{"id":5900,"date":"2026-02-09T14:17:10","date_gmt":"2026-02-09T13:17:10","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5900"},"modified":"2026-02-09T14:25:35","modified_gmt":"2026-02-09T13:25:35","slug":"uber-chauffeurs-die-geen-werknemer-willen-zijn-gerechtshof-amsterdam-wijst-collectief-werknemerschap-af","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/uber-chauffeurs-die-geen-werknemer-willen-zijn-gerechtshof-amsterdam-wijst-collectief-werknemerschap-af\/","title":{"rendered":"Uber-Fahrer, die keine Arbeitnehmer sein wollen: Das Gericht Amsterdam lehnt kollektive Arbeitnehmerstellung ab"},"content":{"rendered":"<p>Die juristische Diskussion \u00fcber die Fahrer von Uber drehte sich bisher um die Frage, ob sie tats\u00e4chlich Arbeitnehmer sind und daher durch das Arbeitsrecht gesch\u00fctzt werden. Ein Urteil des Gerichts Amsterdam vom 27. Januar 2026 zeigt, dass die Realit\u00e4t differenzierter ist. In diesem Fall hat die Gewerkschaft FNV das Gericht gebeten, festzustellen, dass Uber-Fahrer, kollektiv oder zumindest in bestimmten Gruppen, auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten und somit keine Selbstst\u00e4ndigen sind.<\/p>\n<p>Das Gericht stimmt jedoch nicht mit der Gewerkschaft FNV \u00fcberein: In diesem Fall handelt es sich n\u00e4mlich um Fahrer, die sich bewusst daf\u00fcr entschieden haben, als Selbstst\u00e4ndige zu arbeiten. Die Arbeitsbedingungen der Fahrer sind zu unterschiedlich, um die allgemeine Schlussfolgerung zu ziehen, dass alle Uber-Fahrer \u201eScheinselbstst\u00e4ndige\u201d sind (und daher unter das Arbeitsrecht fallen).<\/p>\n<p><strong>Der Fall vor dem Gericht<\/strong><\/p>\n<p>In der Berufung vor dem Gericht stellten sich sechs Uber-Fahrer auf die Seite von Uber. Diese Fahrer wollten ausdr\u00fccklich nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden. Sie vertraten den Standpunkt, dass sie bewusst als Selbstst\u00e4ndige arbeiten und sich auch als solche verhalten. Das Gericht hat ihre individuelle Situation gepr\u00fcft und ist zu dem Schluss gekommen, dass in Bezug auf diese Fahrer kein Arbeitsvertrag vorliegt. Sie sind also \u201eechte\u201d Selbstst\u00e4ndige.<\/p>\n<p>Das Gericht ma\u00df dabei der unternehmerischen T\u00e4tigkeit dieser Fahrer entscheidende Bedeutung bei. Die Fahrer investieren selbstst\u00e4ndig in ihr Unternehmen, unter anderem durch den Kauf oder das Leasing eines Taxis, und die damit verbundenen Kosten und Risiken gehen vollst\u00e4ndig zu ihren Lasten. Sie bestimmen weitgehend selbst, wann und wie sie arbeiten, und verfolgen eine eigene, auf Rentabilit\u00e4t ausgerichtete Strategie bei der Annahme oder Ablehnung von Fahrten. Au\u00dferdem arbeiten sie nicht ausschlie\u00dflich f\u00fcr Uber, sondern auch f\u00fcr andere Auftraggeber und eigene Kunden. Die H\u00f6he ihres Einkommens h\u00e4ngt direkt von den Entscheidungen ab, die sie als Unternehmer treffen. Im Wirtschaftsverkehr verhalten sie sich somit wie selbstst\u00e4ndige Unternehmer, wodurch das Unternehmertum in ihrem Fall schwerer wiegt als Elemente, die im Allgemeinen auf einen Arbeitsvertrag hindeuten k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Die Forderungen der FNV zielten darauf ab, gerichtlich feststellen zu lassen, dass alle Uber-Fahrer oder zumindest bestimmte Gruppen von Fahrern auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten. Dies w\u00fcrde unter anderem dazu f\u00fchren, dass Uber an den Tarifvertrag f\u00fcr Krankentransporte und Taxis gebunden w\u00e4re. Das Gericht weist diese Forderungen jedoch zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Obwohl aus Erkl\u00e4rungen und Untersuchungen hervorgeht, dass ein Teil der Fahrer viele Stunden f\u00fcr Uber arbeitet oder in erheblichem Ma\u00dfe von der Plattform abh\u00e4ngig ist, fehlen Erkenntnisse zu anderen wesentlichen Aspekten wie Investitionen, Kostenstruktur, Risikotragung und der Arbeit f\u00fcr andere Auftraggeber. Ohne diese Informationen kann nicht festgestellt werden, ob es sich um Unternehmertum oder um Arbeitnehmerstatus handelt. Das Gericht betont dabei ausdr\u00fccklich, dass einzelne Fahrer je nach ihren spezifischen Umst\u00e4nden durchaus als Arbeitnehmer qualifiziert werden k\u00f6nnen. Diese Beurteilung erfordert jedoch eine individuelle Analyse und eignet sich nicht f\u00fcr eine allgemeine oder kollektive Beurteilung.