{"id":6123,"date":"2026-09-10T09:46:52","date_gmt":"2026-09-10T08:46:52","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=6123"},"modified":"2026-09-10T09:46:52","modified_gmt":"2026-09-10T08:46:52","slug":"samengestelde-gezinnen-hoe-gaat-de-rechter-om-met-verdeling-van-de-draagkracht-bij-kinderalimentatie-voor-eigen-kinderen-en-stiefkinderen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/samengestelde-gezinnen-hoe-gaat-de-rechter-om-met-verdeling-van-de-draagkracht-bij-kinderalimentatie-voor-eigen-kinderen-en-stiefkinderen\/","title":{"rendered":"Patchworkfamilien: Wie geht das Gericht bei der Aufteilung der Unterhaltspflicht f\u00fcr leibliche Kinder und Stiefkinder vor?"},"content":{"rendered":"<p>In der Praxis f\u00fchrt die Berechnung des Kindesunterhalts \u2013 insbesondere wenn mehrere Kinder von verschiedenen Eltern betroffen sind \u2013 leider regelm\u00e4\u00dfig zu Streitigkeiten. Aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Oost-Brabant vom 18. Mai 2026 <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBOBR:2026:5673&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI%253aNL%253aRBOBR%253a2026%253a5673&amp;idx=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(ECLI:NL:RBOBR:2026:5673)<\/a> geht hervor, wie der Richter bei der Aufteilung der Unterhaltspflicht vorgehen kann, wenn sowohl \u201eeigene\u201c als auch \u201eStiefkinder\u201c betroffen sind.<\/p>\n<p><u>Was war der Sachverhalt in diesem Fall?<\/u><\/p>\n<p>Die Parteien waren miteinander verheiratet. Im Jahr 2017 lie\u00dfen sie sich scheiden. Aus dieser Beziehung ging ein Sohn hervor (Kind 1). Er hat seinen Hauptwohnsitz bei der Frau und pflegt Umgang mit dem Mann. Der Richter entschied im Jahr 2017, dass der Mann der Frau Unterhalt f\u00fcr Kind 1 zu zahlen hat.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter heiratete der Mann erneut. Aus dieser Ehe ging ebenfalls ein Sohn hervor (Kind 2). Die neue Partnerin des Mannes hat eine Tochter aus einer anderen Beziehung (Kind 3).<\/p>\n<p>Im Jahr 2025 beantragt die Mutter von Kind 1 beim Gericht, den im Jahr 2017 festgelegten Unterhalt f\u00fcr Kind 1 zu erh\u00f6hen. Sie macht geltend, dass die Entscheidung aus dem Jahr 2017 aufgrund ge\u00e4nderter Umst\u00e4nde nicht mehr den gesetzlichen Ma\u00dfst\u00e4ben entspreche.<\/p>\n<p><u>Rechtlicher Rahmen<\/u><\/p>\n<p><em>Ge\u00e4nderte Umst\u00e4nde<\/em><\/p>\n<p>Nach dem Gesetz kann ein gerichtlicher Beschluss oder eine Vereinbarung \u00fcber den Unterhalt durch einen sp\u00e4teren Beschluss ge\u00e4ndert werden, wenn sie aufgrund ge\u00e4nderter Umst\u00e4nde nicht mehr den gesetzlichen Ma\u00dfst\u00e4ben entspricht.<\/p>\n<p>Es steht fest, dass der Mann erneut Vater geworden ist (und somit neben Kind 1 auch f\u00fcr Kind 2 unterhaltspflichtig geworden ist). Dadurch liegt eine \u00c4nderung der Lebensumst\u00e4nde vor, wodurch die H\u00f6he des Kindesunterhalts unter Ber\u00fccksichtigung der aktuellen Umst\u00e4nde neu berechnet werden muss.<\/p>\n<p><em>Unterhaltspflicht gegen\u00fcber Stiefkindern<\/em><\/p>\n<p>Im Gesetz ist festgelegt, dass ein Stiefelternteil \u2013 neben den leiblichen Eltern \u2013 ebenfalls gegen\u00fcber seinen Stiefkindern unterhaltspflichtig ist. Man wird Stiefelternteil, wenn man eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Elternteil des Kindes eingeht und wenn das Kind im Haushalt des Stiefelternteils lebt. Dies ist in diesem Fall gegeben. Damit ist der Mann auch gegen\u00fcber Kind 3 unterhaltspflichtig geworden.<\/p>\n<p>Ein Stiefelternteil ist verpflichtet, w\u00e4hrend seiner Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft den zu seiner Familie geh\u00f6renden minderj\u00e4hrigen Kindern seines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners Unterhalt zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind die Unterhaltspflichten gegen\u00fcber einem leiblichen Kind und einem Stiefkind gleichrangig.