{"id":6002,"date":"2026-06-11T07:33:26","date_gmt":"2026-06-11T06:33:26","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=6002"},"modified":"2026-06-11T08:24:26","modified_gmt":"2026-06-11T07:24:26","slug":"het-kindgesprek-in-transitie-naar-een-nieuwe-leeftijdsgrens-voor-het-kindgesprek","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/het-kindgesprek-in-transitie-naar-een-nieuwe-leeftijdsgrens-voor-het-kindgesprek\/","title":{"rendered":"Het kindgesprek in transitie; naar een nieuwe leeftijdsgrens voor het kindgesprek"},"content":{"rendered":"<p>Das Kindergespr\u00e4ch spielt im Familienrecht eine immer wichtigere Rolle. Lange Zeit galt dabei eine feste gesetzliche Altersgrenze von zw\u00f6lf Jahren: Kindern ab diesem Alter wurde grunds\u00e4tzlich vom Richter die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, ihre Meinung in Verfahren zu \u00e4u\u00dfern, die sie unmittelbar betreffen. In der Praxis wuchs jedoch zunehmend die Erkenntnis, dass die F\u00e4higkeit eines Kindes, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu \u00e4u\u00dfern, nicht ausschlie\u00dflich vom Alter abh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung hat inzwischen zu einer wichtigen \u00c4nderung in der Rechtsprechung gef\u00fchrt. Seit dem 1. Januar 2025 werden auch vor den Berufungsgerichten standardm\u00e4\u00dfig Kinder ab acht Jahren zu einer Anh\u00f6rung eingeladen. Ab dem 1. Juli 2025 gilt dies auch f\u00fcr Verfahren vor den Amtsgerichten. Damit verschiebt sich der Ausgangspunkt im Familienrecht von einer strengen Altersgrenze hin zu einem Ansatz, bei dem die Entwicklung, die Kommunikationsf\u00e4higkeiten und die individuelle Situation des Kindes st\u00e4rker in den Mittelpunkt r\u00fccken.<\/p>\n<p>F\u00fcr Eltern und andere an familienrechtlichen Verfahren Beteiligte ist es wichtig zu wissen, wann und auf welche Weise ein Kind angeh\u00f6rt wird und welche Bedeutung dies f\u00fcr die Beurteilung des Falles haben kann. Auch rechtlich wirft diese Entwicklung Fragen auf, da die gesetzliche Regelung in Art. 809 der Zivilprozessordnung (Rv) nach wie vor von der Altersgrenze von zw\u00f6lf Jahren ausgeht, w\u00e4hrend die Rechtsprechung inzwischen mit einem weiter gefassten Praxisstandard ab acht Jahren arbeitet.<\/p>\n<p>In diesem Artikel wird er\u00f6rtert, wie das Gespr\u00e4ch mit dem Kind rechtlich geregelt ist, warum die Altersgrenze gesenkt wurde und welche Folgen diese Entwicklung f\u00fcr Kinder, Eltern und Fachleute im Familienrecht hat.<\/p>\n<p><strong>Was beinhaltet das Kindergespr\u00e4ch?<\/strong><\/p>\n<p>In familienrechtlichen Verfahren, die ihn oder sie unmittelbar betreffen, kann ein Minderj\u00e4hriger zu einem Gespr\u00e4ch mit dem Richter eingeladen werden. W\u00e4hrend dieses Kindergespr\u00e4chs erh\u00e4lt das Kind die Gelegenheit, seine Meinung zu \u00e4u\u00dfern. Dies kann m\u00fcndlich im Rahmen eines Gespr\u00e4chs mit dem Richter geschehen, aber auch schriftlich, beispielsweise per Brief oder E-Mail. Die Teilnahme an dem Gespr\u00e4ch ist nicht verpflichtend.<\/p>\n<p>Ziel des Kindergespr\u00e4chs ist es, Minderj\u00e4hrige aktiv in Verfahren einzubeziehen, die weitreichende Auswirkungen auf ihr t\u00e4gliches Leben haben k\u00f6nnen, wie beispielsweise F\u00e4lle bez\u00fcglich Sorgerecht, Umgangsrecht oder Hauptwohnsitz. Der Richter kann die Informationen aus dem Gespr\u00e4ch in die Beurteilung des Falles einbeziehen, wobei die Meinung des Kindes unter Ber\u00fccksichtigung seines Alters und seiner Entwicklung gewichtet wird.