{"id":5932,"date":"2026-03-20T09:41:58","date_gmt":"2026-03-20T08:41:58","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5932"},"modified":"2026-03-20T09:41:58","modified_gmt":"2026-03-20T08:41:58","slug":"afzien-van-pensioenverevening-bij-echtscheiding-is-er-dan-sprake-van-een-belaste-schenking","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/afzien-van-pensioenverevening-bij-echtscheiding-is-er-dan-sprake-van-een-belaste-schenking\/","title":{"rendered":"Verzicht auf den Rentenausgleich bei Scheidung: Liegt dann eine steuerpflichtige Schenkung vor?"},"content":{"rendered":"<p><em>Neuer Standpunkt der Steuerbeh\u00f6rde hat erhebliche Folgen f\u00fcr sich scheidende Ehepartner<\/em><\/p>\n<p>Bei einer Scheidung werden viele finanzielle Angelegenheiten geregelt: die Aufteilung der Wohnung, Ersparnisse, Schulden und auch die w\u00e4hrend der Ehe angesammelte Rente. Zu letzterem wurde am 5. M\u00e4rz 2026 eine bemerkenswerte neue Stellungnahme der Fachgruppe der Steuerbeh\u00f6rde (KG:063:2026:1) ver\u00f6ffentlicht. Die Botschaft ist klar: Wer bei einer Scheidung \u201eunentgeltlich\u201c auf seinen Anspruch auf Rentenausgleich verzichtet, t\u00e4tigt damit eine steuerpflichtige Schenkung. Diese Stellungnahme best\u00e4tigt formell, was in der Praxis schon seit Jahren als schlummerndes Risiko angesehen wurde, wor\u00fcber jedoch jahrelang keine Klarheit herrschte. F\u00fcr Ehepartner und ihre Berater kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die nicht \u00fcbersehen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Was ist Rentenausgleich?<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz \u00fcber den Ausgleich von Rentenanspr\u00fcchen bei Scheidung (Wvps) regelt die Aufteilung der w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Altersrente im Falle einer Scheidung. Die Grundregel lautet, dass beide Ehepartner jeweils Anspruch auf die H\u00e4lfte der Altersrente haben, die der andere w\u00e4hrend der Ehe erworben hat. Der Ehepartner, der die Rente nicht selbst aufgebaut hat, der sogenannte Ausgleichsberechtigte, erh\u00e4lt damit einen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Auszahlung durch den Rentenversicherer.<\/p>\n<p>Es handelt sich hier also nicht um einen Verm\u00f6gensbestandteil, der bei der Scheidung aufgeteilt wird, wie beispielsweise ein Bankkonto oder eine Immobilie. Rentenanspr\u00fcche fallen rechtlich gesehen gerade nicht unter die G\u00fctergemeinschaft. Artikel 1:94 Absatz 2 Buchstabe b BW legt ausdr\u00fccklich fest, dass Anspr\u00fcche, auf die das Wvps Anwendung findet, nicht zur G\u00fctergemeinschaft geh\u00f6ren. Das Wvps ist ein eigenst\u00e4ndiges System, das neben dem ehelichen G\u00fcterrecht besteht und unabh\u00e4ngig davon gilt, welcher eheliche G\u00fcterstand zwischen den Parteien besteht.<\/p>\n<p>In der Praxis entscheiden sich Ehegatten bei einer Scheidung manchmal bewusst f\u00fcr eine abweichende Regelung. Das Wvps l\u00e4sst dies zu: Die Parteien k\u00f6nnen in einem Ehevertrag oder in der Scheidungsvereinbarung Vereinbarungen treffen, die den Standardausgleich au\u00dfer Kraft setzen, beispielsweise indem sie ganz oder teilweise auf einen Ausgleich verzichten oder einen anderen Prozentsatz vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>Die neue Stellungnahme der Steuerbeh\u00f6rde (KG:063:2026:1)<\/strong><\/p>\n<p>In der am 5. M\u00e4rz 2026 ver\u00f6ffentlichten Stellungnahme beantwortet die Fachgruppe der Steuerbeh\u00f6rde folgende Frage: Liegt eine Schenkung vor, wenn ein Ehepartner bei der Scheidung aus Gro\u00dfz\u00fcgigkeit (teilweise) auf seinen Anspruch auf Rentenausgleich verzichtet?