{"id":5911,"date":"2026-02-27T09:23:23","date_gmt":"2026-02-27T08:23:23","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5911"},"modified":"2026-02-27T10:10:55","modified_gmt":"2026-02-27T09:10:55","slug":"einde-arbeidsrelatie-door-vechtscheiding-wel-of-niet-sprake-van-een-arbeidsovereenkomst-tussen-voormalig-echtgenoten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/einde-arbeidsrelatie-door-vechtscheiding-wel-of-niet-sprake-van-een-arbeidsovereenkomst-tussen-voormalig-echtgenoten\/","title":{"rendered":"Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch (Streit-)Scheidung: Besteht ein Arbeitsvertrag zwischen (ehemaligen) Ehepartnern oder nicht?"},"content":{"rendered":"<p>Das Gericht Limburg hat am 18. Dezember 2025 ein Urteil gef\u00e4llt, das erneut best\u00e4tigt, dass bei der Qualifizierung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht die vertragliche Bezeichnung, sondern die tats\u00e4chliche Ausf\u00fchrung entscheidend ist. In diesem Fall waren private und gesch\u00e4ftliche Beziehungen vollst\u00e4ndig miteinander verflochten: Die Arbeitnehmerin war seit 2017 in dem Unternehmen besch\u00e4ftigt, dessen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ihr Ehemann \u2013 \u00fcber eine BV-Struktur \u2013 letztendlich war. W\u00e4hrend einer eskalierten (Ehe-)Scheidung wurde die Zusammenarbeit beendet, wobei der Arbeitgeber den Standpunkt vertrat, dass seit Juni 2020 kein Arbeitsvertrag mehr bestand, sondern ein Werkvertrag. Die Arbeitnehmerin war anderer Meinung. Wie urteilte das Amtsgericht?<\/p>\n<p><strong>Der Sachverhalt\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitnehmerin, damals noch Ehefrau des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, trat 2017 in das Unternehmen ihres Ehemanns ein. Sie f\u00fchrte strukturelle T\u00e4tigkeiten aus, die Teil des regul\u00e4ren Gesch\u00e4ftsbetriebs waren. Sie arbeitete zu festen Zeiten und erhielt daf\u00fcr eine feste monatliche Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>Im Juni 2020 wurde das Vertragsverh\u00e4ltnis ge\u00e4ndert, zumindest schriftlich. Der Arbeitgeber erkl\u00e4rte, dass der Arbeitsvertrag beendet sei und dass es sich k\u00fcnftig um einen Werkvertrag handele. Auf dem Papier \u00e4nderte sich die Qualifizierung des Verh\u00e4ltnisses, aber in der Praxis \u00e4nderte sich wenig.<\/p>\n<p>Die Arbeitnehmerin f\u00fchrte weiterhin die gleichen T\u00e4tigkeiten aus, innerhalb des gleichen organisatorischen Kontexts und im gleichen Umfang. Es wurden keine inhaltlichen \u00c4nderungen an ihrem Aufgabenbereich vorgenommen. Auch ihre Position innerhalb des Unternehmens \u00e4nderte sich nicht. Die Arbeitszeiten und der Stundenumfang blieben gleich.<\/p>\n<p>Auch die Art der Verg\u00fctung \u00e4nderte sich nicht wesentlich. Die Arbeitnehmerin erhielt eine feste Grundverg\u00fctung. Es wurden keine Abrechnungen pro Auftrag oder Rechnungen auf der Grundlage konkreter Leistungen verwendet. Sie trug kein unternehmerisches Risiko.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Eskalation der ehelichen Beziehung verschlechterte sich auch das Verh\u00e4ltnis zwischen den Parteien innerhalb des Unternehmens. Der Arbeitgeber beendete schlie\u00dflich die Zusammenarbeit und berief sich dabei auf das Bestehen eines Auftragsvertrags und stellte somit fest, dass kein Arbeitsvertrag vorlag.<\/p>\n<p>Von Bedeutung ist au\u00dferdem, dass die Arbeitnehmerin nach 2020 arbeitsunf\u00e4hig war. Der Arbeitgeber hat in diesem Zeitraum die Zahlung um 30 % gek\u00fcrzt und die Arbeitsunf\u00e4higkeit von einem Betriebsarzt beurteilen lassen. Damit wurde faktisch das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angewendet, so der Amtsrichter.<\/p>\n<p>Die Arbeitnehmerin beantragte eine Feststellung, dass ein Arbeitsvertrag vorlag.