{"id":6007,"date":"2026-06-16T10:57:26","date_gmt":"2026-06-16T09:57:26","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=6007"},"modified":"2026-06-16T10:58:57","modified_gmt":"2026-06-16T09:58:57","slug":"hoge-raad-verduidelijkt-ontslagmogelijkheden-na-overgang-van-onderneming","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/hoge-raad-verduidelijkt-ontslagmogelijkheden-na-overgang-van-onderneming\/","title":{"rendered":"Der Oberste Gerichtshof pr\u00e4zisiert die K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten nach einem Unternehmens\u00fcbergang"},"content":{"rendered":"<p>Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs macht deutlich, dass das gesetzliche K\u00fcndigungsverbot bei einem Unternehmens\u00fcbergang weniger absolut ist, als manchmal angenommen wird. Obwohl Arbeitnehmer bei einer Unternehmens\u00fcbernahme grunds\u00e4tzlich ihren Arbeitsplatz behalten und automatisch auf den neuen Arbeitgeber \u00fcbergehen, kann unter bestimmten Umst\u00e4nden dennoch eine rechtswirksame K\u00fcndigung vorliegen. Der Oberste Gerichtshof hat k\u00fcrzlich n\u00e4her erl\u00e4utert, wo die Grenze zwischen einer wegen einer \u00dcbernahme verbotenen K\u00fcndigung und einer K\u00fcndigung liegt, die auf eigenst\u00e4ndigen wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gr\u00fcnden beruht.<\/p>\n<p><strong>Schutz der Arbeitnehmer, aber keine absolute Garantie<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorschriften zum Unternehmens\u00fcbergang sollen verhindern, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren, weil ein Unternehmen verkauft, fusioniert oder aufgespalten wird. Sowohl der ehemalige als auch der neue Arbeitgeber d\u00fcrfen einen Arbeitsvertrag daher nicht allein aufgrund des \u00dcbergangs selbst k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>Dieser Schutz hat jedoch Grenzen. Eine K\u00fcndigung bleibt m\u00f6glich, wenn daf\u00fcr wirtschaftliche, technische oder organisatorische Gr\u00fcnde vorliegen, die sich auf die Besch\u00e4ftigung auswirken. In der Praxis werden diese Gr\u00fcnde oft als ETO-Gr\u00fcnde bezeichnet.<\/p>\n<p>Die Kernfrage ist dabei stets, ob die K\u00fcndigung tats\u00e4chlich durch eine eigenst\u00e4ndige betriebswirtschaftliche oder organisatorische Notwendigkeit verursacht wird oder ob der Unternehmens\u00fcbergang tats\u00e4chlich den wahren Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung darstellt.<\/p>\n<p><strong>Der dem Obersten Gerichtshof vorgelegte Fall<\/strong><\/p>\n<p>In dem betreffenden Fall war eine Arbeitnehmerin bereits seit Jahrzehnten bei einer Supermarktkette besch\u00e4ftigt. In den letzten Jahren ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses verrichtete sie acht Stunden pro Woche administrative HR-T\u00e4tigkeiten in einer Funktion, die speziell f\u00fcr diese Filiale geschaffen worden war und nicht formell in einer \u00fcbergeordneten Organisationsstruktur verankert war.<\/p>\n<p>Nach dem Verkauf des Supermarkts wechselte sie von Rechts wegen zum neuen Betreiber. Dieser hatte die Personal- und Lohnbuchhaltung zentral organisiert. Nach einer Pr\u00fcfung kam der neue Arbeitgeber zu dem Schluss, dass die T\u00e4tigkeiten der Arbeitnehmerin bereits an anderer Stelle innerhalb der Organisation ausgef\u00fchrt wurden und dass ihre Stelle in der bestehenden Struktur faktisch keinen Platz hatte.<\/p>\n<p>Obwohl gepr\u00fcft wurde, ob eine Versetzung m\u00f6glich war, ergab sich hierf\u00fcr keine geeignete M\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich wurde der Arbeitsvertrag aufgel\u00f6st. Die Arbeitnehmerin machte geltend, dass ein Versto\u00df gegen das K\u00fcndigungsverbot bei Unternehmens\u00fcbergang vorliege. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Auffassung nicht an.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Lesen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:HR:2026:204\" target=\"_self\">hier<\/a> das Urteil.<\/p>\n<p><strong>Der tats\u00e4chliche Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung ist entscheidend<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs muss ein K\u00fcndigungsgrund nicht vollst\u00e4ndig losgel\u00f6st von einer \u00dcbernahme sein. Es muss jedoch ein eigenst\u00e4ndiger wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Grund vorliegen, der die K\u00fcndigung rechtfertigt.