<\/p>\n<p>Das Gespr\u00e4ch findet ohne Anwesenheit der Eltern oder Erziehungsberechtigten statt, damit das Kind frei sprechen kann. Dabei bespricht der Richter in der Regel auch, welche Informationen aus dem Gespr\u00e4ch an die Eltern und andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben werden d\u00fcrfen. W\u00e4hrend der Verhandlung gibt der Richter anschlie\u00dfend meist eine sachliche Zusammenfassung des Besprochenen, sofern das Kind damit einverstanden ist.<\/p>\n<p><strong>Der rechtliche Rahmen<\/strong><\/p>\n<p>Das Recht eines Minderj\u00e4hrigen auf Anh\u00f6rung ist sowohl in nationalen als auch in internationalen Rechtsvorschriften fest verankert. In den Niederlanden ist dies in Art. 809 der Zivilprozessordnung (Rv) und verschiedenen Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BW) festgelegt. Auf internationaler Ebene ergibt sich dieses Recht unter anderem aus Art. 12 der Internationalen Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes (IVRK), in der festgelegt ist, dass Kinder, die in der Lage sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht haben, diese Meinung in Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Das niederl\u00e4ndische Gesetz nennt dabei nach wie vor ausdr\u00fccklich das Alter von zw\u00f6lf Jahren als Ausgangspunkt f\u00fcr die Anh\u00f6rung von Minderj\u00e4hrigen. Die j\u00fcngste Herabsetzung auf acht Jahre ist daher nicht das Ergebnis einer Gesetzes\u00e4nderung, sondern einer politischen Anpassung innerhalb der Verfahrensordnungen selbst. Der Rat f\u00fcr die Rechtsprechung hat beschlossen, die Praxis der Einladung auf j\u00fcngere Kinder auszuweiten, unter anderem aufgrund positiver Erfahrungen aus Pilotprojekten an verschiedenen Gerichten, darunter das Gericht Amsterdam.<\/p>\n<p>Die Rechtsprechung orientiert sich damit st\u00e4rker an den Grunds\u00e4tzen von Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention, in dem nicht das Alter im Mittelpunkt steht, sondern das Ausma\u00df, in dem ein Kind in der Lage ist, sich eine Meinung zu bilden und diese zu \u00e4u\u00dfern. Die Herabsetzung auf acht Jahre spiegelt somit eine Verlagerung von einem formalen Altersansatz hin zu einem st\u00e4rker entwicklungsorientierten Ansatz wider.<\/p>\n<p><strong>Warum stand die Altersgrenze zur Diskussion?<\/strong><\/p>\n<p>Die Altersgrenze von zw\u00f6lf Jahren stand in der Rechtsliteratur und Praxis schon seit l\u00e4ngerer Zeit zur Diskussion. Kritiker wiesen darauf hin, dass diese Grenze zu starr sei und wissenschaftlichen Erkenntnissen \u00fcber die Entwicklung von Kindern nicht ausreichend Rechnung trage.<\/p>\n<p>P\u00e4dagogische und neurologische Untersuchungen zeigen, dass auch j\u00fcngere Kinder oft gut in der Lage sind, ihre Erfahrungen, W\u00fcnsche und Sorgen in Worte zu fassen, sofern sie angemessen begleitet werden. Dabei spielen Faktoren wie verst\u00e4ndliche Erkl\u00e4rungen, eine sichere Umgebung und altersgerechte Kommunikation eine wichtige Rolle.<\/p>\n<p>Diese Erkenntnisse wurden in der Praxis best\u00e4tigt. So zeigten Pilotprojekte an verschiedenen Gerichten, dass Kinder zwischen acht und elf Jahren in der Regel gut darlegen konnten, was f\u00fcr sie wichtig war. Richter stellten zudem fest, dass sich j\u00fcngere Kinder oft ernst genommen f\u00fchlten, wenn sie die Gelegenheit erhielten, ihre Geschichte zu erz\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Die Herabsetzung der Altersgrenze sollte daher nicht als rein administrative \u00c4nderung betrachtet werden, sondern als Teil einer umfassenderen Entwicklung, in der die Stellung des Kindes im Familienrecht gest\u00e4rkt wird.