{"id":5929,"date":"2026-03-16T10:59:45","date_gmt":"2026-03-16T09:59:45","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5929"},"modified":"2026-03-16T10:59:45","modified_gmt":"2026-03-16T09:59:45","slug":"opheffing-van-vereffening-bij-geringe-baten-de-bevoegdheden-van-erfgenamen-als-vereffenaars","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/opheffing-van-vereffening-bij-geringe-baten-de-bevoegdheden-van-erfgenamen-als-vereffenaars\/","title":{"rendered":"Aufhebung der Liquidation bei geringem Ertrag: die Befugnisse der Erben als Liquidatoren"},"content":{"rendered":"<p>Wenn eine Erbschaft unter Vorbehalt angenommen wird, tritt grunds\u00e4tzlich die gesetzliche Liquidation der Erbschaft in Kraft. Was geschieht jedoch, wenn sich schnell herausstellt, dass kaum Verm\u00f6genswerte vorhanden sind und dar\u00fcber hinaus nicht alle Erben an der Abwicklung mitwirken? In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgericht Niederlande Mitte (Midden-Nederland) steht die Frage im Mittelpunkt, ob einige Erben die Aufhebung der Liquidation beantragen k\u00f6nnen, wenn ein anderer Erbe nicht mitwirkt.<\/p>\n<p>Die vorbehaltlose Annahme einer Erbschaft bedeutet, dass die Erbschaft nach den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt werden muss. Die Erben treten dabei als Liquidatoren auf und sind gemeinsam mit der Abwicklung der Erbschaft betraut. In der Praxis kann sich jedoch herausstellen, dass eine Erbschaft kaum Verm\u00f6genswerte enth\u00e4lt. In diesem Fall kann der Amtsrichter die Liquidation aufheben. In einer Entscheidung vom 19. Januar 2026 hat sich der Amtsrichter des Amtsgericht Niederlande Mitte (Midden-Nederland) zu einem Antrag auf Aufhebung einer Abwicklung wegen fehlender Verm\u00f6genswerte und zu der Frage ge\u00e4u\u00dfert, inwieweit Erben diesen Antrag selbstst\u00e4ndig stellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Fall betraf den Nachlass eines Erblassers, der 2023 verstorben war. Die Erben hatten den Nachlass unter Vorbehalt angenommen. Zwei von ihnen beantragten beim Amtsgericht die Aufhebung der Liquidation des Nachlasses. Ein dritter Erbe wurde als Beteiligter in das Verfahren einbezogen.<\/p>\n<p>Der Amtsrichter stellte fest, dass die Erben durch die Annahme unter Vorbehalt gem\u00e4\u00df Artikel 4:198 BW gemeinsam zu Liquidatoren geworden sind. Damit sind sie grunds\u00e4tzlich gemeinsam befugt, die Aufgaben des Liquidators auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>In diesem Verfahren wurde der Antrag jedoch nur von zwei Erben gestellt. Der dritte Erbe wurde vom Gerichtsschreiber aufgefordert, sich dazu zu \u00e4u\u00dfern und den Antrag in einer Sitzung behandeln zu lassen, hat davon jedoch keinen Gebrauch gemacht.<\/p>\n<p><strong>Beurteilung durch den Amtsrichter<\/strong><\/p>\n<p>Der Amtsrichter befasst sich zun\u00e4chst mit der Frage, ob die Antragsteller befugt sind, den Antrag auf Aufhebung der Liquidation zu stellen. Es steht fest, dass die Erben die Erbschaft unter Vorbehalt angenommen haben. Das bedeutet, dass sie gem\u00e4\u00df Artikel 4:198 BW gemeinsam Liquidatoren des Nachlasses sind und grunds\u00e4tzlich gemeinsam befugt sind, die Liquidationsaufgaben wahrzunehmen, darunter auch den Antrag auf Aufhebung der Liquidation.<\/p>\n<p>In diesem Verfahren wurde der Antrag jedoch nur von zwei der drei Miterben gestellt. Der dritte Miterbe hat auf ein Schreiben des Gerichtsschreibers, in dem ihm die M\u00f6glichkeit einer Anh\u00f6rung einger\u00e4umt wurde, nicht reagiert. In diesem Schreiben wurde im Namen des Amtsrichters auch die Absicht bekundet, den Antragstellern auf der Grundlage von Artikel 4:198 BW die Befugnis zu erteilen, gemeinsam den Antrag auf Aufhebung der Abwicklung zu stellen. Da darauf keine Reaktion folgte, entschied der Amtsrichter, dass die Antragsteller diesen Antrag gemeinsam ohne Mitwirkung des dritten Miterben stellen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend pr\u00fcft der Amtsrichter, ob die materiellen Voraussetzungen f\u00fcr die Aufhebung der Liquidation erf\u00fcllt sind. Gem\u00e4\u00df Artikel 4:209 Absatz 1 BW kann der Amtsrichter die Aufhebung der Liquidation anordnen, wenn der geringe Wert des Nachlassverm\u00f6gens dies rechtfertigt. