{"id":2185,"date":"2021-02-10T15:06:15","date_gmt":"2021-02-10T14:06:15","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=2185"},"modified":"2023-09-21T21:25:17","modified_gmt":"2023-09-21T20:25:17","slug":"billijke-vergoeding-van-e-200-000-bruto-voor-werkneemster-aldi-bij-ontslag-na-langdurige-arbeidsongeschiktheid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/billijke-vergoeding-van-e-200-000-bruto-voor-werkneemster-aldi-bij-ontslag-na-langdurige-arbeidsongeschiktheid\/","title":{"rendered":"Gerechte Abfindung von 200.000 \u20ac brutto f\u00fcr Aldi-Mitarbeiter, der nach langer Berufsunf\u00e4higkeit entlassen wurde"},"content":{"rendered":"<p>Das Thema \"gerechte Entsch\u00e4digung\" im Arbeitsrecht bringt regelm\u00e4\u00dfig interessante Rechtsprechung hervor. Dies gilt sicherlich f\u00fcr den k\u00fcrzlich vom Berufungsgericht Den Bosch behandelten Fall, in dem dem Arbeitnehmer eine sehr hohe Billigkeitsentsch\u00e4digung zugesprochen wurde.<\/p>\n<p>Der Mitarbeiter ist seit dem 17. Februar 1992 bei der Supermarktkette Aldi besch\u00e4ftigt. Sie begann als Kassiererin und arbeitete sich bis zur Versandleiterin hoch, mit einem Monatsgehalt von 5.593,33 \u20ac brutto. Mitte Februar 2016 meldete sich die Mitarbeiterin krank, im Mai 2016 unternahm sie einen Suizidversuch. Im August 2017 begann Aldi ihre Wiedereingliederung, wobei der Betreuer als Fallmanager fungierte. Der Mitarbeiter erf\u00e4hrt jedoch Bel\u00e4stigungen und Einsch\u00fcchterungen durch eben diesen Vorgesetzten.<\/p>\n<p>Das UWV urteilt, dass Aldi nicht genug f\u00fcr die Wiedereingliederung des Mitarbeiters getan hat. Aus diesem Grund hat das UWV am 4. Januar 2018 eine Lohnstrafe gegen Aldi verh\u00e4ngt. Anfang Februar 2018 unternahm die Mitarbeiterin einen zweiten Suizidversuch und verlor erneut ihren Arbeitsplatz vollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Der Mitarbeiter erholt sich leider nicht und Aldi will den Arbeitsvertrag k\u00fcndigen. Am 24. Mai 2019 erh\u00e4lt Aldi vom UWV die Erlaubnis zur K\u00fcndigung des Arbeitsvertrages aufgrund von langfristiger Berufsunf\u00e4higkeit. Die K\u00fcndigung erfolgt mit Schreiben vom 27. Mai 2019.<\/p>\n<p>Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht, weil sie der Meinung ist, dass Aldi nicht nur das gesetzliche \u00dcbergangsgeld, sondern auch eine angemessene Entsch\u00e4digung von 755.488 \u20ac netto schuldet. Dar\u00fcber hinaus hat der Arbeitnehmer am 19. November 2019 Aldi auf der Grundlage von \u00a7 7:658 B\u00fcrgerliches Gesetszbuch (Arbeitgeberhaftung) in Anspruch genommen. Die Versicherung von Aldi beauftragt einen Sachverst\u00e4ndigen mit der Untersuchung des Sachverhalts.<\/p>\n<p>Das Unteramtsgericht entschied gegen die Arbeitnehmerin und wies ihre Klage am 11. Februar 2020 ab. Dies war der Grund f\u00fcr den Mitarbeiter, in Berufung zu gehen. Und das mit Erfolg!<\/p>\n<p><strong>Schwere schuldhafte Handlungen\/Unterlassungen des Arbeitgebers<\/strong><\/p>\n<p>Von einem schwerwiegenden Verschulden von Aldi, das auch zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gef\u00fchrt hat, kann nach Ansicht des Berufungsgerichts im Zeitraum bis zur Krankmeldung am 16. Februar 2016 keine Rede sein. Fest steht jedoch, dass der Vorgesetzte in dieser Zeit verletzende Bemerkungen gegen\u00fcber dem Mitarbeiter gemacht hat. Dennoch entschied das Berufungsgericht, dass Aldi die Anzeige des Mitarbeiters ernst genommen und angemessen reagiert hatte.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr den Zeitraum ab der Krankmeldung am 16. Februar 2016: Das Berufungsgericht stellt fest, dass Aldi grob schuldhaft gehandelt oder dies zumindest unterlassen hat. Denn der Ratschlag des Betriebsarztes vom Juli 2016, dass jemand anderes als der Vorgesetzte den Kontakt zu dem Mitarbeiter halten solle, wurde nicht befolgt. Dies, obwohl dieser Vorgesetzte zuvor nicht bereit war, an einer Mediation mitzuwirken, und die Mitarbeiterin gegen\u00fcber Aldi angedeutet hatte, dass sie mit diesem Vorgesetzten allein nicht zurechtkommen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Zu Beginn der Wiedereingliederung wurde der Betreuer als Wiedereingliederungsmanager eingesetzt, was die Wiedereingliederung erschwerte. Dabei ist es klar, dass der Kontakt mit dieser Person schwierig war. Ein neuer Wiedereingliederungsmanager wurde erst eingesetzt, nachdem der Mitarbeiter erneut die Vertrauensperson hinzugezogen hatte.