{"id":2857,"date":"2022-08-12T08:26:40","date_gmt":"2022-08-12T07:26:40","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=2857"},"modified":"2023-09-21T21:26:36","modified_gmt":"2023-09-21T20:26:36","slug":"verhuizing-en-gezag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/verhuizing-en-gezag\/","title":{"rendered":"Wohnungswechsel und Sorgerecht"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Sie beispielsweise einen Umzug ins Ausland planen und Sie und Ihr Ex-Partner das Sorgerecht f\u00fcr die Kinder haben, brauchen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils. Wenn Sie ohne Erlaubnis weggehen, kann der andere Elternteil bei Gericht beantragen, dass Sie wieder nach Hause ziehen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist diese Erlaubnis im Prinzip nicht erforderlich, aber laut Oberstem Gerichtshof kann es unter bestimmten Umst\u00e4nden anders sein.<\/p>\n<p><em><u>Sachverhalt<br \/>\n<\/u><\/em>In dem Fall, der vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wurde, spielten die folgenden Fakten eine Rolle. <em><u><br \/>\n<\/u><\/em>Die Parteien sind die Eltern einer 2018 geborenen Tochter. Der Vater hat die Tochter vor ihrer Geburt anerkannt. Im Jahr 2018 wurde die Mutter in einem Eilverfahren aufgefordert, bei einer vorl\u00e4ufigen Umgangsregelung zwischen dem Vater und der Tochter mitzuwirken.<\/p>\n<p>Der Vater hat die Tochter zuletzt im M\u00e4rz 2019 gesehen. Die Mutter k\u00fcndigte das Mietverh\u00e4ltnis f\u00fcr ihre Wohnung zum 1. April 2019. Seit Mitte April 2019 sind die Mutter und die Tochter als \"ausgewandert\" im Personengrundregister eingetragen. Es ist nicht bekannt, wo sich die Mutter mit ihrer Tochter aufh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der Vater beantragte vor Gericht, ihm und der Mutter das gemeinsame Sorgerecht f\u00fcr die Tochter zuzusprechen und eine Besuchs- und Informations- und Konsultationsregelung zu treffen. Nachdem die Mutter ihre Auswanderung angemeldet hatte, beantragte der Vater au\u00dferdem, die Mutter anzuweisen, mit der Tochter zur\u00fcck in die Niederlande zu ziehen, und ihr zu verbieten, die Tochter wieder au\u00dferhalb der niederl\u00e4ndischen Grenzen zu bringen.<\/p>\n<p><em><u>Urteil des Landsgerichts und  des Bundesgerichtshofs<\/u><\/em><\/p>\n<p>Das Landgericht entschied, dass das Sorgerecht f\u00fcr die Tochter nun dem Vater und der Mutter gemeinsam zusteht und dass die Mutter zur\u00fcckziehen muss. Dar\u00fcber hinaus hat das Gericht eine Betreuungsregelung und eine Informationsregelung festgelegt.<\/p>\n<p>Das Bundesgerichtshof hob daraufhin den Beschluss des Landsgerichts hinsichtlich der Anordnung des R\u00fcckzugs auf und wies den entsprechenden Antrag des Vaters zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Da die Mutter zum Zeitpunkt des Umzugs das alleinige Sorgerecht f\u00fcr die Tochter hatte, war sie nach Ansicht des Bundesgerichtshof grunds\u00e4tzlich berechtigt, die Tochter nach eigenem Ermessen zu betreuen und zu erziehen. Diese Befugnis umfasste auch die Bestimmung des Wohnsitzes der Tochter. Es trifft jedoch zu, dass die Mutter auch vor dem Antrag des Vaters auf gemeinsames Sorgerecht gem\u00e4\u00df Artikel 1:247 (3) des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet war, die Entwicklung der Beziehungen der Tochter zum Vater zu f\u00f6rdern. Diese Verpflichtung ist mit dem Recht des Vaters und der Tochter verbunden, miteinander Kontakt aufzunehmen. Dieses Recht wird f\u00fcr den nicht sorgeberechtigten Elternteil durch Artikel 8 EMRK und Artikel 1:377a Absatz 1 BW und f\u00fcr das Kind nicht nur durch die letztgenannte Bestimmung, sondern auch durch Artikel 9 Absatz 3 KRK und Artikel 24 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der EU garantiert.<\/p>\n<p>Nach Artikel 1:377b des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs war die Mutter als sorgeberechtigter Elternteil auch verpflichtet, den Vater \u00fcber wichtige Angelegenheiten, die die Person und das Verm\u00f6gen des Kindes betreffen, zu informieren und ihn - erforderlichenfalls unter Einschaltung Dritter - zu den diesbez\u00fcglich zu treffenden Entscheidungen zu konsultieren.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat die Mutter die ihr obliegenden Pflichten grob vernachl\u00e4ssigt, indem sie ohne Vorank\u00fcndigung mit der Tochter weggezogen ist und bis heute keine Ausk\u00fcnfte \u00fcber den (Verbleib der) Tochter erteilt hat, so dass seit M\u00e4rz 2019 keinerlei Kontakt zwischen dem Vater und der Tochter mehr m\u00f6glich ist. Dies gilt umso mehr, als die Mutter damit gegen eine gerichtlich angeordnete Besuchsregelung verstie\u00df und zum Zeitpunkt der Abreise bereits ein Antrag des Vaters auf gemeinsames Sorgerecht anh\u00e4ngig war. Anders als das Landgericht kam das Bundesgerichtshof jedoch nicht zu dem Schluss, dass die Mutter zum R\u00fcckumzug aufgefordert werden sollte.