{"id":5653,"date":"2025-05-09T08:13:04","date_gmt":"2025-05-09T07:13:04","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5653"},"modified":"2025-05-09T08:19:30","modified_gmt":"2025-05-09T07:19:30","slug":"doorbreking-van-medisch-beroepsgeheim-in-het-erfrecht-balans-tussen-privacy-en-bewijsvoering","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/doorbreking-van-medisch-beroepsgeheim-in-het-erfrecht-balans-tussen-privacy-en-bewijsvoering\/","title":{"rendered":"Durchbrechung der \u00e4rztlichen Schweigepflicht im Erbrecht: Ausgewogenheit zwischen Privatsph\u00e4re und Beweisf\u00fchrung."},"content":{"rendered":"<p><strong>Einleitung<\/strong><br \/>\nDie \u00e4rztliche Schweigepflicht bleibt nach dem Tod eines Patienten bestehen, aber Artikel 7:458a Absatz 1 Buchstabe c des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BW) bietet Hinterbliebenen seit dem 1. Januar 2020 unter strengen Voraussetzungen eine Ausnahmem\u00f6glichkeit: Bei Vorliegen eines \u201eschwerwiegenden Interesses\u201c kann die Schweigepflicht aufgehoben werden, sofern der Antragsteller glaubhaft macht, dass (1) dieses Interesse m\u00f6glicherweise beeintr\u00e4chtigt wird und (2) die Einsichtnahme f\u00fcr die Wahrung dieses Interesses erforderlich ist. Wie streng diese Voraussetzungen sind, geht aus dem j\u00fcngsten Urteil des Gerichts Rotterdam <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBROT:2025:2707\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(3 maart 2025, ECLI:NL:RBROT:2025:2707)<\/a> hervor, das den Antrag einer enterbten Tochter auf Einsichtnahme in die medizinischen und pflegerischen Unterlagen ihres Vaters abgelehnt hat, um dessen Testierf\u00e4higkeit zum Zeitpunkt der Errichtung seines letzten Testaments (27. Mai 2019) anzufechten .<\/p>\n<p><strong>Der Fall in Rotterdam:<\/strong><\/p>\n<p>In einem Eilverfahren forderte eine enterbte Tochter Einsicht in die medizinischen und pflegerischen Unterlagen ihres Vaters (verstorben am 22. M\u00e4rz 2022), um dessen Willensf\u00e4higkeit zum Zeitpunkt der Abgabe seines Testaments vom 27. Mai 2019 zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Richter wies den Antrag mit folgender Begr\u00fcndung ab:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Unzureichende konkrete Hinweise<\/strong><br \/>\nDer geriatrische Bericht vom Januar 2019 sprach von einer <em>leichten<\/em> kognitiven St\u00f6rung, nicht von Willensunf\u00e4higkeit. Der Notar hatte keinerlei Zweifel an der Willensf\u00e4higkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ge\u00e4u\u00dfert, und ein Eilverfahren im Juli 2019 ergab, dass der Erblasser seine W\u00fcnsche klar \u00e4u\u00dfern konnte.<\/li>\n<li><strong>Keine Notwendigkeit einer Durchsetzung<\/strong><br \/>\nDer Hausarzt und die Pflegeeinrichtungen wiesen nach Ansicht des Gerichts zu Recht darauf hin, dass unklar war, ob die Akte \u00fcberhaupt relevante Informationen enthielt; eine Einsichtnahme w\u00fcrde daher einer \u201eFishing Expedition\u201c gleichkommen.<\/li>\n<li><strong>Nichtersch\u00f6pfung alternativer Quellen<\/strong><br \/>\nDie Tochter hatte weder beim Geriater noch beim GHZ eine Akte angefordert, noch ein Disziplinarverfahren gegen den Notar oder eine vorl\u00e4ufige Zeugenvernehmung eingeleitet, um die Umst\u00e4nde des Testaments aufzukl\u00e4ren.<\/li>\n<li><strong>Fehlende Dringlichkeit<\/strong><br \/>\nMehr als zwei Jahre nach ihrem ersten Antrag konnte keine dringende Notwendigkeit f\u00fcr eine sofortige Einsichtnahme nachgewiesen werden.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese Faktoren veranlassten das Gericht, den Antrag abzulehnen und die Kosten zu verurteilen.<\/p>\n<p><strong>Wann kann das Berufsgeheimnis durchbrochen werden?<\/strong><\/p>\n<p>In einem Urteil des Amsterdamer Gerichts vom 1. September 2022 <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBAMS:2022:5178\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(ECLI:NL:RBAMS:2022:5178)<\/a> stand eine \u00e4hnliche Frage im Mittelpunkt: Die Hinterbliebenen einer Tante, die ihre Erben enterbt hatte, forderten Einsicht in die Hausarztunterlagen, um die Willensunf\u00e4higkeit bei der \u00c4nderung des Testaments (Okt. 2017) nachzuweisen. Der Richter im Eilverfahren st\u00fctzte sich dabei ausdr\u00fccklich auf den KNMG-Leitfaden \u201eEinsicht in medizinische Akten f\u00fcr Hinterbliebene\u201c (19. Januar 2021) als Pr\u00fcfungsrahmen. Aus diesem Leitfaden geht hervor, dass bei Enterbung und konkreten Hinweisen auf Willensunf\u00e4higkeit Einsicht gew\u00e4hrt werden kann. Der Amsterdamer Richter entschied, dass<\/p>\n<ul>\n<li>Die Erben ein schwerwiegendes Interesse hatten: Sie waren enterbt worden und hatten in einem Verfahren zur Feststellung der Erbfolge einen Beweisauftrag erhalten, wodurch ein Interesse an der Einsichtnahme in die Krankenakte bestand.<\/li>\n<li>Es gab konkrete Hinweise (u. a. medizinische Anzeichen, notarielle und gerichtliche Hinweise), dass die Tante m\u00f6glicherweise gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig war.