<\/p>\n<p>Die Antwort ist eindeutig: Ja, wenn dieser Ehegatte f\u00fcr den Verzicht keine Entsch\u00e4digung erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Die Steuerbeh\u00f6rde st\u00fctzt sich dabei auf den steuerrechtlichen Begriff der Schenkung aus Artikel 7:186 Absatz 2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BW), auf den Artikel 1 Absatz 7 des Erbschaftssteuergesetzes von 1956 verweist. Eine Schenkung erfordert drei Elemente: eine Verarmung des Schenkers, eine Bereicherung des Empf\u00e4ngers und eine Beg\u00fcnstigungsabsicht (den Willen, den anderen zu beg\u00fcnstigen). Die Steuerbeh\u00f6rde stellt fest, dass beim unentgeltlichen Verzicht auf den Rentenausgleich alle drei Voraussetzungen erf\u00fcllt sind: Der Ausgleichsberechtigte wird verarmt (sein Anspruch auf Rentenleistungen erlischt), der Ausgleichspflichtige wird bereichert (er oder sie wird als Einziger\/Einzige auf diesen Teil der Rente anspruchsberechtigt), und die Beg\u00fcnstigungsabsicht ist gegeben, da der Verzicht ausdr\u00fccklich und bewusst erfolgt.<\/p>\n<p><strong>Das Gesetz und der rechtliche Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Standpunkt der Steuerbeh\u00f6rde steht in einem breiteren rechtlichen Kontext. Wie oben erw\u00e4hnt, fallen Rentenanspr\u00fcche nicht unter die eheliche G\u00fctergemeinschaft (Art. 1:94 Abs. 2 Buchstabe b BW). Das Wvps, das am 1. Mai 1995 in Kraft trat, regelt den Rentenausgleich als eigenst\u00e4ndigen Anspruch au\u00dferhalb der Verm\u00f6gensaufteilung. Das bedeutet, dass der Ausgleichsberechtigte einen einklagbaren Anspruch hat: Er oder sie kann das Mitteilungsformular innerhalb von zwei Jahren nach der Scheidung an den Rentenversicherer senden, ohne dass die Unterschrift des ehemaligen Ehepartners erforderlich ist.<\/p>\n<p>Gerade dieser einklagbare Charakter macht den Verzicht auf den Ausgleich zu einer Verm\u00f6gensverschiebung, die die Steuerbeh\u00f6rde als Schenkung einstuft. Wer auf ein einklagbares Recht verzichtet, ohne daf\u00fcr eine Gegenleistung zu erhalten, beg\u00fcnstigt damit die andere Partei.<\/p>\n<p>Die Ehegatten k\u00f6nnen die Anwendung des Wvps in einem Ehevertrag oder in der Scheidungsvereinbarung ausschlie\u00dfen (Art. 2 Abs. 1 Wvps und Art. 1:155 BW). Diese Vertragsfreiheit \u00e4ndert jedoch nichts an den steuerlichen Folgen: Auch ein solcher vertraglicher Ausschluss ohne Gegenleistung gilt als Schenkung.<\/p>\n<p><strong>Ein seit Jahren schlummerndes Risiko<\/strong><\/p>\n<p>Der Standpunkt der Steuerbeh\u00f6rde ist insofern neu, als er nun formell festgehalten wurde, doch die Diskussion ist nicht neu. In der Fachliteratur wurde bereits fr\u00fcher, unter anderem von Rentenexperten, die Frage aufgeworfen, ob der Verzicht auf den Rentenausgleich eine steuerpflichtige Schenkung darstellt. Einige Experten argumentierten, dies sei nicht der Fall, da der Gesetzgeber den Parteien die Freiheit einr\u00e4umt, von der Standardaufteilung abzuweichen, und daher kein zwingender Anspruch besteht. In dieser Argumentation fehlte die Beg\u00fcnstigungsabsicht.<\/p>\n<p>Die Steuerbeh\u00f6rde weist diese Argumentation zur\u00fcck und vertritt die Auffassung, dass die Durchsetzbarkeit des Ausgleichsanspruchs das entscheidende Argument ist. Fr\u00fchere Ver\u00f6ffentlichungen deuten darauf hin, dass die Praxis jahrelang anders aussah: Die Steuerbeh\u00f6rde duldete, dass die Parteien ohne steuerliche Konsequenzen auf den Ausgleich verzichten konnten, und erlie\u00df keine Steuerbescheide. Mit der nun ver\u00f6ffentlichten Stellungnahme ist diese Duldungspolitik formell beendet.<\/p>\n<p><strong>Praktische Hinweise<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Sorgen Sie immer f\u00fcr einen Ausgleich: Wenn ein Ehepartner auf den Rentenausgleich verzichten m\u00f6chte, sorgen Sie daf\u00fcr, dass dies ausgeglichen wird. Dies kann dadurch geschehen, dass dem verzichtenden Ehepartner ein anderer Verm\u00f6gensbestandteil zugewiesen wird, beispielsweise ein gr\u00f6\u00dferer Anteil am Wertzuwachs der Immobilie oder eine h\u00f6here Pauschalzahlung. Bei einer nachweisbaren und ausgewogenen Entsch\u00e4digung liegt keine Verarmung und damit auch keine Schenkung vor.