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Auf der Grundlage von Artikel 8 der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sind die nationalen Beh\u00f6rden, einschlie\u00dflich der Gerichte, verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Recht auf ein \"Familienleben\" zwischen Eltern und ihren Kindern zu erm\u00f6glichen. In diesem Zusammenhang kann der Richter z. B. eine Untersuchung anordnen oder rechtliche Zwangsmittel einsetzen, um eine Besuchsregelung durchzusetzen. Weder Artikel 8 der EMRK noch Artikel 1:247 (3) des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs k\u00f6nnten jedoch als Grund daf\u00fcr dienen, dem Antrag des Vaters auf Anordnung des R\u00fcckzugs der Mutter stattzugeben.<\/p>\n<p>Der Vater war mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht einverstanden und legte beim Obersten Gerichtshof Berufung ein.<\/p>\n<p><em><u>Urteil des Obersten Gerichtshofs<\/u><\/em><\/p>\n<p>Bei gemeinsamem Sorgerecht hat der Richter auf der Grundlage von Artikel 1:253a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs die M\u00f6glichkeit, dem Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, zu verbieten, in gro\u00dfer Entfernung vom anderen Elternteil zu leben, oder anzuordnen, dass der Elternteil, der den Hauptwohnsitz hat, zur\u00fcckzieht oder sich in einer solchen Entfernung vom anderen Elternteil niederl\u00e4sst, dass der Kontakt zwischen dem Kind und diesem Elternteil stattfinden kann.<\/p>\n<p>Obwohl die Mutter zum Zeitpunkt ihres Umzugs das alleinige Sorgerecht hatte und daher grunds\u00e4tzlich frei \u00fcber den Wohnort f\u00fcr sich und die Tochter entscheiden konnte, hatte der Vater zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Das Berufungsgericht hatte verkannt, dass Artikel 1:253a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zum Zeitpunkt seiner Entscheidung eine Grundlage f\u00fcr die Anordnung des R\u00fcckzugs der Mutter bot.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs gibt es auch bei alleinigem Sorgerecht eine Grundlage f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung der Wahlfreiheit des sorgeberechtigten Elternteils in Bezug auf den Aufenthaltsort des Kindes, wenn dieser Elternteil der Verpflichtung zur F\u00f6rderung des Umgangs zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil nicht nachkommt (Abschnitt 1:247 (3) BW). Gem\u00e4\u00df Artikel 8 EMRK muss der Richter in einem solchen Fall alle Ma\u00dfnahmen ergreifen, die im jeweiligen Fall angemessen sind, um den sorgeberechtigten Elternteil davon zu \u00fcberzeugen, beim Umgang zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil weiterhin zu kooperieren. Eine Unterlassungsanordnung an den sorgeberechtigten Elternteil, umzuziehen, oder eine Anordnung an ihn, zur\u00fcck zu ziehen, kann eine geeignete Ma\u00dfnahme sein. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass eine solche Ma\u00dfnahme weniger einschneidend ist als die \u00dcbertragung des alleinigen Sorgerechts auf den anderen Elternteil, die ausdr\u00fccklich im Gesetz vorgesehen ist (Artikel 1:251a Absatz 1 BW und Artikel 1:253c Abs\u00e4tze 1 und 3 BW).<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zum Umzug, zum Sorgerecht oder zum Umgangsrecht, oder m\u00f6chten Sie sich beraten lassen? Bitte nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit einem unserer Anw\u00e4lte auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heeft u plannen om bijvoorbeeld naar het buitenland te verhuizen en heeft u samen met uw ex-partner het gezag over de kinderen, dan is toestemming van de andere ouder nodig. Vertrekt u zonder toestemming dan kan door de andere ouder aan de rechter een bevel tot terugverhuizing worden verzocht. Bij eenhoofdig gezag is deze toestemming [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2576,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-2857","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-actualiteiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2857","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2857"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2857\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2858,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2857\/revisions\/2858"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2576"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2857"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2857"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2857"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}