{"id":5603,"date":"2025-03-14T10:38:23","date_gmt":"2025-03-14T09:38:23","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=5603"},"modified":"2025-03-17T09:05:18","modified_gmt":"2025-03-17T08:05:18","slug":"de-zieke-werknemer-in-het-buitenland-tips-voor-werkgevers-en-werknemers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/de-zieke-werknemer-in-het-buitenland-tips-voor-werkgevers-en-werknemers\/","title":{"rendered":"Der erkrankte Arbeitnehmer im Ausland: Tipps f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer"},"content":{"rendered":"<p>Unsere treuen Leser wissen, dass wir oft zum Thema Grenzarbeit beraten. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer, die in den Niederlanden arbeiten und erkranken, w\u00e4hrend sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen oder sich dort aufhalten. In diesem Fall gelten neben dem niederl\u00e4ndischen Arbeitsrecht eine Reihe von EU-Vorschriften. Gute Kenntnisse dieser Vorschriften ist f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerl\u00e4sslich, insbesondere in der Euregio. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einige konkrete Tipps.<\/p>\n<p><strong>Anwendbares Recht <\/strong><\/p>\n<p>Erkrankt ein Arbeitnehmer und befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder wohnt er in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gelten die Regeln der Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (Verordnung 883\/2004 und 987\/2009). Die Bestimmungen gelten f\u00fcr Arbeitnehmer, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befinden, unabh\u00e4ngig vom Grund ihres Aufenthalts, wie Urlaub oder Gesch\u00e4ftsreise. Einige relevante Bestimmungen aus den Koordinierungsverordnungen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Artikel 21 Verordnung 883\/2004: Ein Arbeitnehmer, der sich in einem anderen Mitgliedstaat aufh\u00e4lt oder dort wohnt, hat Anspruch auf Leistungen des zust\u00e4ndigen Tr\u00e4gers (in den Niederlanden bei der Lohnfortzahlung der Arbeitgeber) gem\u00e4\u00df der anwendbaren Rechtsvorschriften;<\/li>\n<li>Artikel 27 Absatz 1 Verordnung 987\/2009: Falls ein Krankheitsnachweis erforderlich ist, muss der Arbeitnehmer einen Nachweis der Arbeitsunf\u00e4higkeit bei dem Arzt seines Wohn- oder Aufenthaltsorts einholen;<\/li>\n<li>Artikel 27 Absatz 5 Verordnung 987\/2009: Der Arbeitgeber kann den Tr\u00e4ger des Wohn- oder Aufenthaltsorts bitten, administrative Kontrollen oder \u00e4rztliche Untersuchungen durchzuf\u00fchren.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Rolle des niederl\u00e4ndischen Arbeitsrechts<\/strong><\/p>\n<p>Obwohl die EU-Vorschriften eine wichtige Rolle spielen, bleibt das niederl\u00e4ndische Arbeitsrecht relevant. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die in den Niederlanden arbeiten und im Ausland erkranken, in der Regel auch unter die niederl\u00e4ndischen Vorschriften zur Lohnfortzahlung fallen, solange diese nicht mit den EU-Vorschriften kollidieren. Dies umfasst auch die Artikel des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, die sich auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beziehen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen f\u00fcr Arbeitgeber <\/strong><\/p>\n<p>Arbeitgeber sollten auf einige Punkte achten, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt und sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitgeber sollten klare Richtlinien in ihrem Abwesenheitsprotokoll f\u00fcr den Fall ausstellen, wenn der Arbeitnehmer sich im Ausland befindet. Dies kann helfen, administrative Fehler und Kommunikationsprobleme zu minimieren.<\/li>\n<li>Arbeitgeber m\u00fcssen Arbeitnehmer \u00fcber die Richtlinien zur rechtzeitigen Krankmeldung und den erforderlichen Nachweis im Krankheitsfall gut informieren. Arbeitgeber sollten beispielsweise klarstellen, wann und wie sich ein Arbeitnehmer bei einem Arzt oder einer Beh\u00f6rde melden muss, die eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung ausstellen kann.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Empfehlungen f\u00fcr Arbeitnehmer <\/strong><\/p>\n<p>Auch f\u00fcr erkrankte Arbeitnehmer, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befinden, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie ihre Krankmeldung rechtzeitig und auf die richtige Weise vornehmen, insbesondere wenn sie sich im Ausland befinden. Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber muss klar und rechtzeitig erfolgen, um Probleme zu vermeiden.<\/li>\n<li>Arbeitnehmern wird empfohlen, sich bei ihrem Arbeitgeber oder Betriebsarzt zu erkundigen, welche spezifischen Verfahren f\u00fcr die Krankmeldung und Kontrolle gelten, wenn sie sich im Ausland befinden. So k\u00f6nnen Missverst\u00e4ndnisse vermieden werden.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Fazit <\/strong><\/p>\n<p>Die komplexe Interaktion zwischen EU-Vorschriften und niederl\u00e4ndischem Arbeitsrecht hinsichtlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Ausland erfordert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine sorgf\u00e4ltige Vorgehensweise. Klarheit in der Kommunikation, gut definierte Protokolle und ein tiefgehendes Verst\u00e4ndnis der Vorschriften sind entscheidend f\u00fcr eine effektive Zusammenarbeit und die Vermeidung rechtlicher Probleme. Durch den Austausch der richtigen Informationen und das Treffen klarer Vereinbarungen k\u00f6nnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam f\u00fcr einen reibungslosen Ablauf bei Krankmeldungen im Ausland sorgen.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Komplikationen im Falle der Erkrankung eines Arbeitnehmers, der im Ausland wohnt oder sich dort aufh\u00e4lt? SPEE advocaten &amp; mediation steht bereit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen der Grenzarbeit zu beraten!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Onze trouwe lezers weten dat wij veel adviseren over het onderwerp grensarbeid. Oftewel: werknemers die in Nederland werken en ziek worden, terwijl ze in een andere EU-lidstaat wonen of verblijven. In dat geval zijn er een aantal EU-regels die van toepassing zijn, naast het Nederlandse arbeidsrecht. Een goede kennis van deze regels is essentieel voor [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3262,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3,4,1],"tags":[],"class_list":["post-5603","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten","category-euregiodesk","category-nieuwsbrieven"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5603","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5603"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5603\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5606,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5603\/revisions\/5606"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3262"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5603"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5603"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5603"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}