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4 Sep 2023 Sind alle Beschäftigten einer WNT-Einrichtung an den WNT gebunden?

In dem Moment, in dem das Gesetz zur Vereinheitlichung der Spitzeneinkommen (WNT) auf eine juristische Person oder eine Einrichtung Anwendung findet, stellt sich häufig die Frage, ob das WNT dann auch für alle dort tätigen Mitarbeiter gilt.

Was ist ein Spitzenbeamter im Sinne des WNT?

Die Funktion des WNT ist die Vereinheitlichung der sogenannten "Spitzeneinkommen". Dabei gilt für den Spitzenbeamten die Gehaltsobergrenze aus Artikel 2.3. Dieser Spitzenbeamte wird in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b WNT näher erläutert, der sich auf die folgenden Personen bezieht:.

  1. die Generalsekretäre, die Generaldirektoren, die Generalinspektoren und die anderen Mitglieder der obersten Führungsebene des Staates, die Vizeadmirale, die Generäle, die Oberstleutnante und der Generalleutnant, die Person oder Personen, die mit der laufenden Verwaltung der in Art. 1 des Comptabiliteitswet 2016, sowie die Mitglieder eines unabhängigen Verwaltungsorgans ohne Rechtspersönlichkeit und der ranghöchste Untergebene oder die Mitglieder der Gruppe der ranghöchsten Untergebenen dieses Organs und die Person oder Personen, die mit der laufenden Verwaltung dieses Organs betraut sind;
  2. die Sekretäre in den Provinzen, Gemeinden und Wasserverbänden sowie die Standesbeamten in den Provinzen und Gemeinden;
  3. die Präsidenten und Sekretäre der öffentlichen Einrichtungen für Beruf und Wirtschaft, der höchste Untergebene oder die Mitglieder der Gruppe der höchsten Untergebenen des Vorstands und die Person oder Personen, die mit der täglichen Verwaltung der gesamten öffentlichen Einrichtung betraut sind;
  4. die Mitglieder der obersten Leitungs- und Aufsichtsorgane einer juristischen Person im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben f, g und h sowie der oberste Untergebene oder die Mitglieder der Gruppe der obersten Untergebenen dieses Organs und die Person(en), die mit der laufenden Geschäftsführung der gesamten juristischen Person betraut ist (sind);
  5. die Mitglieder der obersten Leitungs- und Aufsichtsorgane einer juristischen Person oder eines Instituts im Sinne von Artikel 1 Absatz 3, Artikel 1 Absatz 4 oder Artikel 1 Absatz 5 sowie der oberste Untergebene oder die Mitglieder der Gruppe der obersten Untergebenen dieses Organs und die Person(en), die für die laufende Geschäftsführung der gesamten juristischen Person oder des gesamten Instituts verantwortlich ist/sind;
  6. eine Person, die während eines Zeitraums von mindestens 12 Kalendermonaten eine der unter den Ziffern 1 bis 5 genannten Stellen innehatte und danach während eines Zeitraums von vier Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die unter den Ziffern 1 bis 5 genannte Stelle nicht mehr besetzt wird, weiterhin bei derselben juristischen Person oder Einrichtung beschäftigt ist, mit Ausnahme der Stellen, die durch eine Verordnung Unseres Ministers zu bestimmen sind.

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Bei halbstaatlichen Einrichtungen betrifft dies insbesondere die Beamten, die zur Gruppe der leitenden Angestellten einer juristischen Person oder Einrichtung gehören, z. B. die Direktoren oder die mit der laufenden Verwaltung der juristischen Person oder Einrichtung betrauten Personen.

Berufsbezeichnung nicht entscheidend

Hier ist nicht die Berufsbezeichnung oder eine bestimmte Ernennung ausschlaggebend, sondern die tatsächliche Tätigkeit des betreffenden Mitarbeiters. So kann z. B. trotz der Tatsache, dass ein formeller Vorstand bestellt wurde, die darunter liegende Führungsebene, die faktisch mit der laufenden Geschäftsführung betraut ist, ebenfalls in den Anwendungsbereich des WNT fallen, ohne dass eine "Führungsbezeichnung" vorliegt.

Damit der WNT Anwendung findet, geht es also nicht um alle Arbeitnehmer, sondern nur um die leitenden Angestellten. Dies hat zur Folge, dass ein Angestellter, der nicht als Spitzenbeamter im Sinne des WNT gilt, ein höheres Einkommen (Vergütung) beziehen kann als ein Spitzenbeamter, und die Vergütung des "normalen" Angestellten ist durch das Gesetz nicht normiert.

Verpflichtung zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Im Falle einer höheren Vergütung für einen Nicht-Spitzenbeamten besteht jedoch eine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Die juristische Person oder Institution muss dann offenlegen, welche Positionen eine höhere Vergütung als die reguläre WNT-Norm erhalten.

WNT auch bei Abordnung oder ZZP anwendbar

Wichtig ist auch, dass der WNT nicht nur für leitende Beamte mit einem Arbeitsvertrag gilt. Spitzenbeamte, die z. B. auf ZZP-Basis oder im Rahmen einer Abordnung arbeiten, fallen ebenfalls unter den WNT, so dass eine höhere Vergütung bzw. eine Umgehung des WNT durch die Wahl einer solchen Konstruktion nicht möglich ist.

Die vorgenannte Veröffentlichungspflicht für einen Nicht-Spitzenbeamten ohne Dienstverhältnis gilt jedoch nicht für abgeordnete oder ZZP-Beamte.

WNT hat auch Folgen im Falle einer Entlassung

Die Anwendbarkeit des WNT hat auch Konsequenzen im Falle einer Entlassung, etwa im Hinblick auf die maximale Höhe der Abfindung.

Zusammenfassung

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es daher wichtig zu wissen, ob die Einrichtung oder das Unternehmen in den Anwendungsbereich des WNT fällt und wenn ja, welche Arbeitnehmer davon betroffen sind und welche Konsequenzen dies hat. Die Anwälte von SPEE advocaten & mediation beraten Sie gerne.

SPEE advocaten & mediation Maastricht