Ein freudiger Moment: ein neuer Job. Aber leider auch immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Ist zum Beispiel ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, wenn bestimmte Dinge noch unklar sind? Das Amsterdamer Gericht hat kürzlich darüber entschieden. Lesen Sie hier mehr:
Was waren die Fakten?
In dem Fall ging es um ein Bewerbungsverfahren bei Randstad. Die Bewerberin wird gelobt und beglückwünscht. Ihr wird gesagt, dass man ihr ein Angebot machen würde. Es soll ihr sogar gesagt worden sein: 'Sie haben die Stelle'. Randstad sieht das anders: Es sagt, es habe seine Meinung geändert, weil die Bewerberin nicht die beste Kandidatin gewesen sei. Die Klägerin klagte auf Feststellung, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen war, und verlangte Zugang zum Arbeitsplatz und das entsprechende Gehalt.
Wie lautet das Urteil des Gerichts?
Das Amtsgericht in Amsterdam gibt der Klägerin nicht Recht. Wesentliches Element des niederländischen Rechts ist, dass ein Vertrag durch ein Angebot zustande kommt, das angenommen wurde. Außerdem muss ein Angebot hinreichend bestimmt sein. Die Schlüsselelemente eines Arbeitsvertrags sind Arbeit, Bezahlung und ein Autoritätsverhältnis.
Auf der Grundlage des vorliegenden Sachverhalts ist das Amtsgericht der Ansicht, dass die Worte "Sie haben die Stelle" kein Angebot im Sinne des Gesetzes darstellten. Vielmehr war es unzureichend bestimmt. Es war weder eine Vereinbarung über die Höhe des Gehalts getroffen worden, noch stand fest, für welchen Zeitraum die Stelle angeboten werden würde. Auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens war noch nicht festgelegt.
Somit waren die Schlüsselelemente eines Arbeitsvertrags unzureichend bestimmt, und es lag somit kein Angebot vor, das durch Annahme zu einem Arbeitsvertrag führen würde. Wie sind nun die positiven Äußerungen von Randstad zu werten? Als Aufforderung, in Verhandlungen über die Beschäftigungsbedingungen einzutreten, entschied das Gericht. Doch dazu ist es nicht gekommen.
Dieses Urteil können Sie hier nachlesen.
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