{"id":5999,"date":"2026-06-08T08:35:15","date_gmt":"2026-06-08T07:35:15","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5999"},"modified":"2026-06-08T08:35:15","modified_gmt":"2026-06-08T07:35:15","slug":"geen-aansprakelijkheid-zonder-causaal-verband-werknemer-slaagt-niet-in-bewijs-van-werkgerelateerde-gezondheidsklachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/geen-aansprakelijkheid-zonder-causaal-verband-werknemer-slaagt-niet-in-bewijs-van-werkgerelateerde-gezondheidsklachten\/","title":{"rendered":"Keine Haftung ohne Kausalzusammenhang: Arbeitnehmer kann arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden nicht nachweisen"},"content":{"rendered":"<p>Die Haftung des Arbeitgebers f\u00fcr Gesundheitssch\u00e4den steht und f\u00e4llt oft mit der Frage, ob ein ausreichender Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Beschwerden und der T\u00e4tigkeit des Arbeitnehmers besteht. In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 betont das Gericht Amsterdam erneut die Bedeutung dieses Kausalzusammenhangs. Wie dieser Fall ablief und was dies f\u00fcr Sie bedeuten kann, lesen Sie hier.<\/p>\n<p><strong>Was war der Sachverhalt?<\/strong><\/p>\n<p>Dem Verfahren ging ein langwieriger Konflikt zwischen dem Arbeitnehmer und Shell \u00fcber die Arbeitsbedingungen, Leistungsbeurteilungen sowie die Betreuung w\u00e4hrend Krankheit und Wiedereingliederung voraus.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer, der zudem unter schweren Augenbeschwerden litt, machte geltend, dass er \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum mit einem unsicheren Arbeitsklima, unzureichender Unterst\u00fctzung durch seine Vorgesetzten und einer seiner Meinung nach ungerechtfertigten <em>schlechten Bewertung<\/em> w\u00e4hrend seiner Krankheitszeit konfrontiert war. Nach Ansicht des Arbeitnehmers hatten diese Umst\u00e4nde zu einem Burn-out gef\u00fchrt, und Shell habe damit ihre F\u00fcrsorgepflicht und die Normen eines guten Arbeitgebers verletzt. Nachdem interne Verfahren und Wiedereingliederungsbem\u00fchungen zu keiner L\u00f6sung gef\u00fchrt hatten, machte der Arbeitnehmer Shell f\u00fcr die von ihm geltend gemachten Gesundheits- und Verm\u00f6genssch\u00e4den haftbar.<\/p>\n<p>Shell bestritt, dass es sich um ein arbeitsbedingtes Burnout handelte, und machte geltend, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden und den Arbeitsbedingungen fehle.<\/p>\n<p><strong>Wie lautet das Urteil des Amtsrichters?<\/strong><\/p>\n<p>Der Amtsrichter weist alle Anspr\u00fcche des Arbeitnehmers zur\u00fcck. Nach Ansicht des Gerichts hat der Arbeitnehmer nicht hinreichend dargelegt, dass er ein arbeitsbedingtes Burnout entwickelt hat und dass Shell f\u00fcr den von ihm geltend gemachten Schaden haftbar gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Das Urteil st\u00fctzt sich auf drei S\u00e4ulen: (i) Das Vorliegen eines Burnouts ist nicht hinreichend nachgewiesen, (ii) der erforderliche Kausalzusammenhang fehlt und (iii) eine Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht durch den Arbeitgeber ist nicht ersichtlich.<\/p>\n<p><strong>Kein festgestelltes Burnout<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer st\u00fctzt seine Behauptungen haupts\u00e4chlich auf einen Bericht eines von ihm hinzugezogenen Betriebsarztes. Der Amtsrichter misst diesem Bericht jedoch nur begrenzte Beweiskraft bei.<\/p>\n<p>Dabei wird als wichtig erachtet, dass der Bericht gr\u00f6\u00dftenteils auf den eigenen Aussagen des Arbeitnehmers basiert und dass keine R\u00fccksprache mit Shell, dem Betriebsarzt von Shell oder anderen Beteiligten stattgefunden hat. Zudem geht aus den verf\u00fcgbaren medizinischen Informationen nicht hervor, dass tats\u00e4chlich eine medizinische Diagnose \u201eBurn-out\u201c gestellt wurde.<\/p>\n<p>Schon aus diesem Grund h\u00e4lt der Amtsrichter es f\u00fcr nicht hinreichend bewiesen, dass es sich um das vom Arbeitnehmer geltend gemachte berufsbedingte Burnout gehandelt hat.<\/p>\n<p><strong>Fehlender Kausalzusammenhang zwischen Beschwerden und Arbeitsaufgaben<\/strong><\/p>\n<p>Selbst wenn man hypothetisch davon ausgeht, dass ein Burn-out vorlag, ist nach Ansicht des Amtsrichters nicht hinreichend festgestellt worden, dass diese Beschwerden durch die Arbeitsbedingungen bei Shell verursacht wurden. Das Gericht betont, dass psychische Beschwerden oft einen multikausalen Hintergrund haben.