischen den Parteien für die ehelichen Schulden festgelegt, nämlich dass alle ehelichen Schulden zu Lasten des Mannes gehen. Das Gericht geht davon aus, dass dadurch keine der Parteien über- oder unterbezahlt wird.
Dies ist eine interne Aufteilung der Schulden zwischen den Parteien und kann gegenüber Dritten – wie den Gläubigern – nicht geltend gemacht werden. Die Frau hat damit zwar erreicht, dass der Mann verpflichtet ist, alle Schulden zu tragen, aber da diese Verpflichtung nur zwischen den Parteien selbst gilt und die Gläubiger sich nicht darum kümmern müssen, ist die Frau nicht vor Problemen in der Zukunft geschützt. Wenn der Mann die Schulden aus irgendeinem Grund nicht bezahlt, können die Gläubiger dennoch die Frau für die gesamte Schuld in Anspruch nehmen. Die Frau hat dann zwar das Recht, das, was sie bezahlt, vom Mann zurückzufordern, aber wenn der Mann keine Rückerstattung leistet, steht sie mit leeren Händen da und hat dennoch die Schulden bezahlt, die sie gerade nicht haben wollte.
Fazit
Wie aus diesem Urteil hervorgeht, kann ein Richter bei der Aufteilung einer aufgelösten Gütergemeinschaft das Verhalten der Parteien während des Verfahrens berücksichtigen, beispielsweise das Verschweigen von Vermögenswerten. Wer versucht, gemeinschaftliches Vermögen aus der Aufteilung herauszuhalten, riskiert, seinen gesamten Anspruch darauf zu verlieren. Dabei spielt die Beweisführung eine wichtige Rolle: Selbst Fotos und WhatsApp-Nachrichten können entscheidend sein. Dennoch zeigt dieser Fall auch, dass ein günstiges Urteil nicht immer vollständige Sicherheit bietet. Die praktische Durchführbarkeit der Aufteilung, insbesondere wenn es um ausländische Immobilien oder eine Gegenpartei geht, die keine Regressansprüche geltend macht, bleibt ein wichtiger Punkt.
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