<\/p>\n<p>Lesen Sie das vollst\u00e4ndige Urteil des Gerichtshofs Amsterdam <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:HR:2023:443\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Was hat der Oberste Gerichtshof (zuvor) gesagt?<\/strong><\/p>\n<p>Da der Gerichtshof in dieser Rechtssache dem Obersten Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen zur Einstufung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen vorgelegt hat, hat sich der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 zu den anzuwendenden Beurteilungskriterien ge\u00e4u\u00dfert. Dabei best\u00e4tigte der Oberste Gerichtshof, dass bei der Beurteilung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses keine Rangfolge zwischen den verschiedenen Gesichtspunkten besteht, die dabei eine Rolle spielen. Dies steht im Einklang mit dem fr\u00fcheren Deliveroo-Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. M\u00e4rz 2023. \u00dcber den Hintergrund und die Bedeutung dieses Urteils haben wir bereits ausf\u00fchrlicher berichtet; diesen Artikel k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/oberster-gerichtshof-im-uber-urteil-neue-erkenntnisse-zur-qualifikation-von-arbeitsverhaltnissen\/\">hier.<\/a> lesen. Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass Unternehmertum kein untergeordnetes Kriterium ist, sondern ein vollwertiges Element, das bei der Qualifizierung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ber\u00fccksichtigt werden kann.<\/p>\n<p>Das Urteil des Gerichts ist eine wichtige Erg\u00e4nzung dazu und zeigt, dass dieselben T\u00e4tigkeiten bei derselben Plattform rechtlich unterschiedlich bewertet werden k\u00f6nnen, je nach den konkreten Umst\u00e4nden des einzelnen Fahrers.<\/p>\n<p>Dieser Ansatz entspricht der Entwicklung in der Rechtsprechung, in der zunehmend die tats\u00e4chliche Aus\u00fcbung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses im Vordergrund steht und nicht allgemeine Etikettierungen oder kollektive Annahmen. Das Urteil des Gerichtshofs unterstreicht, dass dieser Ansatz auch in Verfahren gilt, in denen eine kollektive Beurteilung verlangt wird.<\/p>\n<p>Lesen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:HR:2025:319\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a> das vollst\u00e4ndige Uber-Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 21. Februar 2025 zur Beantwortung der Vorabentscheidungsfragen des Gerichts und das vollst\u00e4ndige Deliveroo-Urteil <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:HR:2023:443\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Bedeutung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Urteil macht deutlich, dass bei T\u00e4tigkeiten \u00fcber digitale Plattformen keine kollektive Beurteilung der Arbeitnehmerstellung vorgenommen werden kann, wenn sich die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde der einzelnen Arbeitnehmer wesentlich unterscheiden. F\u00fcr Plattformen und andere Auftraggeber best\u00e4tigt dies, dass die Einstufung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen weiterhin individuell erfolgen muss. F\u00fcr Arbeitnehmer und Interessenverb\u00e4nde folgt daraus, dass ein kollektiver Ansatz nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die betroffene Gruppe klar abgegrenzt und faktisch gut begr\u00fcndet werden kann. Es ist auch klar, dass das Kriterium \u201eUnternehmertum\u201d angemessen bewertet werden muss.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Fragen zu Scheinselbstst\u00e4ndigkeit, der Einstufung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen, der Arbeit \u00fcber digitale Plattformen oder der Anpassung von Richtlinien und getroffenen Vereinbarungen? Wenden Sie sich gerne an die Arbeitsrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation. Wir beraten Sie gerne.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De juridische discussie over de chauffeurs van Uber ging tot nu toe over de vraag of zij feitelijk werknemer zijn en daarom beschermd worden door het arbeidsrecht. Een uitspraak van het gerechtshof Amsterdam van 27 januari 2026 laat zien dat de werkelijkheid genuanceerder is. 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