<\/li>\n<li>Halten Sie den Ausgleich schriftlich fest: Dokumentieren Sie in der Scheidungsvereinbarung ausdr\u00fccklich, dass und auf welche Weise der Ausgleich f\u00fcr den Verzicht auf den Ausgleich erfolgt. Vage Formulierungen reichen nicht aus. Die Steuerbeh\u00f6rde wird bei einer eventuellen Pr\u00fcfung sehen wollen, dass der Wert des aufgegebenen Anspruchs tats\u00e4chlich ber\u00fccksichtigt wurde.<\/li>\n<li>Lassen Sie den Wert des Rentenanspruchs berechnen: Um eine ausgewogene Entsch\u00e4digung vereinbaren zu k\u00f6nnen, ist es notwendig, den Barwert des Ausgleichsanspruchs zu kennen. Beauftragen Sie hierf\u00fcr rechtzeitig einen Versicherungsmathematiker oder Rentenberater, damit Sie keine \u00dcberraschungen erleben.<\/li>\n<li>Ber\u00fccksichtigen Sie die Freibetr\u00e4ge bei der Schenkungssteuer: Sollte es doch zu einer Schenkung zwischen (Ex-)Ehegatten kommen, ber\u00fccksichtigen Sie den j\u00e4hrlichen Freibetrag bei der Schenkungssteuer. Bei der Rentenausgleichszahlung geht es in der Regel um betr\u00e4chtliche Summen, sodass der Freibetrag schnell \u00fcberschritten wird.<\/li>\n<li>Ehevertrag mit Rentenvereinbarungen: Ber\u00fccksichtigen Sie bei der Erstellung oder \u00c4nderung eines Ehevertrags auch die steuerlichen Auswirkungen abweichender Rentenvereinbarungen. Was zivilrechtlich m\u00f6glich ist, kann steuerrechtlich unerwartete Konsequenzen haben.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Stellungnahme der Fachgruppe der Steuerbeh\u00f6rde vom 5. M\u00e4rz 2026 <a href=\"https:\/\/kennisgroepen.belastingdienst.nl\/publicaties\/kg06320261-schenking-bij-echtscheiding-afzien-van-verevening-pensioenrechten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(KG:063:2026:1)<\/a> macht deutlich, dass der Verzicht auf den Rentenausgleich bei einer Scheidung eine steuerpflichtige Schenkung darstellt, f\u00fcr die Schenkungssteuer zu entrichten ist. Dies ist ein wichtiges Signal f\u00fcr die Scheidungspraxis: W\u00e4hrend der Rentenausgleich in vielen Vereinbarungen ohne weitere steuerliche Beachtung abgehakt wurde, ist dies ab sofort nicht mehr ohne Risiken m\u00f6glich. Der Schl\u00fcssel liegt in einem ausgewogenen Ausgleich, der schriftlich und \u00fcberpr\u00fcfbar festgehalten wird. Die Rente ist ein Thema, bei dem die finanzielle und rechtliche Bedeutung besonders gro\u00df ist und bei dem ein ganzheitlicher Ansatz unverzichtbar ist.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zum Rentenausgleich, zu den Folgen der neuen Haltung der Steuerbeh\u00f6rde oder zur finanziellen Abwicklung Ihrer Scheidung im weiteren Sinne?<\/p>\n<p>Dann wenden Sie sich bitte an Frau Angelique van den Eshoff von SPEE advocaten &amp; mediation in Maastricht. Als spezialisierte Anw\u00e4ltin f\u00fcr Familien- und Erbrecht begleitet sie Sie bei der gesamten finanziellen und rechtlichen Abwicklung Ihrer Scheidung, einschlie\u00dflich der Aufteilung der Rentenanspr\u00fcche. Sie denkt gerne gemeinsam mit Ihnen \u00fcber eine ausgewogene und verantwortungsvolle L\u00f6sung nach.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nieuw standpunt Belastingdienst heeft grote gevolgen voor scheidende echtgenoten Bij een echtscheiding worden veel financi\u00eble zaken geregeld: de verdeling van de woning, spaargelden, schulden en ook het tijdens het huwelijk opgebouwde pensioen. Over dat laatste is op 5 maart 2026 een opvallend nieuw standpunt gepubliceerd door de Kennisgroep van de Belastingdienst (KG:063:2026:1). De boodschap is [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3257,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-5932","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5932","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5932"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5932\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5933,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5932\/revisions\/5933"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3257"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5932"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5932"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5932"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}