<\/li>\n<li>Die Einsichtnahme in die Hausarztakte war notwendig, da diese die einzige verbleibende Quelle f\u00fcr relevante Informationen war.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Daher wurde die Einsichtnahme, beschr\u00e4nkt auf den relevanten Zeitraum um das Testament herum, gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>In einem anderen Urteil des Gerichts Amsterdam vom 28. November 2023 <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/details?id=ECLI:NL:RBAMS:2023:7533\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">(ECLI:NL:RBAMS:2023:7533)<\/a> beantragte der Bruder einer Verstorbenen Einsicht in die Hausarztakte, um zu untersuchen, ob sie bei der \u00c4nderung zweier Testamententw\u00fcrfe im Mai und Juni 2023 unter Einfluss stand. Der Richter entschied, dass<\/p>\n<ul>\n<li>Die Enterbung und eine erhebliche Abweichung zwischen dem Entwurf und dem endg\u00fcltigen Testament stellten ein schwerwiegendes Interesse dar.<\/li>\n<li>Der Erbe hatte glaubhaft gemacht, dass ohne Einsichtnahme sein Interesse beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde.<\/li>\n<li>Die Einsichtnahme war erforderlich, um den Verdacht der Beeinflussung (u. a. starke Medikamente, Brustkrebs, Pflegeverh\u00e4ltnisse) zu untersuchen.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Richter gab der Klage statt und ordnete die Herausgabe der vollst\u00e4ndigen Akte \u00fcber den relevanten Zeitraum an.<\/p>\n<p><strong>Lehren f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, sehr genau anzugeben, was man aus einer Arztakte verlangt. So ist es ratsam, den Zeitraum um die Erstellung des Testaments herum zu begrenzen und aktenbezogene Teile anzufordern, die in direktem Zusammenhang mit dem rechtlichen Interesse stehen (Willensf\u00e4higkeit, traumatische Ereignisse, Medikamentenberichte). Ein weit gefasster Antrag wird schnell als \u201eFishing Expedition\u201c bezeichnet.<\/p>\n<p>Es ist auch wichtig, die Akte sorgf\u00e4ltig zusammenzustellen. Sammeln Sie zun\u00e4chst alle verf\u00fcgbaren Quellen (Fach\u00e4rzte, Disziplinarbeschwerden gegen Notare, fr\u00fchere Gerichtsberichte), um ein schwerwiegendes Interesse geltend zu machen. Damit k\u00f6nnen Sie erkl\u00e4ren, warum andere Quellen (Geriater, Krankenhausakte, Disziplinarausschuss) unzureichend sind oder keinen rechtzeitigen Zugang bieten.<\/p>\n<p>Die Richter sind sich einig, dass die KNMG-Leitlinien einen zuverl\u00e4ssigen Bewertungsrahmen f\u00fcr Art. 7:458a Abs. 1 Buchstabe c BW bieten.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des Gerichts Rotterdam vom 3. M\u00e4rz 2025 verdeutlicht die Grenze der Ausnahme von der \u00e4rztlichen Schweigepflicht: Ohne konkrete Hinweise, Notwendigkeit und Aussch\u00f6pfung alternativer Wege bleibt die Akte geschlossen. Dem stehen verschiedene Amsterdamer Urteile gegen\u00fcber, in denen aufgrund von Erbunw\u00fcrdigkeit und eindeutigen medizinischen Hinweisen die Einsichtnahme sehr wohl gew\u00e4hrt wurde. Es ist \u00e4u\u00dferst wichtig, den Anspruch genau abzugrenzen, das \u00fcberwiegende Interesse anhand der KNMG-Leitlinien sorgf\u00e4ltig zu begr\u00fcnden und alternative Informationskan\u00e4le bereits in einem fr\u00fchen Stadium auszusch\u00f6pfen. Dadurch erh\u00f6hen Sie die Chance, die \u00e4rztliche Schweigepflicht zu durchbrechen.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zur Anfechtung eines Testaments oder ben\u00f6tigen Sie rechtliche Beratung? Dann wenden Sie sich an Frau Angelique van den Eshoff von SPEE advocaten &amp; mediation. Als erfahrene Erbrechtsanw\u00e4ltin und Nachlassmediatorin kann sie Sie in komplexen erbrechtlichen Fragen unterst\u00fctzen und Ihnen helfen, die richtigen Schritte im Interesse einer gerechten Abwicklung des Nachlasses zu unternehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Inleiding: Het medisch beroepsgeheim blijft na overlijden van een pati\u00ebnt van kracht, maar artikel 7:458a lid 1 onder c BW biedt nabestaanden \u00a0sinds 1 januari 2020 onder strikte voorwaarden een uitzonderingsmogelijkheid: bij een \u201czwaarwegend belang\u201d mag het beroepsgeheim worden doorbroken, mits de verzoeker aannemelijk maakt dat (1) dit belang mogelijk wordt geschaad en (2) dat [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3257,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"iawp_total_views":8,"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-5653","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5653","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5653"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5653\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5657,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5653\/revisions\/5657"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3257"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5653"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5653"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5653"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}