{"id":6102,"date":"2026-08-31T08:33:26","date_gmt":"2026-08-31T07:33:26","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=6102"},"modified":"2026-08-31T08:34:18","modified_gmt":"2026-08-31T07:34:18","slug":"geen-partneralimentatie-ondanks-groot-inkomensverschil-wanneer-eigen-vermogen-doorslaggevend-is","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/geen-partneralimentatie-ondanks-groot-inkomensverschil-wanneer-eigen-vermogen-doorslaggevend-is\/","title":{"rendered":"Keine Unterhaltszahlungen trotz gro\u00dfer Einkommensunterschiede: Wenn das Eigenverm\u00f6gen ausschlaggebend ist"},"content":{"rendered":"<p>Bei einer Scheidung wird bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen oft vor allem die Einkommensdifferenz zwischen den beiden ehemaligen Ehepartnern ber\u00fccksichtigt. Doch das Einkommen ist nicht alles. Auch das Verm\u00f6gen, \u00fcber das jemand nach der Aufteilung des ehelichen G\u00fcterverm\u00f6gens verf\u00fcgt, kann ausschlaggebend daf\u00fcr sein, ob ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht.<\/p>\n<p>Dies geht eindeutig aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Amsterdam hervor. Obwohl der Mann monatlich rund 40.000 \u20ac netto verdiente und die Frau jahrelang nicht gearbeitet hatte, wies das Gericht ihren Antrag auf Partnerunterhalt in H\u00f6he von gut 24.000 \u20ac brutto pro Monat vollst\u00e4ndig zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Ausschlaggebend war das betr\u00e4chtliche Verm\u00f6gen, das sie nach der Aufteilung erhalten w\u00fcrde. Nach Ansicht des Gerichts konnte von ihr erwartet werden, dass sie dieses Verm\u00f6gen einsetzt, um selbst f\u00fcr ihren Lebensunterhalt zu sorgen.<\/p>\n<p>Das Urteil zeigt, dass bei der Partnerunterhaltszahlung nicht nur ber\u00fccksichtigt wird, was jemand ben\u00f6tigt, sondern vor allem auch, inwieweit jemand mit eigenem Einkommen und Verm\u00f6gen diesen Bedarf selbst decken kann.<\/p>\n<p><strong>Was ist Partnerunterhalt?<\/strong><\/p>\n<p>Unterhaltszahlungen sind ein Beitrag zu den Lebenshaltungskosten, den ein ehemaliger Ehepartner nach der Scheidung an den anderen zahlt. Laut Gesetz hat ein Ehepartner nur dann Anspruch auf Unterhaltszahlungen, wenn er oder sie nicht \u00fcber ausreichende Eink\u00fcnfte verf\u00fcgt, um f\u00fcr den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, und diese auch nicht in zumutbarer Weise erzielen kann.<\/p>\n<p>Zwei Begriffe sind dabei wichtig: Bedarf und Bed\u00fcrftigkeit. Der Bedarf ist der Betrag, den jemand ben\u00f6tigt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, basierend auf dem Lebensstandard w\u00e4hrend der Ehe. Die Bed\u00fcrftigkeit bestimmt, ob diese Person diesen Betrag unter Ber\u00fccksichtigung des eigenen Einkommens und Verm\u00f6gens tats\u00e4chlich nicht selbst aufbringen kann. Das eigene Verm\u00f6gen und die Ertr\u00e4ge, die daraus vern\u00fcnftigerweise erzielt werden k\u00f6nnen, flie\u00dfen bei der Beurteilung der Bed\u00fcrftigkeit mit ein. Je nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls kann von einer Person sogar erwartet werden, dass sie ihr Verm\u00f6gen aufbraucht.<\/p>\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht Amsterdam f\u00e4llte am 14. August 2026 ein Urteil in einer Scheidungssache mit internationalem Charakter (<a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBAMS:2026:8342&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI%253aNL%253aRBAMS%253a2026%253a8342&amp;idx=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ECLI:NL:RBAMS:2026:8342<\/a>).<\/p>\n<p>Die Parteien hatten im Jahr 2000 in Gro\u00dfbritannien geheiratet und hatten zwei inzwischen vollj\u00e4hrige T\u00f6chter. Die Frau beantragte Unterhalt in H\u00f6he von 24.365 \u20ac brutto pro Monat, basierend auf dem aktuellen Einkommen des Mannes von etwa 40.000 \u20ac netto pro Monat, das er in seiner T\u00e4tigkeit in der Schweiz verdiente.<\/p>\n<p>Das Gericht setzte den Bedarf der Frau deutlich niedriger fest. Da das Familieneinkommen jahrelang etwa 7.500 \u20ac netto pro Monat betrug und die Ausgaben der Parteien nachweislich nicht mit dem h\u00f6heren Einkommen des Mannes gestiegen waren, wandte das Gericht die Norm des Berufungsgerichts auf das fr\u00fchere Einkommensniveau an. Nach Abzug der Kosten f\u00fcr die Kinder und nach Indexierung belief sich der Bedarf auf 4.030 \u20ac netto pro Monat.