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn die bevorrechtigten Gl\u00e4ubiger aus dem Nachlassverm\u00f6gen nur teilweise befriedigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Aus der vorgelegten Verm\u00f6gensaufstellung geht nach Ansicht des Amtsgerichts hervor, dass die bevorrechtigten Gl\u00e4ubiger aus den zum Nachlass geh\u00f6renden Verm\u00f6genswerten nur teilweise befriedigt werden k\u00f6nnen. Daher ordnet das Amtsgericht die Aufhebung der Nachlassabwicklung wegen fehlender Ertr\u00e4ge an.<\/p>\n<p>Lesen Sie die vollst\u00e4ndige Entscheidung <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBMNE:2026:500\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Bedeutung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung zeigt, dass bei Nachl\u00e4ssen mit sehr begrenzten Ertr\u00e4gen ein Antrag auf Aufhebung der Liquidation ein praktisches Instrument sein kann, um das gesetzliche Liquidationsverfahren zu beenden.<\/p>\n<p>Dabei ist zu beachten, dass Artikel 4:209 BW vorsieht, dass ein solcher Antrag vom Liquidator oder einem Beteiligten gestellt werden kann. Das bedeutet, dass ein Antrag auf Aufhebung der Liquidation nicht unbedingt von allen Erben-Liquidatoren gemeinsam gem\u00e4\u00df Artikel 4:198 BW gestellt werden muss. Das Gerichtshof Amsterdam hat bereits am 19. M\u00e4rz 2024 <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:GHAMS:2024:707&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI%253aNL%253aGHAMS%253a2024%253a707&amp;idx=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(ECLI:NL:GHAMS:2024:707)<\/a> entschieden, dass ein Antrag auf Aufhebung der Liquidation nicht immer von allen Erben-Liquidatoren gemeinsam gestellt werden muss.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Amtsrichters folgt dieser Linie. Auch hier wird akzeptiert, dass einige Erben den Antrag stellen k\u00f6nnen, w\u00e4hrend ein anderer Erbe nicht mitwirkt. Damit best\u00e4tigt der Amtsrichter, dass die mangelnde Mitwirkung eines der Liquidatoren der Stellung eines Antrags auf Aufhebung der Liquidation nicht im Wege stehen muss.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist zu bedenken, dass das Liquidationsverfahren gerade dazu dient, eine sorgf\u00e4ltige und geordnete Abwicklung des Nachlasses unter Schutz der Gl\u00e4ubiger zu gew\u00e4hrleisten. Ein Antrag auf Aufhebung der Liquidation gem\u00e4\u00df Artikel 4:209 BW kann daher nicht leichtfertig bewilligt werden. Bei der Beurteilung ist nicht nur der Saldo des Nachlasses zu ber\u00fccksichtigen, sondern auch die Frage, ob tats\u00e4chlich ein Mangel an Ertr\u00e4gen im Sinne des Gesetzes vorliegt.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zur Abwicklung eines Nachlasses, zur Annahme unter Vorbehalt oder zu den Befugnissen von Erben? Dann wenden Sie sich gerne an die Erbrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation. Wir beraten Sie gerne.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wanneer een nalatenschap beneficiair wordt aanvaard, treedt in beginsel de wettelijke vereffening van de nalatenschap in werking. Maar wat gebeurt er wanneer al snel blijkt dat er nauwelijks baten zijn en bovendien niet alle erfgenamen meewerken aan de afwikkeling? In een recente beschikking van de rechtbank Midden-Nederland staat de vraag centraal of enkele erfgenamen de [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":5850,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"iawp_total_views":68,"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-5929","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5929","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5929"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5929\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5931,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5929\/revisions\/5931"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5850"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5929"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5929"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5929"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}