{"id":3343,"date":"2023-08-16T10:05:01","date_gmt":"2023-08-16T09:05:01","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=3343"},"modified":"2023-09-21T21:27:21","modified_gmt":"2023-09-21T20:27:21","slug":"verdeling-van-schulden-bij-echtscheiding-onderlinge-draagplicht-en-opeisbaarheid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/verdeling-van-schulden-bij-echtscheiding-onderlinge-draagplicht-en-opeisbaarheid\/","title":{"rendered":"Schuldenteilung bei der Scheidung: Gegenseitige Belastung und Einforderbarkeit"},"content":{"rendered":"<p>Eine Scheidung ist oft ein emotionales und rechtlich komplexes Ereignis, bei dem es um viel geht. Heute beleuchten wir den Aspekt der Schulden. Viele Menschen haben w\u00e4hrend einer Ehe Schulden. Eine Hypothek, ein revolvierender Kredit, ein pers\u00f6nliches Darlehen, ein Gesch\u00e4ftsdarlehen oder zum Beispiel ein Darlehen von den Eltern oder anderen Familienmitgliedern. Die korrekte und gerechte Aufteilung der Schulden bei einer Scheidung ist von entscheidender Bedeutung.  Dies gilt nicht nur f\u00fcr die private Situation, sondern auch, wenn ein oder beide Ehegatten ein Unternehmen besitzen. So wirkt sich die korrekte Aufteilung und Begleichung der ehelichen Schulden auch auf den Fortbestand des Unternehmens aus.  In diesem Artikel erl\u00e4utern wir, wie die Aufteilung der Schulden bei einer Scheidung gesetzlich geregelt ist, und geben einige praktische Tipps.<\/p>\n<p><strong>Der G\u00fcterstand der G\u00fctergemeinschaft: die Ausgangssituation<\/strong><\/p>\n<p>In den Niederlanden gilt f\u00fcr viele Ehen die gesetzliche G\u00fctergemeinschaft oder f\u00fcr Personen, die nach dem 1. Januar 2018 geheiratet haben, die beschr\u00e4nkte G\u00fctergemeinschaft, bei der alle w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Verm\u00f6genswerte und Schulden grunds\u00e4tzlich gemeinsam sind. Wenn eine Ehe endet, sollten nicht nur die Verm\u00f6genswerte, sondern auch die Schulden geteilt werden.<\/p>\n<p><strong>Schritte bei der Aufteilung der Schulden:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Inventarisierung<\/span>: Als erstes und wichtigstes muss eine Bestandsaufnahme aller Schulden gemacht werden, die das Paar (gemeinsam) angeh\u00e4uft hat. Dazu geh\u00f6ren Darlehen, Hypotheken, Kreditkartenschulden und alle anderen finanziellen Verpflichtungen.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Unterscheiden Sie zwischen gemeinsamen und pers\u00f6nlichen Schulden<\/span>: Es ist wichtig zu bestimmen, welche Schulden als gemeinsam und welche als pers\u00f6nlich zu betrachten sind. Schulden, die vor der Eheschlie\u00dfung entstanden sind oder die ausdr\u00fccklich pers\u00f6nlicher Natur sind, k\u00f6nnen in einigen F\u00e4llen au\u00dfer Acht gelassen werden.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Proportionale Aufteilung<\/span>: Bei einer (beschr\u00e4nkten) G\u00fctergemeinschaft ist der Ausgangspunkt, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch f\u00fcr Schulden haften, unabh\u00e4ngig davon, wer die Schulden gemacht hat. Dies gilt auch f\u00fcr Schulden, die nur auf den Namen eines Ehegatten lauten. Im Rahmen der verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufteilung muss die Tragpflicht jedes einzelnen Ehegatten ermittelt werden.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Getrennte Absprachen<\/span>Die Ehegatten k\u00f6nnen untereinander abweichende Vereinbarungen \u00fcber die Aufteilung von Schulden oder die Verpflichtung zur \u00dcbernahme von Schulden treffen. Dies kann zum Beispiel durch eine Scheidungsvereinbarung geschehen, die mit Hilfe von Anw\u00e4lten oder einem Mediator erstellt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><strong><br \/>\nSonderf\u00e4lle und Ausnahmen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Schulden nach der Scheidung<\/span>: Schulden, die nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags entstanden sind, gelten im Allgemeinen als pers\u00f6nliche Schulden des Ehegatten, der sie gemacht hat.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Schulden mit gesch\u00e4ftlichen Interessen<\/span>: Schulden, die zu gesch\u00e4ftlichen Zwecken oder zur Finanzierung eines Unternehmens entstanden sind, sind unter Umst\u00e4nden komplizierter aufzuteilen und erfordern besondere juristische Kenntnisse.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Antrag auf gleichm\u00e4\u00dfige Lastenteilung<\/span>: Einer der Ehegatten kann beim Gericht beantragen, dass die Schulden zu gleichen Teilen getragen werden, auch wenn die Schulden zun\u00e4chst ungleich aufgeteilt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><strong><br \/>\nAufteilung gegen Feststellung der gegenseitigen Tragpflicht:\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich haften Ehegatten, die in (beschr\u00e4nkter) G\u00fctergemeinschaft verheiratet waren, f\u00fcr Schulden, die vor Einreichung des Scheidungsantrags entstanden sind, sowohl w\u00e4hrend der Ehe als auch nach der Scheidung gesamtschuldnerisch. