{"id":5939,"date":"2026-04-03T12:36:28","date_gmt":"2026-04-03T11:36:28","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5939"},"modified":"2026-04-03T12:36:28","modified_gmt":"2026-04-03T11:36:28","slug":"wanneer-is-een-informatievordering-in-kortgeding-in-het-erfrecht-echt-spoedeisend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wanneer-is-een-informatievordering-in-kortgeding-in-het-erfrecht-echt-spoedeisend\/","title":{"rendered":"Wann ist ein Antrag auf Auskunftserteilung im Eilverfahren im Erbrecht wirklich dringlich?"},"content":{"rendered":"<p>In erbrechtlichen Konflikten dreht sich oft alles um folgende Frage: Was genau geh\u00f6rt zum Nachlass? Erben und Pflichtteilsberechtigte ben\u00f6tigen diese Informationen, um ihre Position zu bestimmen, verf\u00fcgen jedoch bei weitem nicht immer dar\u00fcber. Die Entscheidung, dann sofort ein Eilverfahren einzuleiten, liegt auf der Hand, ist aber nicht ohne Risiko.<\/p>\n<p>In einem aktuellen Urteil des Richter im Eilverfahren des Gerichts Zeeland-West-Brabant vom 3. M\u00e4rz 2026 wird klar abgegrenzt, wann ein Auskunftsanspruch tats\u00e4chlich dringlich ist. Der Kern: Ein Informationsbedarf allein reicht nicht aus. Das Erfordernis des dringlichen Interesses stellt eine eigenst\u00e4ndige, strenge H\u00fcrde dar, auch im Erbrecht.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Fall betrifft den Nachlass eines Erblassers, der seine Tochter und zwei Enkel zu Erben eingesetzt hat. Ein Enkel und dessen Partner wurden zu Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern bestellt. Dar\u00fcber hinaus wurde derselbe Partner in einer Vorsorgevollmacht als Generalbevollm\u00e4chtigter benannt, mit der Befugnis, die finanziellen Angelegenheiten des Erblassers zu regeln.<\/p>\n<p>Kurz vor dem Tod wurde von der Vollmacht Gebrauch gemacht. Die Wohnung des Erblassers wurde verkauft und \u00fcbergeben, und dar\u00fcber hinaus erfolgte eine Schenkung in H\u00f6he von 150.000 \u20ac an einen der Enkel. Die Tochter bestreitet diese Schenkung und macht \u2013 f\u00fcr den Fall, dass diese bestehen bleibt \u2013 ihren erg\u00e4nzenden Pflichtteil geltend.<\/p>\n<p>Um ihre Position bestimmen zu k\u00f6nnen, beantragt sie die Herausgabe verschiedener Unterlagen, darunter Kontoausz\u00fcge \u00fcber mehrere Jahre, Informationen \u00fcber m\u00f6gliche Versicherungsvertr\u00e4ge sowie die vom Bevollm\u00e4chtigten vorgelegten Abrechnungen und Rechenschaftsberichte mit den dazugeh\u00f6rigen Entlastungserkl\u00e4rungen.<\/p>\n<p><strong>Die Klage und die Klageerwiderung<\/strong><\/p>\n<p>Die Tochter macht geltend, dass sie ohne die angeforderten Informationen ihren Pflichtteil nicht feststellen k\u00f6nne. In diesem Zusammenhang beruft sie sich unter anderem auf Artikel 4:78 BW, in dem das Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in Bezug auf Daten festgelegt ist, die f\u00fcr die Berechnung des Pflichtteils erforderlich sind. Dar\u00fcber hinaus verweist sie auf Artikel 4:148 BW, in dem festgelegt ist, dass der Testamentsvollstrecker verpflichtet ist, den Erben die f\u00fcr die Abwicklung des Nachlasses relevanten Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nach Ansicht der Tochter liegt ein dringendes Interesse vor, da sie nicht auf ein Hauptsacheverfahren warten kann und die Gefahr besteht, dass relevante Daten verloren gehen.<\/p>\n<p>Die Testamentsvollstrecker machen als weitreichendste Einrede geltend, dass kein dringendes Interesse vorliege. Sie f\u00fchren an, dass der Nachlass noch inventarisiert werde, dass sie jedenfalls \u00fcber die angeforderten Kontoausz\u00fcge verf\u00fcgten und dass die Forderungen verfr\u00fcht seien. Ihrer Ansicht nach k\u00f6nne die Tochter ihre Rechte in einem Hauptsacheverfahren geltend machen.