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend pr\u00fcfte das Gericht, ob die Frau bed\u00fcrftig war. Ihre Erwerbsf\u00e4higkeit wurde nicht ber\u00fccksichtigt: Die Frau hatte jahrelang nicht gearbeitet, sich um die Kinder gek\u00fcmmert und hatte angesichts ihres Alters kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dies erkannte das Gericht an.<\/p>\n<p>Doch dann war da noch das Verm\u00f6gen. Die Parteien waren in G\u00fctergemeinschaft verheiratet. Das Gesamtverm\u00f6gen belief sich auf mehr als 4 Millionen Euro. Nach der Aufteilung erhielt die Frau einen Anteil von voraussichtlich mehr als 2.000.000 Euro. Das Gericht urteilte, dass von der Frau erwartet werden k\u00f6nne, dass sie dieses Verm\u00f6gen sinnvoll und gewinnbringend anlegt. Bei einer Rendite von 3 % erwirtschaftet sie j\u00e4hrlich 60.000 \u20ac, was ihren Bedarf von 48.360 \u20ac pro Jahr mehr als deckt. Selbst wenn sie das Verm\u00f6gen lediglich aufbrauchen w\u00fcrde, w\u00fcrde dies \u00fcber einen langen Zeitraum ausreichen. Der Antrag auf Partnerunterhalt wurde daher abgelehnt.<\/p>\n<p>Das Gericht f\u00fcgte hinzu, dass die Entscheidung der Frau, m\u00f6glicherweise weiterhin in einer teuren Wohnung zu wohnen, wodurch ein gro\u00dfer Teil des Verm\u00f6gens keine Rendite abwirft, nicht zu einer h\u00f6heren Unterhaltspflicht f\u00fcr den Mann f\u00fchren darf.<\/p>\n<p><strong>Praktische Hinweise<\/strong><\/p>\n<p>- Ermitteln Sie fr\u00fchzeitig Ihre Verm\u00f6genslage: Bei der Beurteilung Ihres Anspruchs auf Unterhalt oder Ihrer Unterhaltspflicht spielt Ihr eigenes Verm\u00f6gen nach der Aufteilung eine Rolle. Lassen Sie rechtzeitig berechnen, was Ihnen nach der Aufteilung zusteht und was dies f\u00fcr Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht bedeutet.<\/p>\n<p>- Belegen Sie den Unterhaltsbedarf mit konkreten Daten aus der Ehe: Das Gericht ber\u00fccksichtigt den Lebensstandard w\u00e4hrend der Ehe. Ausgaben nach der Scheidung flie\u00dfen bei der Bedarfsermittlung nicht mit ein. Bewahren Sie Quittungen, Kontoausz\u00fcge und Steuererkl\u00e4rungen aus der Ehezeit auf.<\/p>\n<p>- Seien Sie sich bewusst, dass Sie Ihr Verm\u00f6gen so rentabel wie m\u00f6glich anlegen m\u00fcssen: Erwarten Sie nicht, dass eine niedrige Anlagerendite aufgrund einer eigenen Entscheidung automatisch zu einem Unterhaltsanspruch f\u00fchrt. Der Richter geht von einer objektiv erzielbaren Rendite aus.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des Amtsgerichts Amsterdam verdeutlicht, dass ein Antrag auf Partnerunterhalt nicht ohne Weiteres Erfolg hat, wenn die antragstellende Partei nach der Aufteilung \u00fcber ein betr\u00e4chtliches Verm\u00f6gen verf\u00fcgt. Das Gericht erwartet, dass dieses Verm\u00f6gen dazu verwendet wird, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei gilt ein objektiver Ma\u00dfstab: eine angemessen erzielbare Rendite. Die Tatsache, dass jemand aufgrund von Betreuungsaufgaben jahrelang keine berufliche Laufbahn aufbauen konnte, wird zwar ber\u00fccksichtigt, begr\u00fcndet jedoch keinen uneingeschr\u00e4nkten Anspruch auf einen Beitrag des anderen, sofern das Verm\u00f6gen eine Alternative bietet.<\/p>\n<p>Unterhalt f\u00fcr den Ehepartner ist ein komplexes Thema, bei dem Ihre pers\u00f6nliche Situation f\u00fcr das Ergebnis ausschlaggebend ist. Warten Sie nicht zu lange, bevor Sie rechtlichen Rat einholen, insbesondere nicht, wenn Sie kurz vor einer Scheidung stehen oder die Aufteilung Ihres ehelichen Verm\u00f6gens bevorsteht.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zum Unterhalt f\u00fcr den Ehepartner, zur Scheidung, zur Aufteilung Ihres ehelichen Verm\u00f6gens oder zu anderen familienrechtlichen Themen? Die Familienrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation stehen Ihnen gerne zur Seite. Mit ihrer Spezialisierung im Personen- und Familienrecht bieten sie Ihnen klare und praktische Begleitung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin Angelique van den Eshoff<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bij een echtscheiding wordt bij partneralimentatie vaak vooral gekeken naar het verschil in inkomen tussen beide ex-echtgenoten. Maar inkomen is niet het hele verhaal. Ook het vermogen dat iemand na de verdeling van de huwelijksgemeenschap ter beschikking krijgt, kan bepalend zijn voor de vraag of er recht bestaat op partneralimentatie. 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