<\/p>\n<p><strong>Anwendung in der niederl\u00e4ndischen Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n<p>Die Herabsetzung bedeutet jedoch nicht, dass jedes achtj\u00e4hrige Kind automatisch auf die gleiche Weise angeh\u00f6rt wird wie ein Sechzehnj\u00e4hriger. Der Richter entscheidet weiterhin, in welcher Form das Gespr\u00e4ch mit dem Kind am besten stattfinden kann und inwieweit das Kind in der Lage ist, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Bei j\u00fcngeren Kindern wird daher oft besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Gespr\u00e4chs gelegt. Richter verwenden eine einfachere Sprache, nehmen sich mehr Zeit f\u00fcr Erkl\u00e4rungen und schaffen eine informelle Atmosph\u00e4re, in der sich das Kind sicher f\u00fchlt. Auch wird sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft, welche Belastung die Teilnahme f\u00fcr das Kind mit sich bringen kann. Die Vermeidung von Loyalit\u00e4tskonflikten oder Verantwortungsgef\u00fchlen bleibt dabei ein wichtiger Schwerpunkt.<\/p>\n<p>Die Meinung eines kleinen Kindes erh\u00e4lt zudem nicht automatisch dieselbe rechtliche Bedeutung wie die eines \u00e4lteren Kindes. Der Richter beurteilt stets, welchen Stellenwert der Aussage des Kindes beigemessen werden kann, unter Ber\u00fccksichtigung des Alters, der Entwicklung und der Umst\u00e4nde des Falles. Die Herabsetzung der Altersgrenze bedeutet also vor allem, dass j\u00fcngere Kinder fr\u00fcher eine Stimme im Verfahren erhalten, nicht dass sie eine entscheidende Rolle f\u00fcr dessen Ausgang spielen.<\/p>\n<p><strong>Auswirkungen f\u00fcr Eltern und Fachkr\u00e4fte<\/strong><\/p>\n<p>Die Herabsetzung der Altersgrenze hat auch praktische Auswirkungen f\u00fcr Eltern und Fachkr\u00e4fte im Familienrecht. F\u00fcr Eltern bedeutet dies, dass auch Kinder im Alter von acht bis elf Jahren immer h\u00e4ufiger eine Einladung des Gerichts oder des Berufungsgerichts zu einem Kindergespr\u00e4ch erhalten k\u00f6nnen. Von den Eltern wird erwartet, dass sie ihrem Kind auf neutrale Weise den Zweck des Gespr\u00e4chs erkl\u00e4ren, ohne das Kind in seinen Aussagen zu lenken.<\/p>\n<p>Auch Rechtsanw\u00e4lten kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige begleitende Rolle zu. Von ihnen darf erwartet werden, dass sie Eltern \u00fcber den Zweck und die Bedeutung des Kindergespr\u00e4chs sowie dar\u00fcber informieren, wie ein Kind darauf vorbereitet werden kann.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Herabsetzung der Altersgrenze f\u00fcr das Kindergespr\u00e4ch zeigt, dass sich das Familienrecht immer st\u00e4rker in Richtung eines entwicklungsorientierten Ansatzes bewegt, bei dem die M\u00f6glichkeiten des Kindes im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig bleibt die Frage, inwieweit diese Entwicklung letztlich Auswirkungen auf die derzeitige gesetzliche Regelung haben wird.<\/p>\n<p>Die erfahrenen Familienrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation beraten Sie gerne \u00fcber die Rolle des Kindergespr\u00e4chs in Ihrer spezifischen Situation und begleiten Sie bei familienrechtlichen Verfahren, bei denen das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt steht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Het kindgesprek speelt een steeds belangrijkere rol binnen het familierecht. Lange tijd gold daarbij een vaste wettelijke leeftijdsgrens van twaalf jaar: kinderen vanaf die leeftijd werden in beginsel door de rechter in de gelegenheid gesteld hun mening te geven in procedures die hen direct aangaan. 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