{"id":5771,"date":"2025-09-08T09:50:51","date_gmt":"2025-09-08T08:50:51","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5771"},"modified":"2025-09-08T09:50:51","modified_gmt":"2025-09-08T08:50:51","slug":"mag-een-werkgever-re-integratie-in-eigen-functie-weigeren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/mag-een-werkgever-re-integratie-in-eigen-functie-weigeren\/","title":{"rendered":"Kann ein Arbeitgeber die Wiedereingliederung in die eigene Funktion verweigern?"},"content":{"rendered":"<p>Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit ausf\u00e4llt, gelten sowohl f\u00fcr den Arbeitnehmer als auch f\u00fcr den Arbeitgeber strenge Wiedereingliederungspflichten. Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: Der Arbeitnehmer muss so schnell und so dauerhaft wie m\u00f6glich wieder an seinen Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren. Ausgangspunkt ist immer die R\u00fcckkehr an den eigenen, vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz. Nur wenn dies aus medizinischen oder strukturellen Gr\u00fcnden nicht mehr m\u00f6glich ist, darf nach einer geeigneten Besch\u00e4ftigung innerhalb oder au\u00dferhalb des Unternehmens gesucht werden. In einem k\u00fcrzlich ergangenen Urteil des Gerichts in Den Haag wurde ein Arbeitgeber ger\u00fcgt, weil er einer Arbeitnehmerin die R\u00fcckkehr in ihre eigene Funktion verweigert hatte.<\/p>\n<p><strong>Fakten und Vorgeschichte<\/strong><\/p>\n<p>Die betreffende Arbeitnehmerin fiel aufgrund einer Krankheit aus. Daraufhin wurde ein Aktionsplan erstellt. Darin wurde ausdr\u00fccklich festgelegt, dass die Wiedereingliederung in die eigene Funktion das Ziel sei. Obwohl der Betriebsarzt angab, dass eine Wiederaufnahme der Arbeit in dieser Funktion m\u00f6glich sei, hielt die Arbeitgeberin an ihrer Position fest, dass es ineffizient sei, die Arbeitnehmerin in ihre eigene Funktion wieder einzuf\u00fcgen, da bereits eine Ersatzkraft eingestellt worden sei.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmerin wurde eine alternative Stelle angeboten, woraufhin sie beim UWV ein Gutachten beantragte. Das UWV entschied, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen war und die Arbeitnehmerin ihre eigene Arbeit h\u00e4tte wieder aufnehmen d\u00fcrfen. Der Arbeitgeber ignorierte dieses Urteil und blieb bei seiner Position. Dadurch verschlechterte sich das Arbeitsverh\u00e4ltnis erheblich und die Arbeitnehmerin meldete sich erneut krank, diesmal mit psychischen Beschwerden.<\/p>\n<p>Nach einer Wartezeit von zwei Jahren k\u00fcndigte die Arbeitsagentur (UWV) auf Antrag des Arbeitgebers den Arbeitsvertrag wegen langfristiger Arbeitsunf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p><strong>Urteil des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht gab der Arbeitnehmerin vollst\u00e4ndig Recht. Ausgangspunkt ist laut Gericht, dass der Arbeitnehmer, sobald dies medizinisch vertretbar ist, seine eigene T\u00e4tigkeit wieder aufnehmen k\u00f6nnen muss. Das vom Arbeitgeber geltend gemachte Effizienzinteresse stellt keinen g\u00fcltigen Grund dar, von diesem gesetzlichen Ausgangspunkt abzuweichen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus war im Aktionsplan vereinbart worden, dass die R\u00fcckkehr in die eigene Funktion das Ziel sei. Indem sie dies ignorierte und dar\u00fcber hinaus ein Gutachten der Arbeitsagentur UWV missachtete, habe die Arbeitgeberin ihre Wiedereingliederungsverpflichtungen schwerwiegend verletzt, so das Gericht.<\/p>\n<p>Das Gericht stellte hervor, dass der Arbeitgeber keinerlei Anstrengungen unternommen hatte, um das angespannte Arbeitsverh\u00e4ltnis wiederherzustellen. Im Gegenteil, er blieb bei seiner unrichtigen Haltung, wodurch der Arbeitnehmer erneut ausfiel. Dies stellte nach Ansicht des Gerichts ein schwerwiegendes schuldhaftes Verhalten dar. Der Arbeitgeber wurde daher zur Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 30.000 \u20ac zus\u00e4tzlich zur gesetzlichen \u00dcbergangsentsch\u00e4digung verurteilt.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Das Urteil k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:GHDHA:2025:1586&amp;showbutton=true&amp;keyword=ECLI3aNL3a20253a1586&amp;idx=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> lesen.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Bedeutung und Auswirkungen f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Urteil best\u00e4tigt erneut, dass die Messlatte f\u00fcr Arbeitgeber hoch liegt. Die Einstellung eines Ersatzes oder das Anf\u00fchren von Effizienzargumenten reicht nicht aus, um einen Arbeitnehmer daran zu hindern, an seinen Arbeitsplatz zur\u00fcckzukehren. Das Gesetz und die st\u00e4ndige Rechtsprechung machen deutlich, dass die Wiederaufnahme der Arbeit in der vereinbarten T\u00e4tigkeit der Ausgangspunkt ist und bleibt und dass davon nicht ohne Weiteres abgewichen werden kann.<\/p>\n<p>Das Ignorieren eines Gutachtens der Arbeitsagentur (UWV) und das Nicht-Ernstnehmen der Wiederherstellung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses kann zudem vom Gericht als schwerwiegendes Fehlverhalten angesehen werden. Dies kann zur Gew\u00e4hrung einer erheblichen angemessenen Entsch\u00e4digung f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Mit diesem Urteil macht das Gericht in Den Haag deutlich, dass ein Arbeitgeber, der ohne triftigen Grund die Wiedereingliederung in die eigene Funktion verweigert, das Risiko eingeht, dass dies als schwerwiegendes schuldhaftes Verhalten angesehen wird. Dies kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen in Form einer angemessenen Entsch\u00e4digung zus\u00e4tzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Arbeitsrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation verfolgen die Rechtsprechung und Gesetzgebung zu Wiedereingliederung, UWV-Verfahren und angemessenen Entsch\u00e4digungen genau.  Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Fragen zu Wiedereingliederungsverpflichtungen, einem Gutachten des UWV oder einem (drohenden) Arbeitskonflikt? Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit praktischen Ratschl\u00e4gen und rechtlicher Unterst\u00fctzung zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wanneer een werknemer wegens ziekte uitvalt, gelden voor zowel werknemer als werkgever strikte re-integratieverplichtingen. Het doel van de wetgever is duidelijk: de werknemer moet zo snel en zo duurzaam mogelijk weer aan het werk. Uitgangspunt is altijd terugkeer in de eigen, bedongen arbeid. 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