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte, der gesamtschuldnerisch f\u00fcr eine Schuld haftet, in vollem Umfang f\u00fcr die gesamte Schuld haftbar gemacht werden kann, unabh\u00e4ngig von den gegenseitigen Vereinbarungen zwischen den beiden Ehegatten. Wenn Ehegatten gesamtschuldnerisch f\u00fcr eine Schuld haften, kann der Gl\u00e4ubiger die gesamte Schuld von einem der Ehegatten eintreiben, auch wenn der andere Ehegatte in Verzug ist. Dieses Konzept kann in Scheidungsf\u00e4llen erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, seinen Anteil an der Schuld zu zahlen. Es kann zu komplexen Rechtsfragen und Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien f\u00fchren.<\/p>\n<p>Leider erlaubt es das Gesetz dem Gericht nicht, noch anh\u00e4ngige Schulden zu teilen, ohne dass der betreffende Gl\u00e4ubiger an dieser Teilung mitwirkt. Ein Gl\u00e4ubiger wird in der Regel nicht an einer solchen Teilung der Schulden mitwirken wollen. Denn ohne Teilung hat der Gl\u00e4ubiger die M\u00f6glichkeit, die gesamte Schuld bei beiden Ehegatten einzutreiben. Der Gl\u00e4ubiger wird nur ungern auf diesen erweiterten R\u00fcckgriff verzichten, indem er z. B. vereinbart, dass die Schulden h\u00e4lftig geteilt werden und der Gl\u00e4ubiger nur 50 % von einem Ehegatten und die anderen 50 % nur vom anderen Ehegatten einfordern kann.<\/p>\n<p>Was die Ehegatten oder das Gericht jedoch tun k\u00f6nnen, ist, die gegenseitige Schuldentragf\u00e4higkeit der Ehegatten zu bestimmen. Wird diese gegenseitige Tragpflicht so bestimmt, dass jeder der Ehegatten 50 % der Schuld tr\u00e4gt, ist diese Tragpflicht zwischen den Ehegatten festgelegt. Der Gl\u00e4ubiger muss diese gegenseitige Zahlungsverpflichtung nicht \u00fcbernehmen, wohl aber die Ex-Ehegatten. Sobald einer der Ehegatten mehr als die H\u00e4lfte der Gesamtschuld zur\u00fcckgezahlt hat, kann er den zu viel gezahlten Betrag vom anderen zur\u00fcckfordern.<\/p>\n<p>Allerdings sollten Ehegatten, die mehr als die von ihnen zu tragenden Schulden gemeinsam tilgen, vorsichtig sein. Ein R\u00fcckgriffsanspruch gegen den anderen Ehegatten auf den \u00dcberschuss verj\u00e4hrt in f\u00fcnf Jahren ab dem Beginn des Tages, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch f\u00e4llig wurde. Der Ehegatte kann dann ab dem Zeitpunkt, an dem er mehr gezahlt hat, als er aufgrund der festgestellten gegenseitigen Unterhaltspflicht verpflichtet war, innerhalb von f\u00fcnf Jahren Klage auf R\u00fcckzahlung der \u00dcberzahlung erheben. Wird die Klage nicht innerhalb dieser f\u00fcnf Jahre erhoben, ist sie verj\u00e4hrt. Die Verj\u00e4hrungsfrist kann jedoch unterbrochen werden. Es ist daher ratsam, diese Frist im Auge zu behalten.<\/p>\n<p><strong>Beratung durch einen Fachanwalt f\u00fcr Familienrecht:<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufteilung von Schulden und\/oder die Festlegung von Schuldverpflichtungen bei einer Scheidung kann kompliziert und emotional belastend sein. Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt f\u00fcr Familienrecht beraten zu lassen. Er kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Sie bei Verhandlungen unterst\u00fctzen, wichtige Fristen \u00fcberwachen und sicherstellen, dass Ihre Interessen angemessen gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Einigung \u00fcber die Aufteilung der Schulden bei einer Scheidung ist ein wichtiger Aspekt des Scheidungsverfahrens. Eine korrekte Aufteilung der Schulden kann den Grundstein f\u00fcr eine gesunde finanzielle Zukunft beider Ehegatten nach der Scheidung legen. Es ist wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Aufteilung der Schulden gerecht und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt. Haben Sie Fragen oder m\u00f6chten Sie sich beraten lassen? Dann wenden Sie sich an die Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht Frau Angelique van den Eshoff oder Frau Marion van Acker von SPEE advocaten &amp; mediation.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Een echtscheiding is vaak een emotioneel en juridisch complexe gebeurtenis, waar veel bij komt kijken. Vandaag belichten we het aspect schulden. Veel mensen krijgen binnen een huwelijk wel met schulden te maken. Een hypotheek, een doorlopend krediet, een persoonlijke lening, een zakelijke lening of bijvoorbeeld een lening bij ouders of andere familieleden. 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