<\/p>\n<p><strong>Rechtlicher Rahmen<\/strong><\/p>\n<p>Der Amtsrichter pr\u00fcft dies anhand von Artikel 7:610 BW und dem Ma\u00dfstab, wie er unter anderem vom Obersten Gerichtshof im Deliveroo-Urteil vom 24. M\u00e4rz 2023 (<a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:HR:2023:443&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI%253aNL%253aHR%253a2023%253a443&amp;idx=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ECLI:NL:HR:2023:443<\/a>) dargelegt wurde. F\u00fcr die Qualifizierung ist entscheidend, welche Rechte und Pflichten die Parteien vereinbart haben und wie sie ihr Rechtsverh\u00e4ltnis tats\u00e4chlich ausgestaltet haben. Alle Umst\u00e4nde des Falles m\u00fcssen in ihrem Zusammenhang gewichtet werden.<\/p>\n<p>Der Amtsrichter l\u00e4sst offen, ob im Jahr 2020 tats\u00e4chlich ein Werkvertrag geschlossen wurde. Selbst wenn dies der Fall w\u00e4re, ist entscheidend, dass sich die tats\u00e4chliche Ausf\u00fchrung danach nicht wesentlich ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n<p><strong>Keine wesentliche \u00c4nderung in Bezug auf Arbeit, Lohn und Weisungsbefugnis<\/strong><\/p>\n<p>Der Richter stellt fest, dass seit 2020 keine relevanten \u00c4nderungen in Bezug auf die T\u00e4tigkeiten, Arbeitszeiten oder organisatorische Einbettung vorgenommen wurden. Die feste monatliche Verg\u00fctung ohne Abrechnungspflicht deutet auf ein Gehalt im Sinne von Artikel 7:610 BW hin. Ein typisches Auftragsverh\u00e4ltnis gem\u00e4\u00df Artikel 7:400 BW zeichnet sich gerade durch Selbstst\u00e4ndigkeit, Rechnungsstellung und unternehmerisches Risiko aus.<\/p>\n<p>Auch das Element der Weisungsbefugnis blieb bestehen. Die Arbeitnehmerin \u00fcbte ihre T\u00e4tigkeit innerhalb des Unternehmens unter der Verantwortung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung aus. Die Tatsache, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ihr Ehemann war, \u00e4ndert daran nichts.<\/p>\n<p><strong>Weisungsbefugnis innerhalb einer Ehe: rechtlich relevant?<\/strong><\/p>\n<p>Die Tatsache, dass die Parteien verheiratet waren, wirft die Frage auf, ob \u00fcberhaupt von einem Autorit\u00e4tsverh\u00e4ltnis gesprochen werden kann. Im arbeitsrechtlichen Sinne ist Autorit\u00e4t jedoch kein emotionaler oder relationaler Begriff, sondern ein rechtlich-organisatorisches Kriterium. Es geht um die Frage, ob die arbeitende Partei in die Organisation eingebettet ist und Weisungsbefugnis und Aufsicht unterliegt.<\/p>\n<p>In Familienunternehmen und ehelichen Beziehungen kann die tats\u00e4chliche Aus\u00fcbung von Autorit\u00e4t weniger sichtbar sein, solange die Beziehung gut ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass rechtlich kein Autorit\u00e4tsverh\u00e4ltnis besteht. Sobald eine Partei Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist und die andere Partei strukturell T\u00e4tigkeiten innerhalb des Unternehmens gegen eine feste Verg\u00fctung aus\u00fcbt, kann das Autorit\u00e4tselement erf\u00fcllt sein.<\/p>\n<p>In diesem Fall gab es keine Anzeichen daf\u00fcr, dass die Arbeitnehmerin als selbstst\u00e4ndige Unternehmerin t\u00e4tig war, an der Festlegung der Unternehmenspolitik beteiligt war oder unternehmerische Risiken trug. Der Amtsrichter sah daher offenbar keinen Grund, die Ehe als Hindernis f\u00fcr die Annahme von Weisungsbefugnis anzusehen.<\/p>\n<p>Das Urteil best\u00e4tigt damit, dass auch innerhalb einer Ehe oder eines Familienunternehmens ein regul\u00e4rer Arbeitsvertrag mit vollst\u00e4ndigem arbeitsrechtlichen Schutz bestehen kann.<\/p>\n<p><strong>Verhalten im Krankheitsfall als Best\u00e4tigung der Arbeitgeberschaft<\/strong><\/p>\n<p>Der Amtsrichter ma\u00df dem Verhalten des Arbeitgebers w\u00e4hrend der Arbeitsunf\u00e4higkeit besondere Bedeutung bei. Die K\u00fcrzung der Zahlung und die Hinzuziehung eines Betriebsarztes stehen im Einklang mit Artikel 7:629 BW und den Wiedereingliederungsverpflichtungen aus Artikel 7:658a BW. Bei einem Werkvertrag besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und es gibt keinen obligatorischen Wiedereingliederungsrahmen.