<\/p>\n<p><u>Wie entscheidet der Richter in diesem Fall?<\/u><\/p>\n<p>Der Mann ist gegen\u00fcber drei Kindern unterhaltspflichtig. In diesem Fall berechnet das Gericht f\u00fcr jedes Kind den Betrag, den der Mann f\u00fcr es zahlen muss. Dieser h\u00e4ngt vom Bedarf des jeweiligen Kindes (der auf der Grundlage des Familieneinkommens seiner Eltern w\u00e4hrend der Beziehung ermittelt wird) und von der Leistungsf\u00e4higkeit aller Unterhaltspflichtigen ab. F\u00fcr Kind 1 und Kind 2 sind die leiblichen Eltern unterhaltspflichtig, f\u00fcr Kind 3 hingegen sind dies die leiblichen Eltern sowie der Stiefelternteil. Die Leistungsf\u00e4higkeit des Mannes wird anteilig auf den Bedarf der drei Kinder verteilt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kind 2 und Kind 3 verf\u00fcgen die Unterhaltspflichtigen \u00fcber ausreichende Zahlungsf\u00e4higkeit, um deren gesamten Bedarf zu decken. Die Unterhaltspflichtigen (in diesem Fall die leiblichen Eltern von Kind 1) verf\u00fcgen jedoch gemeinsam nicht \u00fcber ausreichende Zahlungsf\u00e4higkeit, um den Bedarf von Kind 1 zu decken.<\/p>\n<p>Das Gericht steht vor der Wahl: Entweder den \u00dcberschuss an Zahlungsf\u00e4higkeit f\u00fcr Kind 2 und Kind 3 (das der Mann nach den Zahlungen f\u00fcr Kind 2 und Kind 3 noch \u00fcbrig hat) zur Unterhaltsf\u00e4higkeit f\u00fcr Kind 1 hinzuzurechnen (da der Mann f\u00fcr Kind 1 zu wenig hat), oder \u2013 da nun ein Defizit bei der Unterhaltsf\u00e4higkeit f\u00fcr Kind 1 besteht und die Eltern von Kind 3 deren Bedarf vollst\u00e4ndig decken k\u00f6nnen \u2013 zu entscheiden, dass der Mann keinen Unterhaltsbeitrag f\u00fcr Kind 3 zahlen muss.<\/p>\n<p>Das Gericht entscheidet sich f\u00fcr die letztgenannte L\u00f6sung, da es diese unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde f\u00fcr die vern\u00fcnftigste h\u00e4lt. Dies bedeutet, dass die Unterhaltsf\u00e4higkeit des Mannes auf seine leiblichen Kinder, n\u00e4mlich Kind 1 und Kind 2, aufgeteilt wird. Sein Stiefkind wird bei der Berechnung nicht ber\u00fccksichtigt, da seine leiblichen Eltern \u00fcber ausreichende Unterhaltsf\u00e4higkeit verf\u00fcgen, um f\u00fcr seinen Unterhalt aufzukommen. Die Unterhaltspflicht des Stiefelternteils bleibt also bestehen, wird jedoch faktisch nicht angewendet, da die leiblichen Eltern des Stiefkindes \u00fcber ausreichende finanzielle Mittel verf\u00fcgen, um f\u00fcr dessen Unterhalt zu sorgen. Daraufhin hat das Gericht die H\u00f6he des f\u00fcr die Kinder zu zahlenden Unterhalts erneut berechnet.<\/p>\n<p><u>Fazit <\/u><\/p>\n<p>Das Urteil des Gerichts Oost-Brabant vom 18. Mai 2026 zeigt, dass der Richter bei der Berechnung des Kindesunterhalts leibliche Kinder gegen\u00fcber Stiefkindern bevorzugen kann, wenn die Unterhaltsf\u00e4higkeit des Stiefelternteils begrenzt ist und die leiblichen Eltern des Stiefkindes \u00fcber ausreichende Mittel verf\u00fcgen. Es erfolgt eine Interessenabw\u00e4gung auf der Grundlage von Vern\u00fcnftigkeit und Billigkeit. Um zu beurteilen, welche Tatsachen in einer solchen Situation von Bedeutung sind, ist es ratsam, den rechtlichen Rat eines auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.<\/p>\n<p>Bei SPEE advocaten &amp; mediation verf\u00fcgen wir \u00fcber umfangreiche Erfahrung im Familienrecht. Wir begleiten Mandanten in Maastricht und dar\u00fcber hinaus mit fachkundiger und engagierter Beratung. Haben Sie Fragen zur Berechnung des Kindesunterhalts oder m\u00f6chten Sie wissen, was dieses Urteil f\u00fcr Ihre Situation bedeuten kann, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.<\/p>\n<p>mr. Patty Wetzels, rechtsanw\u00e4ltin<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In de praktijk levert de berekening van kinderalimentatie \u2013 zeker als er sprake is van meerdere kinderen van verschillende ouders \u2013 helaas regelmatig geschillen op. 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