<\/p>\n<p>Damit best\u00e4tigt der Oberste Gerichtshof, dass ein \u00fcbernehmender Arbeitgeber seine Organisation nach einer \u00dcbernahme so gestalten darf, dass sie seiner eigenen Betriebsf\u00fchrung entspricht. Von einem neuen Eigent\u00fcmer kann nicht verlangt werden, dass jede \u00fcbernommene Funktion unver\u00e4ndert fortgef\u00fchrt wird, wenn daf\u00fcr innerhalb der neuen Organisation kein tats\u00e4chlicher Bedarf besteht.<\/p>\n<p>Wenn T\u00e4tigkeiten bereits an anderer Stelle innerhalb der Organisation ausgef\u00fchrt werden oder eine Stelle nicht in die Organisationsstruktur passt, kann dies unter Umst\u00e4nden einen ausreichenden eigenst\u00e4ndigen K\u00fcndigungsgrund darstellen.<\/p>\n<p><strong>Eine gute Begr\u00fcndung ist unerl\u00e4sslich<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber ist es besonders wichtig, dass klar festgehalten wird, warum eine Stelle wegf\u00e4llt. Je k\u00fcrzer der Zeitraum zwischen dem Unternehmens\u00fcbergang und der geplanten K\u00fcndigung ist, desto kritischer wird die Begr\u00fcndung gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Es ist daher ratsam, unmittelbar nach einer \u00dcbernahme eine Analyse der Organisationsstruktur, der vorhandenen Stellen und der Art und Weise, wie die T\u00e4tigkeiten innerhalb der neuen Organisation ausgef\u00fchrt werden, durchzuf\u00fchren. Stellt sich heraus, dass bestimmte Stellen wegfallen, muss sorgf\u00e4ltig dokumentiert werden, welche betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Gr\u00fcnde dem zugrunde liegen.<\/p>\n<p>Eine gut aufbereitete Akte kann sp\u00e4ter von entscheidender Bedeutung sein.<\/p>\n<p><strong>Die Versetzung bleibt ein wichtiger Schwerpunkt<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn ein g\u00fcltiger ETO-Grund vorliegt, ist der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob eine Versetzung m\u00f6glich ist. Dabei gilt eine ernsthafte Bem\u00fchungspflicht. Der Arbeitgeber muss pr\u00fcfen, ob innerhalb des Unternehmens geeignete Stellen verf\u00fcgbar sind, gegebenenfalls nach einer zus\u00e4tzlichen Schulung.<\/p>\n<p>Das bedeutet jedoch nicht, dass jede theoretische M\u00f6glichkeit geschaffen werden muss oder dass ein Arbeitgeber Aufgabenbereiche unbegrenzt anpassen muss, um einen Arbeitnehmer zu halten. Letztendlich geht es um eine realistische Beurteilung der verf\u00fcgbaren M\u00f6glichkeiten innerhalb der Organisation.<\/p>\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr die Praxis?<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des Obersten Gerichtshofs best\u00e4tigt, dass ein Betriebs\u00fcbergang den Arbeitnehmern weitreichenden Schutz bietet, jedoch keine absolute Arbeitsplatzgarantie darstellt. Wenn sich nach einer \u00dcbernahme herausstellt, dass Stellen aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Umst\u00e4nde tats\u00e4chlich wegfallen, kann eine K\u00fcndigung unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber liegt der Schl\u00fcssel dazu in einer sorgf\u00e4ltigen Vorbereitung, einer fundierten Organisationsanalyse und einer nachweisbaren Pr\u00fcfung der Versetzungsm\u00f6glichkeiten. F\u00fcr Arbeitnehmer ist es wichtig, kritisch zu pr\u00fcfen, ob der angef\u00fchrte Grund tats\u00e4chlich eigenst\u00e4ndig ist oder ob die \u00dcbernahme selbst tats\u00e4chlich den Anlass f\u00fcr die K\u00fcndigung bildet.<\/p>\n<p><strong>SPEE advocaten &amp; mediation<\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zu einer Unternehmens\u00fcbernahme, einer Umstrukturierung oder den Folgen eines Betriebs\u00fcbergangs f\u00fcr Ihre Belegschaft? Unsere Arbeitsrechtsspezialisten beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Rechtslage und der M\u00f6glichkeiten im Arbeitsrecht.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Een recente uitspraak van de Hoge Raad maakt duidelijk dat het wettelijke opzegverbod bij overgang van onderneming minder absoluut is dan soms wordt gedacht. Hoewel werknemers bij een bedrijfsovername in beginsel hun baan behouden en automatisch overgaan naar de nieuwe werkgever, kan onder omstandigheden toch sprake zijn van een rechtsgeldig ontslag. 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