<\/p>\n<p>Die Tatsache, dass der Arbeitgeber das arbeitsrechtliche Regime anwandte, best\u00e4tigte, dass die Parteien tats\u00e4chlich einen Arbeitsvertrag ausf\u00fchrten.<\/p>\n<p>Der Amtsrichter erkl\u00e4rte daher, dass ein Arbeitsvertrag vorlag.<\/p>\n<p><strong>Aufl\u00f6sung wegen gest\u00f6rter Arbeitsbeziehung<\/strong><\/p>\n<p>Nach Beantwortung der Qualifikationsfrage wurde der Arbeitsvertrag aufgel\u00f6st. Vor dem Hintergrund einer schwerwiegend eskalierten (Ehe-)Scheidung liegt es nahe, dass eine dauerhaft gest\u00f6rte Arbeitsbeziehung im Sinne von Artikel 7:669 Absatz 3 Buchstabe g BW vorlag.<\/p>\n<p>Der Fall zeigt, dass eine gest\u00f6rte pers\u00f6nliche Beziehung innerhalb eines Unternehmens zur Aufl\u00f6sung f\u00fchren kann, jedoch nicht ohne dass zuvor die arbeitsrechtliche Qualifizierung korrekt festgestellt wurde.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Lesen Sie das vollst\u00e4ndige Urteil <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBLIM:2025:13111&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI3aNL3aRBLIM3a20253a13111&amp;idx=1\" target=\"_self\">hier<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Fazit\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Urteil unterstreicht, dass eine rein schriftliche\/vertragliche Umbenennung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses ohne materielle \u00c4nderung rechtlich wenig Gewicht hat. Wenn T\u00e4tigkeiten, Verg\u00fctung, organisatorische Einbettung und Verhalten im Krankheitsfall unver\u00e4ndert bleiben, wird ein Richter schnell davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag fortbesteht.<\/p>\n<p>In Familienunternehmen und Situationen, in denen private und gesch\u00e4ftliche Interessen miteinander verflochten sind, verdient die rechtliche Strukturierung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses besondere Aufmerksamkeit. Eine \u00c4nderung zu einem Auftragsverh\u00e4ltnis erfordert tats\u00e4chliche Selbstst\u00e4ndigkeit, unternehmerisches Risiko und ein anderes Verg\u00fctungssystem.<\/p>\n<p>Die tats\u00e4chliche Realit\u00e4t hat Vorrang vor der vertraglichen Bezeichnung.<\/p>\n<p>SPEE advocaten &amp; mediation ber\u00e4t und prozessiert in komplexen arbeitsrechtlichen Fragen, darunter Qualifikationsfragen, Streitigkeiten innerhalb von Familienunternehmen und K\u00fcndigungsverfahren bei dauerhaft gest\u00f6rten Arbeitsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De rechtbank Limburg heeft op 18 december 2025 een uitspraak gedaan die opnieuw bevestigt dat bij de kwalificatie van een arbeidsrelatie, niet het contractuele etiket, maar de feitelijke uitvoering beslissend is. In deze zaak liepen priv\u00e9- en zakelijke verhoudingen volledig door elkaar: werkneemster was sinds 2017 werkzaam binnen de onderneming waarvan haar echtgenoot &#8211; via [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3260,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3,1],"tags":[],"class_list":["post-5911","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten","category-nieuwsbrieven"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5911","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5911"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5911\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5913,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5911\/revisions\/5913"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3260"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5911"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5911"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5911"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}