{"id":2296,"date":"2021-05-18T14:30:44","date_gmt":"2021-05-18T13:30:44","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=2296"},"modified":"2023-09-21T21:25:32","modified_gmt":"2023-09-21T20:25:32","slug":"na-ontslag-op-staande-voet-gewoon-weer-aan-de-slag-als-zzper-bij-hetzelfde-bedrijf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/na-ontslag-op-staande-voet-gewoon-weer-aan-de-slag-als-zzper-bij-hetzelfde-bedrijf\/","title":{"rendered":"Nach fristloser K\u00fcndigung einfach wieder als Selbst\u00e4ndiger f\u00fcr die gleiche Firma arbeiten"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitgeber schuldet angemessenes Entgelt<\/p>\n<p>In dieser Woche besprechen wir ein Urteil, das einen Arbeitnehmer betraf, der fristlos entlassen wurde, der aber anschlie\u00dfend als freier Mitarbeiter eingestellt wurde, um die gleiche Arbeit f\u00fcr seinen ehemaligen Arbeitgeber zu erledigen. Gibt es einen dringenden Grund f\u00fcr eine sofortige Entlassung?<\/p>\n<p>Sachverhalt<br \/>\nDer Arbeitnehmer trat am 1. Februar 2019 beim Arbeitgeber (einer Reinigungsfirma) als Mitarbeiter f\u00fcr die Reinigung von Unterhaltsb\u00f6den I ein. Ab dem 20. Mai 2020 hatte der Arbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag. Dies war ein Min-Max-Vertrag f\u00fcr mindestens 8 Stunden alle vier Wochen. Am 28. Dezember 2020 wurde dem Mitarbeiter vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Reinigungsfirma fristlos gek\u00fcndigt, weil der Mitarbeiter angeblich trotz Abmahnung zu sp\u00e4t zur Arbeit erschien, weil er den Firmenbus privat nutzte und weil er am Arbeitsplatz Kupfer gestohlen hatte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Gespr\u00e4chs \u00fcber diese Themen besprach die Reinigungsfirma, dass sie den Arbeitnehmer f\u00fcr die Arbeit, die er bereits auf der Grundlage seines Arbeitsvertrags verrichtete, mit Wirkung vom 1. Januar 2021 als Selbstst\u00e4ndigen einstellen wollte. Der Mitarbeiter hat dem zugestimmt. Am 18., 21. und 29. Januar 2021 sowie am 1. und 18. Februar 2021 arbeitete der Arbeitnehmer als Selbst\u00e4ndiger in der Position eines Arbeitsplatzreinigers f\u00fcr seinen ehemaligen Arbeitgeber.<\/p>\n<p>Mit Schreiben vom 22. Februar 2021 teilte der Vertreter des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber jedoch mit, dass der Arbeitnehmer mit der fristlosen K\u00fcndigung nicht einverstanden sei. Der Arbeitgeber wollte die K\u00fcndigung nicht \u00fcberdenken. Obwohl der Arbeitnehmer mit der K\u00fcndigung einverstanden war, machte er das \u00dcbergangsgeld, eine Billigkeitsentsch\u00e4digung und die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die unrechtm\u00e4\u00dfige Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses geltend.<\/p>\n<p>Sofortige Entlassung nicht rechtsg\u00fcltig<br \/>\nDas Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arbeitnehmer nach seiner Entlassung von seinem ehemaligen Arbeitgeber als Selbst\u00e4ndiger eingestellt wurde, um die T\u00e4tigkeiten auszuf\u00fchren, die er bis zu seiner Entlassung als Arbeitnehmer ausge\u00fcbt hatte. Daraus ist nach Ansicht des Amtsgerichts abzuleiten, dass die Gr\u00fcnde, die der Arbeitgeber f\u00fcr die K\u00fcndigung des Arbeitnehmers hatte (subjektiv betrachtet), nicht so dringlich waren, dass sie eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. Aus diesem Grund war die fristlose K\u00fcndigung nicht rechtswirksam. Da die K\u00fcndigung nicht rechtsg\u00fcltig war, hatte der Arbeitnehmer, der seiner K\u00fcndigung zugestimmt hatte, Anspruch auf das \u00dcbergangsgeld und die Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df Artikel 7:672, Absatz 11 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs.<\/p>\n<p>Angemessene Entsch\u00e4digung<br \/>\nEs ist hinreichend plausibel, dass der Mitarbeiter im Jahr 2020 deutlich zu sp\u00e4t zur Arbeit kam. Es ist plausibel, wie der Arbeitgeber vorgetragen und der Arbeitnehmer nicht hinreichend bestritten hat, dass das Zusp\u00e4tkommen zur Arbeit f\u00fcr (unter anderem) die Kollegen des Arbeitnehmers stressig war. Es ist daher plausibel, dass der Arbeitgeber, wenn er den Arbeitnehmer am 28.12.2020 nicht fristlos gek\u00fcndigt h\u00e4tte, beim Amtsgericht die Aufl\u00f6sung des Arbeitsvertrages (u.a.) aus diesen Gr\u00fcnden beantragt h\u00e4tte und diesem Antrag auch aus diesen Gr\u00fcnden stattgegeben worden w\u00e4re, so dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien mit Wirkung zum 01.05.2021 geendet h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Dabei wurde ber\u00fccksichtigt, dass angesichts der vielen Abmahnungen, die der Arbeitnehmer im Jahr 2020 vom Arbeitgeber erhalten hatte, ein vorheriger Verbesserungsplan nicht erforderlich gewesen w\u00e4re. Unter Ber\u00fccksichtigung des durchschnittlichen Monatsgehalts des Arbeitnehmers von 1.818,02 \u20ac einschlie\u00dflich aller Leistungen im Zeitraum von September bis einschlie\u00dflich November 2020 ist die angemessene Verg\u00fctung daher auf einen Betrag von 7.500 \u20ac (gerundet) festzusetzen, von dem das \u00dcbergangsgeld in H\u00f6he von 1.264,59 \u20ac und der Betrag von 487,40 \u20ac, den der Arbeitnehmer als Selbstst\u00e4ndiger f\u00fcr den Arbeitgeber verdient, abzuziehen sind. Die angemessene Verg\u00fctung betr\u00e4gt daher 5.750 \u20ac brutto.<\/p>\n<p class=\"translation-block\">Das vollst\u00e4ndige Urteil k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/inziendocument?id=ECLI:NL:GHSHE:2021:239\" target=\"_self\">hier<\/a> lesen.<\/p>\n<p>Haben Sie auch Fragen zu fristloser K\u00fcndigung, \u00dcbergangsgeld oder gerechter Entsch\u00e4digung? SPEE advocaten &amp; mediation hat die Expertise.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werkgever is billijke vergoeding verschuldigd Deze week bespreken we een uitspraak over een werknemer die op staande voet ontslagen is, maar vervolgens w\u00e9l direct als zzp\u2019er wordt ingehuurd voor hetzelfde werk bij zijn oud-werkgever. Is er dan wel een dringende reden aanwezig voor een ontslag op staande voet? 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