<\/p>\n<p>Aus den Akten geht hervor, dass neben der Arbeitssituation auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben k\u00f6nnten, darunter die langj\u00e4hrigen Augenprobleme des Arbeitnehmers, die damit verbundenen medizinischen Behandlungen und ein einschneidendes Brandereignis im privaten Bereich.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitnehmer keine ausreichenden Tatsachen und Umst\u00e4nde vorgebracht, aus denen hervorgeht, dass seine Beschwerden \u00fcberwiegend auf die Arbeitsbedingungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Damit fehlt eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die Haftung des Arbeitgebers.<\/p>\n<p><strong>Keine Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht durch Shell<\/strong><\/p>\n<p>Auch die Vorw\u00fcrfe des Arbeitnehmers hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sind nicht stichhaltig. Der Amtsrichter h\u00e4lt es f\u00fcr nicht hinreichend plausibel, dass strukturelles Mobbing, Einsch\u00fcchterung oder ein sozial unsicheres Arbeitsumfeld vorlagen.<\/p>\n<p>Zwar geht aus den Akten hervor, dass es zu Spannungen und Meinungsverschiedenheiten am Arbeitsplatz kam, doch k\u00f6nnen diese Umst\u00e4nde nicht ohne Weiteres als unerw\u00fcnschtes oder grenz\u00fcberschreitendes Verhalten gewertet werden, f\u00fcr das der Arbeitgeber verantwortlich ist. Es zeigt sich auch nicht, dass Shell Anzeichen f\u00fcr solche Probleme ignoriert hat.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus weist das Arbeitsgericht die Beschwerde zur\u00fcck, Shell habe w\u00e4hrend der Krankheitszeit eine ungerechtfertigte negative Beurteilung abgegeben. Der Arbeitgeber durfte die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers f\u00fcr den Zeitraum beurteilen, in dem T\u00e4tigkeiten ausge\u00fcbt wurden, und hat dabei dessen medizinische Situation ausreichend ber\u00fccksichtigt. Ein Versto\u00df gegen die Pflichten eines guten Arbeitgebers oder eine Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht liegt daher nicht vor.<\/p>\n<p>Das vollst\u00e4ndige Urteil lesen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBAMS:2026:4232&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI%253aNL%253aRBAMS%253a2026%253a4232&amp;idx=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a><\/p>\n<p><strong>Bedeutung f\u00fcr die Praxis <\/strong><\/p>\n<p>Dieses Urteil best\u00e4tigt, dass Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber f\u00fcr psychische Beschwerden haftbar machen, sich nicht damit begn\u00fcgen k\u00f6nnen, eine belastende Arbeitssituation glaubhaft zu machen. Sie m\u00fcssen auch nachweisen, dass eine medizinisch festgestellte Erkrankung vorliegt und dass ein ausreichender Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden und der Arbeit besteht.<\/p>\n<p>Insbesondere bei psychischen Beschwerden, die oft mehrere Ursachen haben, bleibt dieser Kausalzusammenhang ein wichtiges Hindernis. Der Amtsrichter zeigt, dass auch andere Umst\u00e4nde, wie medizinische Probleme oder Ereignisse im privaten Bereich, bei der Beurteilung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber ist das Urteil von Bedeutung, da es best\u00e4tigt, dass nicht jeder Arbeitskonflikt, jede negative Beurteilung oder jede als unsicher empfundene Arbeitssituation automatisch zu einer Haftung f\u00fchrt. Der Nachweis einer arbeitsbedingten Ursache bleibt eine wesentliche Voraussetzung.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen dazu, wann ein Kausalzusammenhang, eine F\u00fcrsorgepflicht oder eine Arbeitgeberhaftung vorliegt? Wenden Sie sich gerne an die Arbeitsrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation. Wir beraten Sie gerne.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werkgeversaansprakelijkheid voor gezondheidsschade staat of valt vaak met de vraag of een voldoende verband bestaat tussen de gestelde klachten en de werkzaamheden van de werknemer. In de uitspraak van 22 januari 2026 benadrukt de Rechtbank Amsterdam opnieuw het belang van dit causale verband. 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