{"id":3044,"date":"2023-03-10T09:32:41","date_gmt":"2023-03-10T08:32:41","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=3044"},"modified":"2023-09-21T21:27:04","modified_gmt":"2023-09-21T20:27:04","slug":"veroordeling-tot-verkoop-woning-in-kort-geding","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/veroordeling-tot-verkoop-woning-in-kort-geding\/","title":{"rendered":"Anordnung zum Verkauf der Wohnung im Eilverfahren?"},"content":{"rendered":"<p>In Scheidungssachen kommt es h\u00e4ufig vor, dass eine der Parteien nicht bereit ist, freiwillig an der Ver\u00e4u\u00dferung der ehelichen Wohnung mitzuwirken. Seit langem stellt sich die Frage, ob eine Anordnung zur Mitwirkung am Verkauf der Wohnung in einem Eilverfahren erteilt werden kann. Die Rechtsprechung ist in dieser Frage uneinheitlich. Um dieser Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen, hat Generalanwalt Snijders vor kurzem eine Kassationsklage im Interesse des Gesetzes eingereicht.<\/p>\n<p>Dieser Antrag auf Kassation im Interesse des Gesetzes bezieht sich auf die Frage, ob das Gericht in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Anordnung zur Mitwirkung an der Teilung einer Gemeinschaft oder zur Ver\u00e4u\u00dferung und Herausgabe einer gemeinschaftlichen Sache im Hinblick auf die Teilung der Gemeinschaft, zu der diese Sache geh\u00f6rt, erlassen kann.<\/p>\n<p>Manchmal besteht ein dringendes Interesse an einer solchen Anordnung, z. B. wenn sich die Parteien, die eine Beziehung hatten, getrennt haben, die gemeinsame Wohnung f\u00fcr sie unerschwinglich geworden ist, aber einer von ihnen nicht an einem Verkauf mitwirken will.<br \/>\nKann in solchen F\u00e4llen eine einstweilige Verf\u00fcgung anstelle eines langwierigen Verfahrens in der Hauptsache das notwendige Ergebnis bringen?<\/p>\n<p><em>Verkaufsverf\u00fcgung nicht m\u00f6glich<\/em><br \/>\nIn seinem Urteil vom 13. November 2018 hat das Berufungsgericht Den Haag entschieden, dass eine Anordnung zum Verkauf und zur \u00dcbergabe einer Wohnung, die einer Gemeinschaft geh\u00f6rt, eine Teilungshandlung oder eine Art der Aufteilung im Sinne von Artikel 3:185 des Zivilgesetzbuchs ist, die nicht als Verf\u00fcgung in einem Eilverfahren erlassen werden kann.  In einem Urteil vom 26. November 2019 bekr\u00e4ftigte das Gericht diese Auffassung.<br \/>\nDas Berufungsgericht von Den Bosch scheint dieser Linie zu folgen. In einem Urteil vom 7. September 2021 entschied dieses Berufungsgericht, dass Anspr\u00fcche auf Mitwirkung an der Teilung einer G\u00fctergemeinschaft und an der Ver\u00e4u\u00dferung und \u00dcbergabe einer dazugeh\u00f6rigen Wohnung auf Artikel 3:185 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs beruhen und nicht als Anordnung des einstweiligen Rechtsschutzes angesehen werden k\u00f6nnen.  Ein Urteil dieses Gerichts vom 9. November 2021 enth\u00e4lt eine \u00e4hnliche Entscheidung.<\/p>\n<p><em>Anordnung zum Verkauf m\u00f6glich<\/em><br \/>\nDie Auffassung des Berufungsgerichts Den Haag wurde jedoch vom Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden in einem Urteil vom 15. Juni 2021 ausdr\u00fccklich abgelehnt. Diesem Gericht zufolge kann der Richter des vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes immer eine Regelung in Form einer Anordnung gegen eine Partei zugunsten der anderen treffen. Das Gericht wertete eine Anordnung zur Zusammenarbeit bei einem Hausverkauf nicht als Festlegung der Teilung, sondern sieht eine solche Anordnung als Anordnung der Art und Weise der Teilung. Das Berufungsgericht Amsterdam folgte dieser Linie des Berufungsgerichts Arnheim.<\/p>\n<p><em>Kassation im Interesse des Rechts<\/em><br \/>\nIn der Literatur wird darauf hingewiesen, dass die Linie, die sich aus den Urteilen der Berufungsgerichte Den Haag und Den Bosch ergibt, nicht w\u00fcnschenswert ist.  Ein angemessener Rechtsschutz in den Abteilungen setzt voraus, dass die oben genannte Anordnung im Eilverfahren m\u00f6glich ist. Da die Berufungsgerichte unterschiedliche Wege einschlagen, besteht zudem eine Rechtsvielfalt.