<\/p>\n<p>Auch der Hinweis aus der Arbeitsmarktforschung wurde nicht ohne Grund befolgt: Die Wiedereingliederung fand nicht oder zumindest nicht ausreichend an einem anderen Ort statt. Der Ratschlag, die zweigleisige Politik zu verfolgen, wurde von Aldi nicht ausreichend befolgt.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass Aldi im dritten Krankheitsjahr nichts oder kaum etwas zur Wiedereingliederung unternommen hat.<\/p>\n<p>Das Fazit des Gerichts lautet: Auch angesichts der langen Dauer der Unt\u00e4tigkeit von Aldi hat sie ihre Wiedereingliederungspflichten grob vernachl\u00e4ssigt. Nach Ansicht des Arbeitnehmers haben die schwerwiegenden schuldhaften Handlungen und Unterlassungen letztlich zur K\u00fcndigung wegen dauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit gef\u00fchrt; h\u00e4tte Aldi ad\u00e4quat gehandelt, h\u00e4tte der Arbeitnehmer wieder eingegliedert werden k\u00f6nnen und das Arbeitsverh\u00e4ltnis h\u00e4tte nicht gek\u00fcndigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Berufungsgerichts st\u00fctzt das Gutachten des Versicherungsarztes der UWV dieses Argument. Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ist daher auf schwerwiegende schuldhafte Handlungen und Unterlassungen von Aldi zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Angemessene Entsch\u00e4digung<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf eine angemessene Verg\u00fctung. Die genaue H\u00f6he ist gesetzlich nicht geregelt. Letztlich kommt es darauf an, dass der Arbeitnehmer f\u00fcr die schwerwiegenden schuldhaften Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitgebers entsch\u00e4digt wird.<\/p>\n<p>In diesem Fall geht das Berufungsgericht vom Verdienstausfall des Arbeitnehmers aus, der sich auf 214.675,92 \u20ac bel\u00e4uft. Das Berufungsgericht ber\u00fccksichtigte eine Berufspause von 10 Jahren, das letzte Bruttogehalt und den Aufstieg vom Kassierer zum Versandleiter in den letzten 24 Jahren.<\/p>\n<p>Das Gericht ber\u00fccksichtigte auch einen Betrag von \u20ac 50.000 f\u00fcr die verpassten Aufstiegschancen in der Karriere des Mitarbeiters. Dar\u00fcber hinaus ist eine Komponente von 10.000 \u20ac als Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Arbeitnehmer f\u00fcr die durch die K\u00fcndigung verursachte psychische Belastung enthalten. Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass bei einem anderen Verhalten von Aldi nach der Krankmeldung des Arbeitnehmers der Krankheitsverlauf weniger lang und weniger intensiv gewesen w\u00e4re und es nicht zu einer K\u00fcndigung nach zwei Jahren Krankheit gekommen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht ber\u00fccksichtigt, dass sich das (gesetzliche) \u00dcbergangsgeld auf 74.493 \u20ac bel\u00e4uft. Dieser Betrag wird daher von den eben besprochenen Betr\u00e4gen abgezogen.<\/p>\n<p>Interessant ist, dass das Berufungsgericht zwar ber\u00fccksichtigt hat, dass das UWV bereits eine Lohnstrafe gegen Aldi verh\u00e4ngt hatte, dies aber nicht zu einer anderen Auffassung hinsichtlich der H\u00f6he der Billigkeitsentsch\u00e4digung in diesem Fall gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht hielt letztlich eine Entsch\u00e4digung von 200.000 \u20ac brutto f\u00fcr angemessen. Denn nach Ansicht des Berufungsgerichts hat Aldi ma\u00dfgeblich zu den Umst\u00e4nden beigetragen, die zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wegen dauerhafter Berufsunf\u00e4higkeit gef\u00fchrt haben. Die Schwere der schuldhaften Handlungen und Unterlassungen ist nach Ansicht des Berufungsgerichts erheblich: \u00dcber einen langen Zeitraum hinweg gab es viele Momente, in denen Aldi anders h\u00e4tte handeln k\u00f6nnen und m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die vollst\u00e4ndige Entscheidung k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/inziendocument?id=ECLI:NL:GHSHE:2021:239\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a> nachlesen.<\/p>\n<p>Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und haben Fragen zur K\u00fcndigung wegen Schwerbehinderung, zur Arbeitgeberhaftung, zur Wiedereingliederungspflicht, zum \u00dcbergangsgeld oder zur Billigkeitsabfindung? SPEE advocaten &amp; mediation steht Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Het onderwerp \u2018billijke vergoeding\u2019 in het arbeidsrecht levert regelmatig interessante jurisprudentie op. Dat geldt zeker voor de zaak die onlangs door het gerechtshof Den Bosch werd behandeld en waarin een zeer hoge billijke vergoeding werd toegekend aan werkneemster. Werkneemster is al vanaf 17 februari 1992 in dienst bij supermarktketen Aldi. 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