{"id":2936,"date":"2022-10-28T08:41:26","date_gmt":"2022-10-28T07:41:26","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=2936"},"modified":"2023-09-21T21:26:48","modified_gmt":"2023-09-21T20:26:48","slug":"ontslag-stichtingsbestuurder-door-de-rechtbank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/ontslag-stichtingsbestuurder-door-de-rechtbank\/","title":{"rendered":"K\u00fcndiging des Stiftungsdirektors durch das Gericht"},"content":{"rendered":"<p><em>Wer ist eine interessierte Partei f\u00fcr die Einreichung eines K\u00fcndigungsantrags?<\/em><\/p>\n<p>So gibt es beispielsweise Stiftungen, die nur einen Vorstand und keinen Aufsichtsrat haben. Es gibt dann keine externe Kontrolle \u00fcber den Vorstand. Aus diesem Grund kann eine betroffene Partei bei Gericht einen Antrag auf K\u00fcndigung des Stiftungsrats stellen, wenn dieser seine Aufgaben nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt. Ein k\u00fcrzlich ergangenes Urteil des Berufungsgerichts Arnheim-Leeuwarden stellt klar, wer in einem solchen Verfahren als Beteiligter auftreten kann.<\/p>\n<p><strong>Worum geht es in dem Fall?<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist der Neffe eines Mannes mit schwerer geistiger Behinderung, der in einer Pflegeeinrichtung lebt. Der behinderte Mann hat weder eine Partnerin noch Kinder, und sein Bruder ist fr\u00fch gestorben. Die Eltern des Mannes gr\u00fcndeten zusammen mit einem anderen Ehepaar eine Stiftung, deren Ziel (kurz gesagt) die Betreuung behinderter Menschen, insbesondere des Mannes, ist. In diesem Zusammenhang betreibt die Stiftung den ehemaligen Bauernhof mit landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen, die den Eltern des Mannes geh\u00f6rten und nun der Stiftung geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Inzwischen sind die Eltern des Mannes l\u00e4ngst verstorben. Der Vater des Mannes setzte die Stiftung als seine Alleinerbin ein, mit der Auflage, das Verm\u00f6gen aus dem Nachlass zur Erf\u00fcllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Nach dem Tod des Vaters trat eine dritte Person in den Stiftungsrat ein.<\/p>\n<p>Der Neffe des behinderten Mannes forderte das Gericht auf, den Vorstand der Stiftung gem\u00e4\u00df Artikel 2:298(1) des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zu entlassen oder zu suspendieren und eine andere Person zum Vorstand der Stiftung zu ernennen. Der Grund? Der Hof steht seit Jahren leer, ist in einem beklagenswerten Zustand, wird nicht instand gehalten und der behinderte Mann kann nicht mehr im Hof wohnen. Nach Ansicht des Neffen ist dies ein Missmanagement und damit ein K\u00fcndigungsgrund.<\/p>\n<p><strong>Wie haben das Gericht und das Berufungsgericht entschieden?<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht wies die Antr\u00e4ge des Neffen zur\u00fcck, da er nicht als Beteiligter in Frage kommt. Der Neffe legte daraufhin Berufung ein, aber das Berufungsgericht kam zu demselben Urteil.<\/p>\n<p>Im Mittelpunkt dieses Falles steht also die Frage: Wer ist eine interessierte Partei? Denn nur eine interessierte Partei kann gegen die Stiftung selbst vorgehen. Wer ein Beteiligter ist, muss sich aus der Art des Verfahrens und dem Gesetz ergeben. Dabei gibt es zwei Kriterien:<\/p>\n<ol>\n<li>Inwieweit kann das Eigeninteresse des Betroffenen durch den Ausgang des Verfahrens in einem solchen Ma\u00dfe beeintr\u00e4chtigt werden, dass er berechtigt sein sollte, dem Verfahren zum Schutz dieses Interesses beizutreten? oder<\/li>\n<li>Inwieweit ist der Betroffene anderweitig so eng mit dem Verfahrensgegenstand befasst (oder war so eng befasst), dass sich daraus ein Interesse ergibt, im Verfahren aufzutreten?<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><br \/>\nDer Neffe meint, er habe ein Eigeninteresse an der Entlassung des Stiftungsrates, weil er der Erbe des Behinderten sei. Nach dem Tod des behinderten Mannes erben der Neffe und die anderen Cousins den Hof. Nach Ansicht des Gerichts ist jedoch nicht erwiesen, dass der Neffe als Erbe im Falle des Todes des Behinderten ein Eigeninteresse an der K\u00fcndigung des Stiftungsrats hat. Schlie\u00dflich ist der Bauernhof Eigentum der Stiftung, und es wurde nicht erkl\u00e4rt oder nachgewiesen, dass die Erben des Mannes nach seinem Tod Anspruch auf (einen Teil) des Stiftungsverm\u00f6gens erheben k\u00f6nnen oder dass der Nachlass des Mannes Forderungsrechte oder Schulden gegen\u00fcber der Stiftung enth\u00e4lt. Das Stiftungsverm\u00f6gen verbleibt n\u00e4mlich in der Stiftung, wenn der behinderte Mann stirbt. Kurzum, das erste Kriterium ist nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Es ist auch nicht erwiesen, dass der Neffe so eng mit dem Gegenstand des Verfahrens verbunden ist, dass er aus diesem Grund als Beteiligter anzusehen w\u00e4re. Es reicht nicht aus, dass der Neffe ein unmittelbarer Verwandter des behinderten Mannes ist und dass er angibt, dass er sich zusammen mit den anderen Cousins um sein Wohlergehen sorgt. In diesem Zusammenhang h\u00e4lt es das Gericht f\u00fcr bedeutsam, dass es offenbar seit mehr als 25 Jahren keinen Kontakt mehr zwischen den beiden Cousins gegeben hat. Auch die anderen Cousins und Cousinen spielen keine Rolle im Leben des behinderten Mannes. Die Sorge des Cousins scheint sich haupts\u00e4chlich auf den ehemaligen Bauernhof der Eltern des Mannes zu beziehen, der sich nach Angaben des Cousins in einem schlechten Zustand befindet. Dies reicht jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um als interessierte Partei zu gelten. Somit ist auch das zweite Kriterium nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Sie k\u00f6nnen das Urteil <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/inziendocument?id=ECLI:NL:GHARL:2022:3309\" target=\"_self\">hier<\/a> lesen.<\/p>\n<p><strong>Schlussfolgerung<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Urteil verdeutlicht die Rechtsprechung zum Kriterium der interessierten Partei und zeigt unserer Meinung nach auch, dass es ratsam ist, nicht nur einen Vorstand, sondern auch einen Aufsichtsrat einzurichten, um die Umsetzung des Stiftungszwecks zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>Auch Fragen zu Stiftungen? Oder andere gesellschaftsrechtliche Fragen? Fragen Sie sie nach SPEE advocaten en mediation!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie is belanghebbende bij indienen ontslagverzoek? Er zijn stichtingen die alleen een bestuur hebben en bijvoorbeeld geen raad van toezicht. Er is dan geen externe controle op het bestuur. Om die reden kan een belanghebbende naar de rechtbank stappen met het verzoek om het stichtingsbestuur te ontslaan wanneer het bestuur zijn taken niet goed uitvoert. 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