<\/p>\n<p><strong>Beurteilung durch den Richter im Eilverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Bevor der Richter im Eilverfahren zu einer inhaltlichen Beurteilung der Klage gelangt, wird er zun\u00e4chst pr\u00fcfen, ob ein dringendes Interesse vorliegt. Liegt kein dringendes Interesse vor, kommt der Richter im Eilverfahren nicht zu einer weiteren Beurteilung. Dabei wird ausdr\u00fccklich ber\u00fccksichtigt, dass sich die Dringlichkeit nicht aus der Art der Klage ergibt. Die blo\u00dfe Tatsache, dass die Herausgabe von Informationen verlangt wird, macht eine Klage also nicht automatisch dringlich.<br \/>\nDas von der Kl\u00e4gerin geltend gemachte Risiko, dass Bankdaten verloren gehen k\u00f6nnten, wird zur\u00fcckgewiesen. Von Bedeutung ist, dass die Testamentsvollstrecker \u00fcber die angeforderten Kontoausz\u00fcge verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Da sich nicht herausgestellt hat, dass diese Daten verloren zu gehen drohen, fehlt ein konkretes und aktuelles Risiko, das eine sofortige einstweilige Verf\u00fcgung rechtfertigt.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus h\u00e4lt es der Richter im Eilverfahren f\u00fcr wichtig, dass sich der Nachlass noch in einer fr\u00fchen Phase der Abwicklung befindet. Die Testamentsvollstrecker sind noch damit besch\u00e4ftigt, den Umfang des Nachlasses und die Erbanteile festzustellen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht unverst\u00e4ndlich, dass noch nicht alle Informationen \u00fcbermittelt wurden. Die Antr\u00e4ge werden daher als verfr\u00fcht angesehen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der geforderten Rechnungslegung und Entlastungserkl\u00e4rungen gilt zudem, dass die Tochter ihr dringendes Interesse nicht konkretisiert hat. Das dringende Interesse muss durch Tatsachen und Umst\u00e4nde begr\u00fcndet werden, die eine Verz\u00f6gerung unzumutbar machen. Diese Begr\u00fcndung fehlt nach Ansicht des Eilrichters, der die Antr\u00e4ge ohne inhaltliche Pr\u00fcfung zur\u00fcckweist.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Lesen Sie das vollst\u00e4ndige Urteil <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBZWB:2026:2220\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Bedeutung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Urteil macht deutlich, dass das blo\u00dfe Vorliegen eines Informationsr\u00fcckstands oder einer Ungewissheit \u00fcber den Umfang des Nachlasses nicht ausreichen kann, um ein Eilverfahren zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Wichtig ist, dass die Dringlichkeit nicht auf abstrakten oder hypothetischen Risiken beruhen darf. Auch das Interesse an einer z\u00fcgigen Abwicklung des Nachlasses oder Misstrauen zwischen den Parteien reicht daf\u00fcr nicht immer aus. Das Urteil best\u00e4tigt, dass das Eilverfahren nicht immer ein Instrument ist, um in einem fr\u00fchen Stadium die Herausgabe von Informationen und Unterlagen im Rahmen eines Nachlasses zu erzwingen. In vielen F\u00e4llen ist ein Hauptsacheverfahren naheliegender. F\u00fcr die Annahme eines dringenden Interesses ist erforderlich, dass bei einer Verz\u00f6gerung konkrete und nicht wiedergutzumachende nachteilige Folgen vorliegen, wie beispielsweise das Verschwinden von (Verm\u00f6gens-)Bestandteilen oder der Verlust von Regressm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zu Ihrer Stellung als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker oder zur Durchsetzung von Auskunftsanspr\u00fcchen im Rahmen eines Nachlasses? Dann wenden Sie sich gerne an die Erbrechtanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation. Wir beraten und begleiten Mandanten bei der Abwicklung von Nachl\u00e4ssen und Verfahren zu erbrechtlichen Fragen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In erfrechtelijke conflicten draait het vaak om de volgende vraag: wat zit er precies in de nalatenschap? Erfgenamen en legitimarissen hebben die informatie nodig om hun positie te bepalen, maar beschikken daar lang niet altijd over. De keuze om dan direct een kortgeding te starten ligt voor de hand, maar is niet zonder risico. 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