{"id":4823,"date":"2023-12-08T14:37:54","date_gmt":"2023-12-08T13:37:54","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=4823"},"modified":"2023-12-08T14:56:54","modified_gmt":"2023-12-08T13:56:54","slug":"het-belang-van-duidelijke-financiele-afspraken-voor-ongehuwde-samenlevers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/het-belang-van-duidelijke-financiele-afspraken-voor-ongehuwde-samenlevers\/","title":{"rendered":"Die Bedeutung klarer finanzieller Regelungen f\u00fcr unverheiratete Lebensgemeinschaften."},"content":{"rendered":"<p>Wir haben bereits \u00fcber Ausgleichsrechte f\u00fcr unverheiratete Lebensgemeinschaften geschrieben. Ausgleichsanspr\u00fcche beziehen sich auf das Recht eines Partners, eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Investitionen zu erhalten, die er oder sie in das Eigentum des anderen Partners get\u00e4tigt hat. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Kauf einer (gemeinsamen) Wohnung, um Wohnungsverbesserungen, um Investitionen in gemeinsames Eigentum oder um finanzielle Zuwendungen an den Partner handeln. Da das Gesetz unverheirateten Lebensgemeinschaften in diesem Bereich wenig Schutz bietet, haben wir bereits fr\u00fcher darauf hingewiesen, dass es f\u00fcr unverheiratete Lebensgemeinschaften wichtig ist, klare finanzielle Vereinbarungen zu treffen. Am 17. November 2023 erlie\u00df der Oberste Gerichtshof ein wichtiges Urteil (<a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/#!\/details?id=ECLI:NL:HR:2023:1571\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/#!\/details?id=ECLI:NL:HR:2023:1571<\/a>), das gro\u00dfe Auswirkungen auf unverheiratete Lebenspartner hat, die zum Beispiel gemeinsam ein Haus besitzen. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, Vereinbarungen ordnungsgem\u00e4\u00df zu protokollieren. Lesen Sie den vollst\u00e4ndigen Beitrag hier.<\/p>\n<p><strong>Der Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In dem besagten Urteil des Obersten Gerichtshofs geht es um eine Situation, in der ein Mann und eine Frau lange Zeit auf der Grundlage einer liebevollen Beziehung zusammenlebten. Anfangs hatte jeder von ihnen eine eigene Wohnung, doch im Laufe der Zeit verkaufte die Frau ihre Wohnung und zog mit dem Mann in dessen Wohnung ein. Noch einige Zeit sp\u00e4ter kauften sie gemeinsam ein neues Haus. Sie wurden Miteigent\u00fcmer dieses neuen Hauses, jeder zur ungeteilten H\u00e4lfte. Zur Finanzierung dieses neuen Hauses nahmen die Parteien eine so genannte \u00dcberbr\u00fcckungshypothek auf, die der Ehemann mit dem Mehrerl\u00f6s aus dem Verkauf seines Eigenheims zur\u00fcckzahlte. Kurz nach dem Kauf des gemeinsamen Hauses wurde auch ein mit der Hypothek verbundener Sparvertrag, den der Ehemann zuvor allein abgeschlossen hatte, auf den Namen beider Parteien eingetragen.<\/p>\n<p>Nach dem Ende ihrer Beziehung fordert der Ehemann (unter anderem), dass die Ehefrau ihm die H\u00e4lfte des Betrags, den er f\u00fcr die Abzahlung der \u00dcberbr\u00fcckungshypothek verwendet hat, zur\u00fcckzahlen oder erstatten soll. Der Ehemann ist au\u00dferdem der Ansicht, dass die Ehefrau ihm die H\u00e4lfte des Wertes der Police zahlen sollte, den diese zu dem Zeitpunkt hatte, als sie auf ihren gemeinsamen Namen \u00fcberging.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend das Amtsgericht den Anspruch des Ehemanns noch mit der Begr\u00fcndung ablehnte, dass sein Anspruch verj\u00e4hrt sei, gab das Berufungsgericht dem Anspruch des Ehemanns unter Verweis auf Urteile des Obersten Gerichtshofs aus den Jahren 2006 ( <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/#!\/details?id=ECLI:NL:HR:2006:AU8938\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/#!\/details?id=ECLI:NL:HR:2006:AU8938<\/a>) und 2019 (<a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/#!\/details?id=ECLI:NL:HR:2019:707\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/#!\/details?id=ECLI:NL:HR:2019:707<\/a>) statt. Das Gericht stellte fest, dass die Wohnung Teil einer einfachen Gemeinschaft gem\u00e4\u00df Artikel 3:166 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs ist und dass aus den Urteilen des Obersten Gerichtshofs von 2006 und 2019 hervorgeht, dass der Ehemann bei der Teilung der Wohnung Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung durch die Gemeinschaft f\u00fcr den Betrag hat, den er aus seinem Privatverm\u00f6gen zugunsten der Wohnung ausgegeben hat.