{"id":2612,"date":"2021-12-01T11:26:11","date_gmt":"2021-12-01T10:26:11","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=2612"},"modified":"2023-09-21T21:26:01","modified_gmt":"2023-09-21T20:26:01","slug":"ontslag-stichtingsbestuurder-op-h-grond","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/ontslag-stichtingsbestuurder-op-h-grond\/","title":{"rendered":"Abberufung eines Schulratsmitglieds auf  \u201ch\u201d-Grund"},"content":{"rendered":"<p>In dieser Woche werden wir ein Urteil \u00fcber die Entlassung eines f\u00fcr eine Stiftung t\u00e4tigen Schulratsmitglieds er\u00f6rtern. Der \"h\"-Grund oder  \"Restgrund\" wurde verwendet. H\u00e4lt die Aufl\u00f6sung des Arbeitsvertrags einem Rechtsmittel stand?<\/p>\n<p><em>Sachverhalt<\/em><\/p>\n<p>Die Stiftung betreibt eine kleine VMBO-T-Schule. Die Schulaufsichtsbeh\u00f6rde hat wiederholt M\u00e4ngel an der Schule festgestellt. Direktor X war satzungsgem\u00e4\u00df Direktor. Der Vorstand bestand aus X als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und einem f\u00fcnfk\u00f6pfigen Gouverneursrat. Ende Oktober 2020 legte die Schulaufsichtsbeh\u00f6rde einen Berichtsentwurf vor, in dem eine \"Untersuchung des Verwaltungshandelns\" (OBH) angek\u00fcndigt wurde, falls keine Verbesserungen vorgenommen w\u00fcrden. Der Oberste Rat beschloss daraufhin, dass X nicht der richtige Mann am richtigen Ort war, um die (dritte) Abhilfema\u00dfnahme der Schulaufsichtsbeh\u00f6rde durchzuf\u00fchren. Der Oberste Rat hat daher beim Amtsgericht einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Das Amtsgericht l\u00f6ste den Arbeitsvertrag zum 1. Mai 2021 aus dem so genannten \"h-Grund\" oder \"Restgrund\" auf und sprach ein \u00dcbergangsgeld zu. Die von dem Arbeitnehmer beantragte angemessene Entsch\u00e4digung wurde abgelehnt.<\/p>\n<p><em>Berufung<\/em><\/p>\n<p>Da der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit der Entlassung nicht einverstanden war, legte er gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. Er forderte au\u00dferdem eine angemessene Verg\u00fctung in H\u00f6he von 265.000 \u20ac brutto. Die Schl\u00fcsselfrage in der Berufung war, ob der Arbeitsvertrag tats\u00e4chlich korrekt aufgel\u00f6st worden war.<\/p>\n<p>Nach Auffassung des Berufungsgerichts handelte es sich nicht um eine so genannte \"leere H\u00fclle\", die entsteht, wenn eine juristische Person beschlie\u00dft, ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu entlassen. X war in der Tat Direktor, aber der Arbeitsvertrag k\u00f6nnte wieder in Kraft gesetzt werden (was nach geltendem Recht ab dem 1. Juli 2021 f\u00fcr Stiftungsdirektoren nicht mehr m\u00f6glich ist). Das Berufungsgericht hat sich also mit der Sache befasst.<\/p>\n<p>Dies hilft dem Direktor jedoch \u00fcberhaupt nicht, da das Berufungsgericht entschieden hat, dass ein vollst\u00e4ndiger h-Grund vorliegt. Schlie\u00dflich geht es im Wesentlichen darum, dass der Verwaltungsrat zu dem Schluss gekommen ist, dass X nicht der richtige Mann am richtigen Ort zur richtigen Zeit war. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der Vorstand daf\u00fcr einen sehr guten Grund hatte. Dar\u00fcber hinaus entschied das Berufungsgericht, dass es sich in diesem Fall nicht nur um eine \"unverbl\u00fcmte\" Behauptung handelte, dass ein Mangel an Vertrauen in ein Vorstandsmitglied vorlag. Daf\u00fcr gab es einen ganz konkreten Grund. Der Grund ist einfach, dass ein erhebliches Risiko bestand, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde mit der Umsetzung des OBH beginnen w\u00fcrde. Der Oberste Rat war berechtigt, die Interessen der Schule \u00fcber die Interessen des Vorstandsmitglieds X zu stellen. Auf die anderen im K\u00fcndigungsschreiben genannten Gr\u00fcnde muss daher nicht eingegangen werden. Die Tatsache, dass die Stiftung alternativ die Aufl\u00f6sung aus dem Grund g (gest\u00f6rtes Arbeitsverh\u00e4ltnis) beantragt hat, muss daher nicht diskutiert werden. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hat das Amtsgericht den Arbeitsvertrag zu Recht aus dem Grund h aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Das Urteil des Berufungsgerichts k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/inziendocument?id=ECLI:NL:GHSHE:2021:3558\" target=\"_self\">hier<\/a> nachlesen.<\/p>\n<p><em>Fazit<\/em><\/p>\n<p>Bitte beachten Sie: Dieser Fall lag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber die Verwaltung und Beaufsichtigung juristischer Personen (WBTR). Nach geltendem Recht wird ab dem 1. Juli 2021 der K\u00fcndigungsschutz eines Stiftungsratsmitglieds beschnitten: Die gesellschaftsrechtliche K\u00fcndigung f\u00fchrt auch zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Der Arbeitsvertrag kann nicht mehr wieder in Kraft gesetzt werden. Damit ist die rechtliche Stellung der Vorstandsmitglieder der Stiftung \u00e4hnlich wie die der Vorstandsmitglieder anderer juristischer Personen (z. B. BVs). Bitte ber\u00fccksichtigen Sie dies, wenn Sie ein Stiftungsvorstand sind. Das Arbeits- und Gesellschaftsrechtsteam von SPEE Rechtsanw\u00e4lte &amp; Mediation steht Ihnen in \u00e4hnlichen F\u00e4llen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deze week behandelen we een uitspraak over het ontslag van een schoolbestuurder, werkzaam voor een stichting. Hierbij werd de h-grond oftewel de \u2018restgrond\u2019 gehanteerd. Houdt de ontbinding van de arbeidsovereenkomst in hoger beroep ook stand? Feiten De stichting beheert een kleinschalige VMBO-T school. De onderwijsinspectie heeft bij herhaling tekortkomingen bij de school geconstateerd. Bestuurder X [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2577,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"iawp_total_views":1,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-2612","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-nieuwsbrieven"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2612","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2612"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2612\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2613,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2612\/revisions\/2613"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2577"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2612"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2612"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2612"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}