Das Zustimmungsrecht des Betriebsrats
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeit im Homeoffice zunehmend etabliert. In vielen Unternehmen wird hybrides Arbeiten sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern als angenehm empfunden. Dennoch beobachten wir, dass einige Arbeitgeber wieder verlangen, dass ihre Mitarbeiter jeden Tag im Büro arbeiten. Aber ist das zulässig, ohne dass der Betriebsrat dazu Stellung nimmt? Lesen Sie hier weiter.
Worum ging es in diesem Fall?
Bei Caterpillar Work Tools BV ist Homeoffice seit 2016 Teil der Personalpolitik. Der Betriebsrat (OR) hat damals seine Zustimmung dazu gegeben. Im Jahr 2022 werden die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis dazu ermutigt, wieder im Büro zu arbeiten. Im Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass alle Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2024 mindestens drei Arbeitstage pro Woche im Büro anwesend sein müssen. Diese Verpflichtung wird jedoch nicht eingehalten, woraufhin Caterpillar im Dezember 2024 bekannt gibt, dass dieser Punkt Teil des „Performance Cycle” werden soll. Im Frühjahr 2025 kündigt der CEO außerdem an, dass alle Mitarbeiter ab dem 2. Juni 2025 wieder an allen fünf Tagen im Büro erwartet werden: die sogenannte „Return-to-Office”-Politik.
Der Betriebsrat legt dagegen Widerspruch ein. Der Betriebsrat argumentiert, dass die Entscheidung zur Änderung der Homeoffice-Regelung gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe e) des Betriebsratsgesetzes (WOR) eine Zustimmungspflichtige Entscheidung ist, der Arbeitgeber jedoch nicht um die Zustimmung des Betriebsrats gebeten hat. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat die Entscheidung für nichtig erklärt. Caterpillar bleibt jedoch bei seinem Standpunkt, und der Betriebsrat leitet ein Eilverfahren vor Gericht ein.
Wie lautet das Urteil des Richters?
Nach Ansicht des Richters handelt es sich bei der Return-to-Office-Entscheidung tatsächlich um eine Entscheidung, für die Caterpillar die Zustimmung des Betriebsrats hätte einholen müssen. Schließlich hatte diese Entscheidung zum Ziel, die bestehenden Arbeitsbedingungen zu ändern. Das Ziel des Beschlusses ist nämlich die Abschaffung der bestehenden Homeoffice-Regelung, wodurch die Arbeitnehmer künftig wieder jeden Arbeitstag im Büro arbeiten müssen. Der Richter ist der Ansicht, dass die Arbeitsbedingungen wesentlich anders sind, wenn jemand die Freiheit hat, einen oder mehrere Tage pro Woche von zu Hause aus zu arbeiten, als wenn jemand die gesamte Arbeitswoche im Büro arbeiten muss. Wenn von zu Hause aus gearbeitet wird, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung (weniger Reisezeit, Möglichkeit der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeiten) und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und damit auch auf die psychosoziale Arbeitsbelastung und somit auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer.
Fazit: Der Richter verbietet Caterpillar, die Entscheidung zur Rückkehr ins Büro umzusetzen, solange der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hat oder, falls der Betriebsrat keine Zustimmung erteilt, der Amtsrichter keine Genehmigung erteilt hat. Darüber hinaus verhängt der Amtsrichter gegen Caterpillar eine Geldstrafe, die erheblich ausfallen kann.
Das vollständige Urteil können Sie hier lesen.
Schlussfolgerung
Arbeitgeber, die eine Homeoffice-Regelung einführen oder gerade abschaffen wollen, tun gut daran, dabei auch die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Das beginnt natürlich mit einer guten Homeoffice-Vereinbarung und einem angepassten Personalhandbuch. Dieses Urteil zeigt außerdem, dass auch dem Betriebsrat eine wesentliche – gesetzliche – Rolle zukommt. Haben Sie auch arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Homeoffice oder zu anderen Themen, die am Arbeitsplatz eine Rolle spielen? Die Arbeitsrechtsspezialisten von SPEE advocaten & mediation trinken gerne eine Tasse Kaffee mit Ihnen.