<br \/>\nDie Urteile der Gerichte in Den Haag und Den Bosch halten die Parteien davon ab, ein Verfahren der einstweiligen Verf\u00fcgung einzuleiten. Der Kassationsausschuss wurde daher auf die vorliegende Angelegenheit aufmerksam gemacht, da insbesondere in der familienrechtlichen Praxis h\u00e4ufig ein Bedarf an Klarheit in diesem Punkt besteht.<br \/>\nDas genannte Urteil des Berufungsgerichts Den Haag vom 13. November 2018 wurde daher zur Kassation im Interesse der Rechtsordnung vorgelegt.<\/p>\n<p><em>Schlussantr\u00e4ge des Generalanwalts<\/em><br \/>\nDer Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass eine Anordnung zur Mitwirkung an der Ver\u00e4u\u00dferung einer Immobilie in einem Eilverfahren m\u00f6glich ist, und empfiehlt, das Urteil des Berufungsgerichts aufzuheben:<br \/>\n\"Auf der Grundlage der vorstehenden Ausf\u00fchrungen erhebe ich gegen das Urteil des Berufungsgerichts folgende R\u00fcge:<br \/>\nVersto\u00df gegen das Gesetz, insbesondere gegen Artikel 254 Absatz 1 Rv, 3:182 oder 3:185 des Zivilgesetzbuchs, da das Berufungsgericht in Randnummer 14 zusammenfassend festgestellt hat, dass die Anordnung eines Gesellschafters auf Verlangen eines anderen Gesellschafters, an der Ver\u00e4u\u00dferung eines der Gemeinschaft geh\u00f6renden Grundst\u00fccks mitzuwirken, eine Teilungshandlung oder eine Art der Verteilung im Sinne von Art. 3:185 des Zivilgesetzbuches ist, die in einem Eilverfahren nicht m\u00f6glich ist oder die Teilung (ganz oder teilweise) endg\u00fcltig beendet und daher in einem Eilverfahren nicht m\u00f6glich ist. Diese Auffassung ist unzutreffend, weil (i) eine solche Anordnung in einem vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzverfahren m\u00f6glich ist, da in einem vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzverfahren immer eine Anordnung ergehen kann, also auch zur Mitwirkung an der Teilung einer Gemeinschaft (des Verm\u00f6gens), (ii) die Art und Weise der Teilung im Sinne von Art. 3:185 ZGB im Verfahren des vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes festgelegt werden kann, jedenfalls als Teil einer im Wege des vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes zu erlassenden Anordnung, und (iii) die Anordnung, an der Ver\u00e4u\u00dferung von zu einer G\u00fctergemeinschaft geh\u00f6rendem Verm\u00f6gen mitzuwirken, und die Festlegung der Art und Weise der Teilung im Sinne von Art. 3:185 ZGB die Teilung nicht beenden und auch aus diesem Grund im Verfahren des vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes m\u00f6glich sind.\"<\/p>\n<p>Wir warten nun auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs!<\/p>\n<p>M\u00f6chten Sie mehr wissen oder haben Sie Fragen zur Einleitung eines Eilverfahrens oder zur Teilung einer G\u00fctergemeinschaft? Dann nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit einem unserer Anw\u00e4lte auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter und halten Sie \u00fcber die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bij echtscheiding komt het regelmatig voor dat \u00e9\u00e9n van de partijen niet bereid is om vrijwillig medewerking te verlenen aan de verkoop van de echtelijke woning. Al lange tijd is het de vraag of een veroordeling tot medewerking aan woningverkoop in kort geding kan plaatsvinden. In de rechtspraak wordt hier verschillend over gedacht. Om een [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2576,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-3044","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3044","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3044"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3044\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3045,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3044\/revisions\/3045"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2576"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3044"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3044"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3044"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}