<\/p>\n<p><strong>Urteil des Obersten Gerichtshofs: Erstattungsanspr\u00fcche zwischen Ehegatten gelten nicht f\u00fcr unverheiratete Lebensgef\u00e4hrten<\/strong><\/p>\n<p>Die Ehefrau legte gegen dieses Urteil des Berufungsgerichts Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Berufungsgericht die Urteile aus den Jahren 2006 und 2019 falsch interpretiert hatte. In dem besagten Urteil aus dem Jahr 2006 war von einer einfachen G\u00fctergemeinschaft zwischen den Ehegatten die Rede. Der Oberste Gerichtshof best\u00e4tigte, dass bei der Aufteilung einer solchen Gemeinschaft jeder Ehegatte Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Betrag hat, den er aus seinem eigenen Verm\u00f6gen f\u00fcr den Erwerb der Immobilie aufgewendet hat. Nur in Ausnahmef\u00e4llen, die auf Angemessenheit und Billigkeit beruhen, kann ein Anspruch auf Ausgleich des Wertzuwachses im Verh\u00e4ltnis zu den Beitr\u00e4gen jedes Einzelnen bestehen. Die Anerkennung dieser Ausgleichsanspr\u00fcche zwischen Ehegatten beruhte stets auf der Analogie zu den gesetzlich festgelegten Ausgleichsanspr\u00fcchen zugunsten oder zulasten der ehelichen G\u00fctergemeinschaft.<\/p>\n<p>Das Urteil aus dem Jahr 2019, auf das sich auch der Oberste Gerichtshof in dieser Rechtssache bezieht, befasst sich zwar mit Ausgleichsanspr\u00fcchen zwischen Unverheirateten, sieht aber nicht vor, dass ein Ausgleichsanspruch entsteht, wenn sie ungleichm\u00e4\u00dfig zur Finanzierung eines gemeinsamen Verm\u00f6gens beitragen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs hat das Berufungsgericht daher zu Unrecht aus den Urteilen von 2006 und 2019 abgeleitet, dass es eine Grundlage f\u00fcr einen Ausgleichsanspruch des Ehemanns in Bezug auf die gemeinsame Wohnung gibt. Das Urteil aus dem Jahr 2019 zeige jedoch, so der Oberste Gerichtshof, dass der Ehemann nach dem allgemeinen Eigentumsrecht m\u00f6glicherweise einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung geltend machen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Wir haben bereits fr\u00fcher berichtet, dass das Gesetz f\u00fcr unverheiratete Lebensgemeinschaften im Gegensatz zu Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern keine ausdr\u00fccklichen Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche vorsieht, dass aber das Gericht in Ermangelung eines Lebensgemeinschaftsvertrags in bestimmten F\u00e4llen auf der Grundlage von Angemessenheit und Billigkeit oder auf der Grundlage des allgemeinen Schuldrechts \u00fcber eine Entsch\u00e4digung entscheiden kann.<\/p>\n<p><strong>Aufzeichnung finanzieller Vereinbarungen von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung<\/strong><\/p>\n<p>Mit diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof noch einmal ausdr\u00fccklich betont, dass f\u00fcr einen Ausgleichsanspruch zwischen unverheirateten Lebenspartnern eine spezifische vertragsrechtliche Grundlage bestehen muss, die also nicht allein in der Tatsache zu finden ist, dass die Partner eine affektive Beziehung zueinander hatten. Au\u00dferdem gelten die gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr Ehepaare nicht f\u00fcr unverheiratete Lebensgef\u00e4hrten. Daher ist und bleibt es f\u00fcr Lebensgef\u00e4hrten unerl\u00e4sslich, (finanzielle) Vereinbarungen \u00fcber gemeinsames Eigentum oder Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen in einer Vereinbarung festzulegen.<\/p>\n<p>Sind Sie ein solcher unverheirateter Lebensgef\u00e4hrte und haben noch keine finanziellen Vereinbarungen getroffen oder haben Sie etwas vereinbart, aber die Situation hat sich inzwischen ge\u00e4ndert? Dann wenden Sie sich an Frau Angelique van den Eshoff, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht bei SPEE Rechtsanw\u00e4lte &amp; Mediation, f\u00fcr fachkundige Beratung und Unterst\u00fctzung bei der Erstellung einer ordentlichen (Lebens-)Vereinbarung oder f\u00fcr Hilfe bei der Aufl\u00f6sung, wenn Ihr Zusammenleben schief gelaufen ist.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>We schreven al eerder over vergoedingsrechten voor ongehuwde samenlevers. Vergoedingsrechten hebben betrekking op het recht van de ene partner om een vergoeding te ontvangen voor de investeringen die hij of zij heeft gedaan in goederen die toebehoren aan de andere partner. Het kan dan gaan om bijvoorbeeld de aankoop van een (gezamenlijke) woning, verbeteringen aan [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3257,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-4823","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4823","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4823"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4823\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4828,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4823\/revisions\/4828"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3257"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4823"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4823"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4823"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}